SUNFIRE®

Herbizid

Das Gräser- Herbizid mit dem Wirkstoff Flufenacet
- Keine Nachbauprobleme
- Baustein zum Resistenzmanagement
- Flexible Aufwandmenge je nach Ungrasart


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

2WX8-P0XH-A003-9TJR

Wirkungsweise

SUNFIRE ist ein Herbizid mit dem Wirkstoff Flufenacet welcher überwiegend über die Wurzeln und den Keimspross der Pflanze und in geringem Maße über die Blätter aufgenommen wird. Eine ausreichende Bodenfeuchte ist essentiell für eine gute Wirksamkeit des Produktes.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Flufenacet: 15

Wirkungsspektrum

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, WintertriticaleGemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras
Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, WintertriticaleAcker-Fuchsschwanz

NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
BaumschulgehölzpflanzenAcker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

In Wintergetreide:
Acker-Fuchsschwanz (Alopecurus myosuroides), Einjähriges Rispengras (Poa annua), Gemeiner Windhalm (Apera spica-venti)

In der Baumschule:
Acker-Fuchsschwanz (Alopecurus myosuroides), Einjähriges Rispengras (Poa annua),

nicht bekämpfbare Arten

In allen Kulturen:
Zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Die Applikation von SUNFIRE kann vor bzw. nach dem Auflaufen der Unkräuter durchgeführt werden. Die besten Ergebnisse gegen entsprechende Unkräuter werden erzielt, wenn es innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung regnet. Die Dauerwirkung kann sich bei langen Trockenzeiten, auf Böden mit einem hohen Kd-Wert, dort, wo organische Bodenbestandteile 6 % übersteigen sowie in mineralstoffreichen Böden verringern. Nach der Anwendung von SUNFIRE sollte der Boden nicht bearbeitet werden, da dadurch die Wirksamkeit gegen Ungräser vermindert wird.
Die Anwendung sollte nicht bei stärkerem Wind stattfinden, um ein mögliches Abdriften in angrenzende Kulturen zu vermeiden. Während anhaltender oder gravierender Dürre oder Frost sollte ebenfalls auf die Anwendung verzichtet werden.
Bei sehr nassem Wetter vor und nach der Anwendung und insbesondere wenn der Boden wassergesättigt ist, kann es zu vermindertem Wachstum der Pflanzen und somit zu Ernteeinbußen kommen.

Bodenarten
SUNFIRE kann auf allen Arten von Mineralböden angewendet werden. Nicht auf Böden mit mehr als 10 % organischen Bodenbestandteilen verwenden. Auf steinigem oder kiesigem Boden können Pflanzenschäden entstehen, insbesondere wenn es nach der Anwendung stark regnet. Auf Böden mit hohem Tonanteil ist die Wirksamkeit gegen Acker-Fuchsschwanz verringert. Nicht anzuwenden auf wassergesättigten Böden oder Böden, die zu Staunässe neigen.

Saatbettbereitung
Bei der Vorbereitung der Saatfläche sollte Mulch und Stroh gleichmäßig bis zu 15 cm tief eingearbeitet werden. Die Saatfläche muss eine feine, feste Bodenbeschaffenheit aufweisen. Zu lockere oder klumpige Saatflächen vor Anwendung verdichten.
Nach Anwendung des Produkts im Vorauflauf können lose Erdklumpen mit einem Durchmesser von mehr als 7,5 cm die Wirksamkeit gegen Ungräser vermindern und dazu führen, dass die Saat nicht ordnungsgemäß bedeckt ist und es somit zu Pflanzenschäden kommt.

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Acker-Fuchsschwanz
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 00 bis BBCH 09
Anwendungszeitpunkt: Herbst, vor dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,48 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP778 Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Acker-Fuchsschwanz
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 10 bis BBCH 23
Anwendungszeitpunkt: Herbst, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,48 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP778 Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 00 bis BBCH 09
Anwendungszeitpunkt: Herbst, vor dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,36 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP778 Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 10 bis BBCH 23
Anwendungszeitpunkt: Herbst, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,36 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP778 Bei Roggen Ertragsminderung möglich.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen



ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Baumschulgehölzpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Acker-Fuchsschwanz
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: 0 bis 09
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsruhe, vor dem Auflaufen der
Unkräuter
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,48 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: (N) Freiland: Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Sonstige Hinweise: Anwenderkategorie: Beruflich

Pflanzenerzeugnisse:Baumschulgehölzpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Acker-Fuchsschwanz
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, vor dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen - Erläuterungen: Unterblattbehandlung
Aufwandmenge: 0,48 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400/ha
Wartezeit: (N) Freiland: Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Sonstige Hinweise: Anwenderkategorie: Beruflich

Pflanzenerzeugnisse:Baumschulgehölzpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: 0 bis 09
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsruhe, vor dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,36 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: (N) Freiland: Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Sonstige Hinweise: Anwenderkategorie: Beruflich

Pflanzenerzeugnisse:Baumschulgehölzpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, vor dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen - Erläuterungen: Unterblattbehandlung
Aufwandmenge: 0,36 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: (N) Freiland: Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Sonstige Hinweise: Anwenderkategorie: Beruflich

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

SUNFIRE kann mit verschiedenen gebräuchlichen Pflanzenschutzmitteln ausgebracht werden, sofern die zugelassenen Anwendungszeiträume sowohl von SUNFIRE als auch die des Mischungspartners eingehalten werden. SUNFIRE ist insbesondere mischbar mit den Herbiziden Sumimax®, JURA® und Vorox® F. Bei der Tankmischung mit anderen Produkten ist auf eine ausreichende Wassermenge zu achten. Alle Auflagen der Produkte in der Tankmischung sind zu beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von uns nicht empfohlener Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

Ansetzen der Spritzbrühe

Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.
1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl).
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!
4. Produkt über die Einspülvorrichtung oder direkt in den Tank geben.
5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

Technik

Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich).
Füllen Sie den Tank des Spritzgeräts zur Hälfte mit Wasser und schalten Sie das Rührwerk ein. Schütteln Sie das Produkt mehrmals vor dem Öffnen, um eine gute Mischung zu gewährleisten, und fügen Sie unter ständigem Rühren die angegebene Menge SUNFIRE in den Tank. Füllen Sie den Tank mit Wasser auf und lassen Sie das Rührwerk laufen, bis die Spritzarbeit beendet ist. Bei der Verwendung von Mischpartnern sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sorgfältig zu beachten. Jedes Produkt sollte separat in den Tank des Spritzgeräts gegeben werden und sich vollständig aufgelöst haben, bevor ein weiteres Produkt hinzugefügt wird. Stellen Sie sicher, dass alle Behälter gründlich mithilfe des integrierten Druckreinigers oder per Hand durch dreimaliges Ausspülen gereinigt werden. Spülwasser aus der Behälterreinigung dem Spritztank beifügen und Behälter sicher entsorgen. Stellen Sie bei der Anwendung des Produkts sicher, dass die Ungräser gleichmäßig bedeckt werden, indem Sie angemessene Düsen verwenden. Verwenden Si
e SUNFIRE in 200-400 l/ha Wasser. Für Spritzgeräte, die auf Traktoren oder Anhängern montiert sind, wird eine Fahrgeschwindigkeit von 6-8 km/h empfohlen, um das Risiko einer ungleichmäßigen Verteilung aufgrund von starken Schwankungen des Spritzgestänges zu vermeiden. Eine langsamere Geschwindigkeit wird empfohlen, wenn die Ungräser von der Kulturpflanze oder von Unkraut bedeckt sind und schwierige Bodenverhältnisse bestehen.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gespült werden:
- Technisch unvermeidlich anfallende Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
- Ca. 10-20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Ein geeignetes Reinigungsmittel (z. B. Agroclean®: Dosierung 100 g / 100 Liter Wasser) zugeben, das Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten und anschließend 15-30 Minuten einwirken lassen. Im Anschluss die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche ausbringen.
- Ca. 10-20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks, wie oben beschrieben, abspritzen. Rührwerk für 10 Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
- Die grobe Reinigung der Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Nachbau

Nach der normalen Ernte:
Für die Folgekulturen nach der Anwendung von SUNFIRE gibt es keine Einschränkungen. Pflügen Sie mindestens 150 mm tief, bevor Sie einkeimblättrige Pflanzen säen, außer im Falle von Weizen, Gerste, Tritcale, Roggen oder Mais.
Im Falle von vorzeitigem Umbruch:
Pflügen Sie mindestens 150 mm tief. Folgekulturen können danach ausgesät werden: Weizen, Gerste, Triticale oder Roggen ohne Einschränkungen und alle breitblättrige Kulturen, die im Frühjahr gesät werden, aber frühestens acht Wochen nach der Anwendung des Produkts.

Die Empfehlungen zu Folgekulturen der jeweiligen Tankmischungs- und Kombinationsprodukte sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Verträglichkeit

Bei der Ausbringung ist äußerste Vorsicht geboten, um zu vermeiden, dass der Sprühnebel auf angrenzende Kulturen abdriftet. Nicht anzuwenden bei Pflanzen, die aufgrund von Schädlingen, Krankheit, Staunässe, schlechter Vorbereitung der Saatfläche oder vorhergehender chemischer Behandlung bereits gestresst sind. Die Saat sollte mit einer Schicht von mindestens 3,2 cm abgesetzter Erde bedeckt sein. Oberflächlich gesäte Pflanzen sollten erst im Nachauflauf behandelt werden. Nicht in den Boden einarbeiten. Nicht bei Untersaat anwenden.

Resistenzmanagement

Einige Arten von einjährigen Gräsern (z. B. Acker-Fuchsschwanz, Flughafer und Welsches Weidelgras) haben Resistenzen gegenüber Herbiziden entwickelt, die zu einer geringen Wirksamkeit führen können. Geeignete Resistenzstrategien sind zu berücksichtigen.
Biotypen von Acker-Fuchsschwanz mit hoher metabolischer Resistenz können nicht vollständig bekämpft werden. Nutzen Sie so weit wie möglich vorbeugende ackerbauliche Maßnahmen (z. B. Fruchtfolge etc.). Verwenden Sie Tankmischungen oder Spritzfolgen von Herbiziden mit verschiedenen Wirkungsmechanismen in der Kultur oder Fruchtfolge. Für die Bekämpfung von herbizidresistenten Ungräsern verwenden Sie SUNFIRE immer in einer Tankmischung oder in Spritzfolgen mit effektiven Graminiziden, die andere Wirkungsmechanismen besitzen. Die Anwendung sollte durchgeführt werden, bevor die Ungräser aufgelaufen sind. Bei späterer Anwendung wenden Sie die Produkte/Mischungen im Nachauflauf bei kleinen, im Wachstum befindlichen Ungräsern an, wenn eine hohe Resistenz zu erwarten ist und um das Risiko einer Resistenzentwicklung zu mindern.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW261 Das Mittel ist fischgiftig.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF275-28AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF277-28ZB Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS204 Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für alle Indikationen gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Baumschulgehölze und Wintergetreide:
Für die Anwendung gegen Acker-Fuchsschwanz vor und nach dem Auflauf, sowie Gemeinen Windhalm und Einjahriges Rispengras vor dem Auflauf gilt:
Reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5m, 90% *

Für die Anwendung nach dem Auflauf gegen Gemeinen Windhalm und Einjährigem Rispengras gilt:
Reduzierte Abstände: 50% 5m, 75%*, 90% *



Für alle Indikationen gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 10 m


Für alle Indikationen gilt: (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für alle Indikationen gilt: (NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.


Für alle Indikationen gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils
geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person unter Einhaltung geeigneter Atemschutzmaßnahmen aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10-15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0033 Enthält Flufenacet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.

Haftung

Haftung

Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.

Registrierte Marke

SUNFIRE®: reg. WZ Mitsui AgriScience International SA/NV
Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
JURA®: reg. WZ GLOBACHEM
Sumimax®: reg. WZ Sumitomo Chemical Co., LtD
Vorox®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Mitsui AgriScience International SA./NV.Molesworth House, South Frederick Street 1 -2 IR D02 N820 Dublin
Hersteller: Mitsui AgriScience
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301
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