Neudosan® Neu
Insektizid/AkarizidAkarizid/Insektizid gegen saugende Insekten und Spinnmilben
Neudosan neu - das Kontaktinsektizid - ideal in Kombination mit dem Nützlingseinsatz
- Breite Zulassung im Obstbau, Gemüsebau und Zierpflanzenbau
- Gelistet in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland
- Keine Rückstände, keine Wartezeit
- Nicht bienengefährlich
- Raubmilbenschonend
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
2X56-J0W5-8Q0K-P4D9Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Fettsäure-Kaliumsalze (Kali-Seife): unbekannt
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Beerenobst | Blattläuse |
Blatt- und Stielgemüse | Blattläuse (ausgenommen: Grüne Salatblattlaus/Große Johannisbeerblattlaus) |
Blattgemüse, Stielmus (Gewächshaus) | Blattläuse (ausgenommen: Grüne Salatblattlaus/Große Johannisbeerblattlaus) |
Frische Kräuter (Gewächshaus) | Blattläuse |
Fruchtgemüse | Blattläuse, Spinnmilben |
Fruchtgemüse (Gewächshaus) | Blattläuse, Spinnmilben, Weiße Fliegen |
Gemüsekulturen (Jungpflanzenanzucht / Gewächshaus) | Blattläuse |
Hülsengemüse (zur Verwendung als Trockengemüse) | Blattläuse |
Kernobst | Blattläuse (ausgenommen: Blutlaus), Blattsauger-Arten (Psylla-spec.), Spinnmilben |
Kohlgemüse | Blattläuse |
Kohlgemüse (Gewächshaus) | Blattläuse, Weiße Fliegen |
Sprossgemüse (Gewächshaus) | Blattläuse |
Steinobst | Blattläuse |
Wurzel- und Knollengemüse (Freiland und Gewächshaus) | Blattläuse |
Zierpflanzen | Blattläuse, Spinnmilben |
Zierpflanzen (Gewächshaus) | Blattläuse, Spinnmilben, Weiße Fliegen |
Zwiebelgemüse | Blattläuse |
NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Ackerbohne | Blattläuse |
Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) | Schildlaus-Arten |
Beerenobst (Gewächshaus) | Saugende Insekten, Spinnmilben |
Futtererbse | Blattläuse |
Hopfen | Blattläuse, Spinnmilben |
Kernobst | Schildlaus-Arten |
Lupine-Arten | Blattläuse |
Steinobst | Schildlaus-Arten |
Zierpflanzen | Saugende Insekten, Spinnmilben |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Bei Befallsbeginn 2 %ig spritzen, d.h. 200 ml auf 10 l Wasser.Entscheidend für den Behandlungserfolg ist die tropfnasse Spritzung von Blattober- und Unterseiten. Wirkt nur auf direkt getroffene Schädlinge. Weiches Wasser (z. B. Regenwasser) verwenden, hartes Wasser kann die Wirkung herabsetzen.
Spritzungen in den Morgen- oder Abendstunden durchführen.
Applikation mit hohen Wasseraufwandmengen laut Indikationen und angepasster Düsentechnik (grobtropfige Düsen z.B. Lechler ID 90 – 04). Bei Applikation mit Hohlkegelstrahldüsen ist mit einer Minderwirkung zu rechnen.
Neudosan Neu wirkt in der Regel sowohl gegen Larven und Nymphen als auch gegen erwachsene Tiere. Behandlung insbesondere bei Weißen Fliegen und Spinnmilben im Abstand von 5 bis 7 Tagen wiederholen. Es sind maximal 5 Anwendungen im Ackerbau und bei Gemüsejungpflanzen max. 2 Anwendungen vorgesehen.
Besondere Anwendungsempfehlungen / Sonstige Auflagen und Hinweise
Die Neudosan Neu-Anwendung sollte generell nicht bei hoher Sonneneinstrahlung oder hohen Temperaturen durchgeführt werden, da sonst die Wirksamkeit nachlässt bzw. Schäden an den Kulturpflanzen auftreten können (gute fachliche Praxis eachten!)
Erfolgskontrolle:
Abgetötete Schädlinge bleiben zuweilen an den Blättern haften.
Anwendung
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Blattgemüse, Stielmus (Gewächshaus) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse (ausgenommen: Grüne Salatblattlaus/Große Johannisbeerblattlaus) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | für kopfbildende Salate nur bis BBCH 41 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 18 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 900 l |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Blatt- und Stielgemüse |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse (ausgenommen: Grüne Salatblattlaus/Große Johannisbeerblattlaus) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | für kopfbildende Salate nur bis BBCH 41 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn und bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzenhöhe bis 50 cm: 18 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzenhöhe von 50 bis 125cm: 27 l/ha in 1350 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Frische Kräuter (Gewächshaus) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 18 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 900 l |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Fruchtgemüse |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse, Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen oder nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzenhöhe bis 50 cm: 18 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzenhöhe von 50 bis 125cm: 27 l/ha in 1350 l Wasser/ha Pflanzenhöhe über 125 cm: 36 l/ha in 1800 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Fruchtgemüse (Gewächshaus) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse, Spinnmilben, Weiße Fliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 18 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 27 l/ha in 1350 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 36 l/ha in 1800 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Gemüsekulturen (Jungpflanzenanzucht / Gewächshaus) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 18 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 900 l |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Sprossgemüse (Gewächshaus) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 18 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 27 l/ha in 1350 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Hülsengemüse (zur Verwendung als Trockengemüse) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzenhöhe bis 50 cm: 18 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzenhöhe von 50 bis 125cm: 27 l/ha in 1350 l Wasser/ha Pflanzenhöhe über 125 cm: 36 l/ha in 1800 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Kohlgemüse |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzenhöhe bis 50 cm: 18 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzenhöhe von 50 bis 125cm: 27 l/ha in 1350 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Kohlgemüse (Gewächshaus) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse, Weiße Fliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzenhöhe bis 50 cm: 18 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzenhöhe von 50 bis 125cm: 27 l/ha in 1350 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Wurzel- und Knollengemüse (Freiland und Gewächshaus) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzenhöhe bis 50 cm: 18 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzenhöhe von 50 bis 125cm: 27 l/ha in 1350 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Für die Anwendung im Gewächshaus gilt:
Pflanzenerzeugnisse: | Zwiebelgemüse |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzenhöhe bis 50 cm: 18 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 900 l |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse (ausgenommen: Blutlaus), Blattsauger-Arten (Psylla-spec.), Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | 10 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | 10 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Beerenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | 20 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen (Gewächshaus) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse, Spinnmilben, Weiße Fliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 18 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 27 l/ha in 1350 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 36 l/ha in 1800 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse, Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Blattläuse: Pflanzengröße bis 50 cm: 18 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 27 l/ha in 1350 l Wasser/ha Spinnmilben: Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 27 l/ha in 1350 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (N) |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbohne |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 30 bis 89 |
Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | 18 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 800 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Futtererbse |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 30 bis 89 |
Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | 18 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 800 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Lupine-Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | 18 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 800 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
HOPFENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Hopfen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse, Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 32 - 79 |
Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen Behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Bis BBCH 37: 30 l/ha in 750-1500 l Wasser/ha Bis BBCH 55: 36 l/ha in 900-1800 l Wasser/ha Über BBCH 55: 40 l/ha in 1500-2000 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwenderkategorie: beruflich |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schildlaus-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 51 bis 89 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | 10 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schildlaus-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 51 bis 89 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | 10 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schildlaus-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 31 bis 87 |
Anwendungszeitpunkt: | Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | 20 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist |
Pflanzenerzeugnisse: | Beerenobst (Gewächshaus) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Saugende Insekten, Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | BBCH 31 bis 87 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | 20 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist |
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Saugende Insekten, Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 21 bis 89 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 im Abstand von 5 bis 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 18 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 900 l |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (N) |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Neudosan Neu sollte solo ausgebracht werden. Wenn entgegen dieser Empfehlung Mischungen verwendet werden, dann sollte die Pflanzenverträglichkeit unbedingt vorher getestet werden. Bei Mischungen sollte Neudosan Neu als letzte Komponente beigegeben werden. Neudosan Neu ist nicht mischbar mit Promanal® Neu, Spruzit® Neu und Düngern. Der Zusatz von Netzmitteln ist nicht erforderlich und wegen eventueller Pflanzenschäden auch nicht empfehlenswert.Ansetzen der Spritzbrühe
Bitte verwenden Sie beim Ansetzen der Spritzbrühe ein AntischaummittelTechnik
Neudosan Neu ist ein reines Kontaktmittel. Daher müssen die Pflanzen von allen Seiten vollständig benetzt werden. Eine Ausbringung im Nebelverfahren ist nicht möglich. Spritzbrühe mit weichem Wasser ansetzen. Neudosan Neu sollte mit weichem Leitungswasser oder Regenwasser angesetzt werden. Bei Wasserhärten von über 15 °dH lässt die Wirksamkeit nach. Auch hohe Eisengehalte im Wasser können die Wirksamkeit herabsetzen. Die Spritzung sollte bei niedrigen Temperaturen und geringer Sonneneinstrahlung erfolgen. Daher Neudosan Neu in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend anwenden, wenn die Temperaturen niedriger sind und die Luftfeuchtigkeit höher ist. Je länger die Pflanzenoberfläche nach der Spritzung feucht bleibt (mind. 10 Min.), umso besser ist die Wirksamkeit des Präparates.Verträglichkeit
Zierpflanzenbau, Baumschulen, frische Kräuter:Veilchen, Fuchsien, Alpenveilchen, Efeu, Pantoffelblumen, Weihnachtssterne, Christdorn, Farne, Dracaenenarten und Sonnenblumen und frische Kräuter können auf die Behandlung mit Neudosan Neu empfindlich reagieren.
Bei Gewächshausrosen können direkt nach dem Wiederaustreiben in der lichtarmen Jahreszeit unter Umständen Schäden nach einer Behandlung mit Neudosan Neu auftreten.
Neudosan Neu ist nicht blütenverträglich.
Bei Nordmanntannen kann es unter Umständen zu Nadelverbräunungen kommen.
Gemüsebau: Neudosan Neu zeichnet sich hier durch eine allgemein gute Pflanzenverträglichkeit aus.
Obstbau:
Es können Schäden an den Blüten auftreten und es kann auch zu reduziertem Fruchtansatz kommen (insbesondere in Kirsche).
Bei Spritzungen während der Blütezeit hat Neudosan Neu eine leicht ausdünnende Wirkung. Empfindliche Apfelsorten können bei der Behandlung während und kurz nach der Blüte mit Berostungen reagieren. Weiterhin können unter Umständen Blattschäden auftreten. Bei Sorten wie z.B. Braeburn, Gala und Kanzi können nach Spritzung mit Neudosan® Neu unter Umständen Blattverbrennungen auftreten.
Bei der Anwendung während der Reifephase von Kirschen können Nekrosen an Blättern und Früchten entstehen. Einige Zwetschgensorten (z. B. Ersinger) können ihre typische Blaufärbung (Beduftung) verlieren.
Heidelbeeren nur vor der Ausbildung der Beduftung der Früchte behandeln, da die Beduftung ansonsten verloren gehen kann.
Generell bitte beachten: Vor der Behandlung größerer Bestände sollten unbedingt einige Pflanzen auf Empfindlichkeit getestet werden.
Blattschäden in Himbeerartigem Beerenobst, Petersilie (Frische Kräuter) und Hopfen sind möglich.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Freillandanwendung in Fruchtgemüse und Hülsengemüse, sowie für Zierpflanzen Freiland (Pflanzengröße 50 bis 125 cm) gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten
Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Freillandanwendung in Beerenobst, Steinobst und Kernobst gilt: (NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des
Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Für die Freillandanwendung in Ackerbohne, Futtererbse, Lupine-Arten, Kohlgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebelgemüse, Blatt- und Stielgemüse, sowie Zierpflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm) im Freiland gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu
Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Ackerbohne, Futtererbse, Lupine-Arten, Kohlgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebelgemüse, Blatt- und Stielgemüse, sowie Zierpflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm) im Freiland gilt: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *
Für die Freillandanwendung in Ackerbohne, Futtererbse, Lupine-Arten, Kohlgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebelgemüse, Blatt- und Stielgemüse, sowie Zierpflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm) im Freiland gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Ackerbohne, Futtererbse, Lupine-Arten, Kohlgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebelgemüse, Blatt- und Stielgemüse, sowie Zierpflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm) im Freiland gilt: 10m
Für die Freillandanwendung in Beerenobst, Steinobst und Kernobst, Fruchtgemüse, Hülsengemüse, Hopfen sowie für Zierpflanzen Freiland (Pflanzengröße 50 bis 125 cm) gilt: (NW607-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder
unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Beerenobst, Steinobst, Kernobst, Hopfen: reduzierter Abstand: 90% 20 m
Fruchtgemüse, Hülsengemüse, sowie für Zierpflanzen Freiland (Pflanzengröße 50 bis 125 cm): reduzierte Abstände: 50% 20 m, 75 % 15 m, 90 % 10 m
Für die Anwendung in Zierpflanzen gegen Blattläuse (Pflanzengröße bis 50 cm) im Freiland gilt: (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Freillandanwendung in Beerenobst (gegen Blattläuse), Fruchtgemüse, Hülsengemüse, Kohlgemüse, Steinobst, Kernobst, Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebelgemüse, Blatt- und Stielgemüse, Hopfen sowie für Zierpflanzen Freiland (Pflanzengröße 50 bis 125 cm) gilt: (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
-
die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Zierpflanzen gegen Spinnmilben und Saugende Insekten (Pflanzengröße bis 50 cm) im Freiland gilt: (NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine HinweiseIst ärztlicher Rat erforderlich, Verpackungen oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang waschen. Bei Hautreizungen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Trage waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Spritzbrühereste vermeiden! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS07 , GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.H335 Kann die Atemwege reizen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Haftung
Haftung
Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Registrierte Marke
Neudosan®: reg. WZ W. Neudorff GmbH KGPromanal® : reg. WZ W. Neudorff GmbH KG
Spruzit®: reg. WZ W. Neudorff GmbH KG
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: W. NEUDORFF GmbH KG An der Mühle 3 D 31860 Emmerthal Telefon +49 (0) 5155-624-0
Hersteller: W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3 DE 31860 Emmerthal Telefon +49 (0) 5155-624-0
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301