Frutogard®
FungizidFungizid gegen Peronospora mit Meeresalgenextrakt sowie pflanzlichen Aminosäuren
FRUTOGARD® - Der Dreifach-Impfstoff für Ihre Reben gegen Peronospora und abiotischen Stress
- Neu im Weinbau: Pflanzenschutzmittel mit Meeresalgenextrakt sowie pflanzliche Aminosäuren
- Verbessert die Vitalität und erhält die Gesundheit der Pflanzen
- Gegen Peronospora mit Zusatzwirkung gegen Oidium und Schwarzfäule nach eigener Erfahrung
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit): P7
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) - Ausbringung mit Drohnen | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) - Ausbringung mit Luftfahrzeugen | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Blumenkohle, Chinakohl, Grünkohl | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Erdbeere | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) |
Erdbeere (nicht im Ertrag stehende Anlagen) | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) |
Feldsalat, Rucola-Arten | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Frische Kräuter | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Gurke | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten |
Hanf (zur Nutzung als Arzneipflanze) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Phytophthora, Fusarium-Arten, Septoria-Arten (Septoria spp.) |
Knoblauch, Schalotte | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten |
Radieschen, Rettich | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Rasen | Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) |
Rasen (zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen) | Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) |
Salate | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Speisezwiebel (zur Nutzung als Trockenzwiebel) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Spinat | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Zierpflanzen (Containerkulturen im Freiland) | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.) |
Zierpflanzen (Containerkulturen im Gewächshaus) | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.) |
Zierpflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Zierpflanzen (Pflanzengröße über 50 cm) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Zierpflanzen (Topfkultur im Gewächshaus) | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.) |
Zucchini, Patisson | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten |
Zwiebelgemüse (zur Nutzung als Bundzwiebeln) | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Anwendung
Anwendung
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 12 bis 85 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 Im Abstand von mindestens 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 1,5 l/ha ES 61: 3,0 l/ha ES 68: 4,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Basisaufwand: maximal 400 l/ha ES 61: maximal 800 l/ha ES 68: maximal 1200 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5m
NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) - Ausbringung mit Luftfahrzeugen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 12 bis 81 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 Im Abstand von mindestens 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 1,5 l/ha ES 61: 3,0 l/ha ES 68: 4,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 150 l/ha |
Erläuterung zur Anwendungstechnik: | Flächenbehandlung mit Luftfahrzeug (Hubschrauber) Achtung: Für die Ausbringung mit Luftfahrzeugen gelten veränderte Auflagen! |
Wartezeit: | 14 Tage |
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NT142 Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen.
NT187 Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen.
NZ180 Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden.
NW610b Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.
Abstand zu Oberflächengewässern: 20 m
NW611a Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.
Abstand zu Bundeswasserstraßen: 20 m.
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) - Ausbringung mit Drohnen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 15 bis 81 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 Im Abstand von mindestens 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 1,5 l/ha ES 61: 3,0 l/ha ES 68: 4,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 75 l/ha |
Erläuterung zur Anwendungstechnik: | Flächenbehandlung mit Drohnen Achtung: Für die Ausbringung mit Drohnen gelten veränderte Auflagen! |
Wartezeit: | 14 Tage |
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NT158 Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 75 L/ha erfolgen.
NZ183 Es dürfen nur unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) verwendet werden, die die vom Anwender vorgegebenen Strecken mit der vorgegebenen Geschwindigkeit in der vorgegebenen Höhe automatisch abfliegen können. Dabei muss die Ausbringung der Spritzflüssigkeit an vorgegebenen Positionen automatisch an- und abgeschaltet werden können.
NZ184 Die Anwendung darf nur mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) erfolgen, die mit Spritzeinrichtungen ausgestattet sind, die in die "Liste der Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagen-Weinbau" des Julius Kühn-Instituts (JKI) als Teil der beschreibenden Liste gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts). Die in der Liste genannten Verwendungsbestimmungen sind einzuhalten.
NW616 Zum Schutz von Gewässerorganismen muss die Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Abstand: 15 m
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Blumenkohle, Chinakohl, Grünkohl |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 11 bis 47 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Feldsalat, Rucola-Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 14 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Frische Kräuter |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | BBCH 14 bis 49 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Radieschen, Rettich |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 11 bis 47 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Salate |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 14 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Speisezwiebel (zur Nutzung als Trockenzwiebel) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 11 bis 48 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Zwiebelgemüse (zur Nutzung als Bundzwiebeln) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 15 bis 47 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400-600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Knoblauch, Schalotte |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 11 bis 48 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Spinat |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | BBCH 11 bis 47 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Gurke |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 14 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 4 Für die Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 2 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 3 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 14 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 4 Für die Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 bis 1200 l/ha |
Sonstige Hinweise: | Verwendungszweck: Verwendung mit Schale; auch bei Arten und Sorten mit normalerweise ungenießbarer Schale bei vorzeitiger Ernte |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Zucchini, Patisson |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 14 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 4 Für die Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 bis 1200 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
HANF
Pflanzenerzeugnisse: | Hanf (zur Nutzung als Arzneipflanze) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Phytophthora, Fusarium-Arten, Septoria-Arten (Septoria spp.) |
Anwendungsbereich: | in Räumen |
Stadium der Kultur: | BBCH 12 bis 39 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 4 Für die Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: mindestens 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | 10 Tage |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 91 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 1000 l Wasser/ha |
Erläuterung zur Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
SF275-1BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb eines Tages nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 91 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 1000 l Wasser/ha |
Erläuterung zur Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
SS229 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) zu tragen.
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Vor dem Pflanzen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik: | tauchen |
Aufwandmenge: | 8 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1000 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Vor dem Pflanzen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 |
Anwendungstechnik: | tauchen |
Aufwandmenge: | 8 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1000 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere (nicht im Ertrag stehende Anlagen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Fusarium-Arten, Pythium-Arten (Pythium spp.) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Pflanzen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 1000 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
SS229 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) zu tragen.
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen (Containerkulturen im Freiland) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 11 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | einmalige Anwendung In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 zweimalige Anwendung In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 4 bis 6 Wochen |
Anwendungstechnik: | gießen |
Aufwandmenge: | einmalige Anwendung: 16 l/ha
zweimalige Anwendung: Je 8 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | einmalige Anwendung: 30.000 bis 60.000 l/ha
zweimalige Anwendung: Je 30.000 bis 60.000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
SF275-49ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 49 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen (Containerkulturen im Gewächshaus) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 11 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | einmalige Anwendung
In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 zweimalige Anwendung In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 4 bis 6 Wochen |
Anwendungstechnik: | gießen |
Aufwandmenge: | einmalige Anwendung: 16 l/ha zweimalige Anwendung: Je 8 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | einmalige Anwendung: 30.000 bis 60.000 l/ha
zweimalige Anwendung: Je 30.000 bis 60.000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen (Topfkultur im Gewächshaus) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 11 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | einmalige Anwendung In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 zweimalige Anwendung In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 4 bis 6 Wochen |
Anwendungstechnik: | gießen |
Aufwandmenge: | einmalige Anwendung: 16 l/ha zweimalige Anwendung: Je 8 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | einmalige Anwendung: 30.000 bis 60.000 l/ha zweimalige Anwendung: 30.000 bis 60.000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 12 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | maximal 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
SF275-42ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen (Pflanzengröße über 50 cm) |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen (Pflanzengröße über 50 cm) |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
SF275-42 ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Rasen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) |
Anwendungsbereich: | Freiland Erläuterungen: Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind/ Funktionsflächen auf Golfplätzen/ Sportplätze |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 6 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF275-21RA Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Rasen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Rasen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) |
Anwendungsbereich: | Freiland Erläuterungen: Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind/ Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)/ Öffentlich zugängliche Wege und Plätze |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen Erläuterungen: mit motorbetriebenen, rückentragbaren Sprühgeräten |
Aufwandmenge: | 6 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF275-21RA Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Rasen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Rasen (zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 6 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
SF230 Es ist sicherzustellen, dass die letzte Behandlung des Roll-/Fertigrasens spätestens 4 Wochen vor dem Schälen erfolgt.
SF231 Es ist sicherzustellen, dass vor dem Schälen des Roll-/Fertigrasens verbliebenes Schnittgut durch Einsatz von Bürsten entfernt wird.
SF233 Es ist sicherzustellen, dass nach der letzten Behandlung des Roll-/Fertigrasens und vor dem Schälen dieser mehrfach intensiv gewässert wird (mindestens 2 x 10 L/qm Beregnung bzw. 30 L/qm natürlicher Niederschlag).
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Mischungen mit Kalk- (bzw. Calcium)-haltigen Produkten sind zu vermeiden, da es zu einer Reduktion der Wirksamkeit kommen kann. Mit Harnstoff kann Frutogard gemischt werden. Lösungen und Mischbrühen müssen unmittelbar ausgebracht werden, nicht über Nacht stehen lassen.Ansetzen der Spritzbrühe
Spritztank bis zur Hälfte mit Wasser füllen und die gewünschte Menge Frutogard bei laufendem Rührwerk direkt in den Spritztank geben und anschließend mit der Restwassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt benötigt wird.Reinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Gewässerschutz
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.Für die Freilandanwendung im Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau sowie in Rasen gilt:
Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF275-EEWE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF1811 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
SF1815 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) zum Anwender und zu unbeteiligten Dritten der Mindestabstand für Raumkulturanwendungen von 5 m eingehalten wird.
SF1816 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Augenspülvorrichtung bereithalten. Aerosole nicht einatmen.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
Für alle Anwendungen gilt (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Weinbau (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen): (NT810) In regelmäßigen Abständen sind die Erhaltungszustände der wichtigen Pflanzen- und Tierarten in den Steillagen zu überprüfen. Die Ergebnisse sind in ein- bis zweijährigem Abstand an das BVL zu berichten und durch Fachgespräche zwischen den betroffenen Bundesländern und den Bundesbehörden aufzuarbeiten.
Für die Anwendungen im Gemüsebau gilt: (NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine HinweiseBei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmittel lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008(CLP).Piktogramm:
entfälltSignalwort:
entfälltGefahrenhinweise:
entfallenSicherheitshinweise:
entfallenErgänzende Kennzeichnungselemente:
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Haftung
Haftung
Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Registrierte Marke
Frutogard®: reg. WZ Certis Belchim B.V.Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Tilco-Alginure GmbH Holländerkoppel 1 a DE 23858 Reinfeld Telefon 04533-2080010 Telefax 04533-2080011
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301