Vorox® F
HerbizidHerbizid mit Blatt- und Bodenwirkung und zusätzliche Kontaktwirkung gegen junge Unkrautstadien
VOROX® F - Herbizid in vielen Kulturen
- Langanhaltende Bodenwirkung
- Breites Wirkungsspektrum
- Zusätzliche Kontaktwirkung gegen junge Unkrautstadien
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
R910-A0YQ-Y001-3GD5Wirkungsweise
(VH371) Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Nur für den berufsmäßigen Anwender" zu versehen.
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
---|---|
Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Einjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose |
Ziergehölze | Einjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose |
NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
---|---|
Himbeerartiges Beerenobst | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
Hopfen (Ertragsanlagen) | Hopfenputzen |
Johannisbeerartiges Beerenobst | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
Spargel (Ertragsanlagen) | Schwarzer Nachtschatten |
Steinobst | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
Weinrebe (Junganlagen) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Weinrebe (Nutzung als Tafeltrauben) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Ziergehölze (Stellflächen) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Zierpflanzen | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
Unkräuter / Ungräser Vorauflauf Nachauflauf
Acker-Ehrenpreis ++ ++
Acker-Kratzdistel + -
Acker-Winde ++ -
Ausfallraps ++ ++
Beifuß - -
Breitwegerich + -
Efeublättriger Ehrenpreis ++ ++
Gänsefingerkraut ++ -
Gemeines Kreuzkraut ++ ++
Giersch - -
Glatthafer + -
Goldrute ++ -
Grassternmiere ++ -
Große Brennnessel - -
Habichtskraut ++ -
Hirtentäschel ++ ++
Hohlzahn ++ ++
Hornfrüchtiger Sauerklee ++ -
Hornkraut ++ ++
Hügelweidenröschen ++ +
Hühnerhirse ++ -
Jakobskreuzkraut ++ -
Jährige Rispe + -
Johanniskraut ++ -
Kamille ++ ++
Kanadisches Berufskraut ++ ++
Klatschmohn ++ ++
Klettenlabkraut ++ ++
Knaulgras + -
Kriechender Günsel ++ -
Kriechender Hahnenfuß + -
Laubmoos-Arten + +
Lebermoos ++ ++
Löwenzahn ++ -
Melde ++ ++
Persischer Ehrenpreis ++ ++
Quecke - -
Quendelblättriges Sandkraut ++ ++
Rainfarn - -
Rote Taubnessel ++ +
Rotschwingel + -
Ruhrkraut ++ ++
Sauerampfer + -
Schachtelhalm - -
Schafgarbe - -
Schmalblättriges Weidenröschen ++ +
Schwarzer Nachtschatten ++ +
Segge + -
Spitzwegerich + +
Spörgel ++ ++
Springkraut ++ ++
Sternmoos (Sagina) ++ -
Stiefmütterchen ++ ++
Straußgras ++ -
Tellerkraut ++ ++
Trespenarten ++ -
Vogelknöterich + -
Vogel- Sternmiere ++ +
Waldsumpfkresse ++ -
Weicher Storchschnabel ++ +
Weiches Honiggras ++ -
Weidelgras - -
Weiden-Anflug ++ +
Weißer Gänsefuß ++ +
Weißklee - -
Wicke + -
Wiesenrispengras + -
Wiesenschaumkraut ++ ++
Wiesenschwingel + -
Windenknöterich + +
Windhalm ++ +
++ = Gut bekämpfbar
+ = Ausreichend bekämpfbar
- = Nicht ausreichend bekämpfbar
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Bereits geringe Abdrift kann zu Schäden an Nachbarkulturen führen. Es wird daher empfohlen ausreichend Abstand zu halten und Vorox F mit verlustmindernder Flachstrahldüse der Größe 06 bei abdriftarmen Umweltbedingungen (kein Wind, keine Thermik) mit geringem Druck auszubringen.Hinweise zum Einsatz auf Flächen, die gemäß § 17 PflschG für die Allgemeinheit bestimmt sind:
Vorox F ist zur Anwendung gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter und Moose auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen sowie in Ziergehölzen im Freiland auf folgenden Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, genehmigt.
Öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugänglichen Sportplätzen einschließlich Golfplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Die Behandlung darf dabei nur durch Spritzen mit einer Handdruckspritze zur gezielten Anwendung unterhalb der Holzgewächse bzw. unterhalb der Ziergehölze erfolgen.
Anwendungsempfehlungen:
Umrechnungstabelle für Aufwandmengen
Anzahl wasserlöslicher Beutel | Behandelbare Fläche | |
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Wege und Plätze mit Holzgewächsen (1,2 kg/ha) | Ziergehölze (300 - 600 g/ha) | |
30 g (1 Beutel) | 250 m² | 1.000 m² - 500 m² |
60 g (2 Beutel) | 500 m² | 2.000 m² - 1.000 m² |
90 g (3 Beutel) | 750 m² | 3.000 m² - 1.500 m² |
120 g (4 Beutel) | 1.000 m² | 4.000 m² - 2.000 m² |
1,2 kg (40 Beutel) | 1 ha | 4 ha - 2 ha |
Aufgrund der Aufnahme über den Keimling und aufgelaufene Unkräuter ist die Wirkung von Vorox F weitgehend unabhängig von der Witterung. Die Anwendung ist auch bei kühlen Temperaturen möglich, die Wirkung wird durch nachfolgenden Frost und Niederschläge nicht wesentlich beeinträchtigt. Die beste Wirkung wird bis zum Stadium BBCH 10 - 12 der Unkräuter erreicht (2. Laubblatt entfaltet).
Witterungsbedingungen
Vorox F kann bei jeder Witterung ausgebracht werden bei der gewährleistet ist, dass das Produkt auf der behandelten Fläche bleibt.
Feuchte Bodenverhältnisse sind erfahrungsgemäß zur vollen Wirkungsentfaltung von Vorox F erforderlich. Daher empfiehlt es sich, Vorox F bei feuchten Witterungsverhältnissen bzw. kurz vor zu erwartenden Niederschlägen auszubringen.
Für Nachbarkulturen
Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Abdrift vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass kein Spritznebel auf benachbarte Kulturen gelangt. Direkt vom Spritzstrahl getroffene Kulturen können geschädigt werden. Bei exakter Behandlung ist randscharfe Abtötung der Unkräuter ohne Schädigung der Nachbarkultur möglich.
Anwendung
NICHTKULTURLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Wege und Plätze mit Holzgewächsen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | im Vorauflauf oder kurz nach dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | Anfang Frühjahr bis Ende Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,2 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
WH914 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ziergehölze |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | im Vorauflauf oder kurz nach dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | Anfang Frühjahr bis Ende Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,2 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Sonstige Hinweise: | Bei frisch bearbeitetem Boden und Vorauflauf bzw. frühem Nachauflauf der ein- und zweikeimblättrigen Unkräuter und Moose sind nach eigenen Erfahrungen (z.B. in der Baumschule) Aufwandmengen von 300 - 600 g/ha ausreichend. |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeerartiges Beerenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab Pflanzjahr |
Stadium Schadorganismus: | bis BBCH-Stadium 12 |
Anwendungszeitpunkt: | vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 600 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung. Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeerartiges Beerenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab Pflanzjahr |
Stadium Schadorganismus: | bis BBCH-Stadium 12 |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 600 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung. Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Johannisbeerartiges Beerenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab Pflanzjahr |
Stadium Schadorganismus: | bis BBCH-Stadium 12 |
Anwendungszeitpunkt: | vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 600 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung. Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Johannisbeerartiges Beerenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab Pflanzjahr |
Stadium Schadorganismus: | bis BBCH-Stadium 12 |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 600 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung. Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab Pflanzjahr |
Stadium Schadorganismus: | bis BBCH-Stadium 12 |
Anwendungszeitpunkt: | im Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 600 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung. Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen. |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Spargel (Ertragsanlagen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schwarzer Nachtschatten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen oder vertrocknet (BBCH-Stadium 67) |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 300 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt auf unkrautfreiem Boden durch Unterblattbehandlung mit Abschirmung. |
HOPFENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Hopfen (Ertragsanlagen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Hopfenputzen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Vor der Hopfenblüte bis BBCH-Stadium 55 |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 4-6 Wochen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 600 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1000-1500 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwendungstechnik: Als Reihenbehandlung spritzen. Dies entspricht 200 g/ha Vorox F in 333-500 l/ha Wasser auf die Bruttofläche eines Hopfengartens, wenn 1/3 der Fläche behandelt wird. Keine Anwendung mit handgeführten Applikationsgeräten. Weitere Hinweise zur Anwendung zum 2. Hopfenputzen: Nach eigenen Erfahrungen sollte der Einsatz erst ab dem 3. Standjahr nach dem letzten Ackern zum 2. Hopfenputzen erfolgen. Folgende Mischung zur Wirkungssteigerung hat sich dabei bewährt (Angaben ausnahmsweise bezogen auf die Bruttofläche eines Hopfengartens als Reihenbehandlung, wenn etwa 1/3 der Fläche behandelt wird!):Verwenden Sie 120 - 150 g/ha Vorox F in 400-500 l/ha Spritzbrühe, wobei davon 120-150 l/ha AHL (30%) eingefüllt sind, zusammen mit 0,16 - 0,2 l/ha Karibu®. Der Bestand sollte vital und ohne Welke-Probleme sein. Wenn das Unkraut auf dem Damm noch nicht aufgelaufen ist oder sich noch im Keimblattstadium befindet, kann zusätzlich zum Hopfenputzen die herbizide Wirkung von Vorox F ausgenutzt werden. Abdrift ist mit Hilfe einer entsprechenden Anwendungstechnik zu verhindern. Bei Abdrift innerhalb der Anlage sind Schäden an den Einsaaten möglich. An den Aufleitungen sind nach der Behandlung teilweise Nekrosen zu beobachten, welche sich bei vitalen Beständen schnell erholen. Bitte Informieren Sie sich bei der Hopfenberatung zur Anwendung zum 1. Hopfenputzen! |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Junganlagen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | im Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 600 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung auf unkrautfreien Boden. Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen, wie auch ein Schutz der Jungreben z.B. mit dem Einsatz einer Tubex Röhre, um Abdriftschäden und Bodenspritzer ("Splash-Effekt" bis 50 cm) bei Starkregen zu verhindern |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafeltrauben) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab Knospenaufbruch und vor der Blüte |
Stadium Schadorganismus: | bis BBCH-Stadium 12 |
Anwendungszeitpunkt: | im Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 600 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwendungstechnik:Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung. Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen. |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ziergehölze (Stellflächen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Stellflächen (Freiland) |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | Anfang Frühjahr bis Ende Sommer, vor der ersten Nutzung |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 300 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | Anfang Frühjahr bis Ende Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 300 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Aufgrund der Unverträglichkeit des wasserlöslichen Folienbeutels darf Vorox F nicht mit Düngesalzen, insbesondere Borsäure-haltigen Produkten, gemischt werden.Ansetzen der Spritzbrühe
Zur Vermeidung einer Staubentwicklung bei der Einbringung von Vorox F in den Spritzbehälter enthält die Verpackung wasserlösliche Portionsinnenbeutel zu je 30 g.Wasserlöslichen Folienbeutel immer ungeöffnet in die Spritzbrühe geben!
- Vorox F wird mit dem wasserlöslichen Folienbeutel erst kurz vor dem Ansetzen der Spritzbrühe aus der Umverpackung entnommen.
- Den Spritzbehälter zur Hälfte mit Wasser befüllen, das Einfüllsieb entfernen und die benötigte Anzahl an Folienbeuteln ungeöffnet in den Behälter geben.
- Umrühren, bis der Beutel und der Beutelinhalt vollständig mit Wasser benetzt sind.
- Spritzbehälter bis zur benötigten Wassermenge auffüllen, umrühren und ca. weitere 5 Minuten warten, bis die Spritzbrühe gebrauchsfertig ist.
Technik
Nach unseren Erfahrungen haben sich grobtropfige Flachstrahldüsen bewährt. Die Spritzflüssigkeit sollte mit geringem Druck auf der Behandlungsfläche verteilt werden.Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Reinigung
Unmittelbar nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Geräte mit geeigneten Reinigungsmitteln, z.B. Agroclean®, gründlich gereinigt werden. Restbrühe und Spülwasser weder in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation entleeren sondern auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.Verträglichkeit
Gehölzverträglichkeit (WH9161)Reihenbehandlung ohne die Gehölze zu benetzen:
Bisher wurde keine Gehölzart geschädigt, wenn sie nicht direkt angespritzt wurde, nachdem das Gehölz schon ausgetrieben hatte.
Überkopfbehandlungen von Gehölzen:
Generell kann eine Überkopfbehandlung von Kulturpflanzen (z.B. Gehölze) mit Vorox F nicht empfohlen werden. Die Praxis hat jedoch gezeigt, das sich insbesondere Nadelgehölze (z.B. Weihnachtsbäume) im Hinblick auf eine Vorox F Überkopfbehandlung mit max. 300 g/ha im Frühjahr und vor Austrieb der Gehölze als verträglich erwiesen haben. Für eine gute Verträglichkeit muß der im Vorox F enthaltende Wirkstoff dazu, bis spätestens vor Austrieb der Gehölze, durch ausreichend Niederschläge abgewaschen werden. Eine Überkopfbehandlung von Vorox F in Verkaufsquartieren sollte daher aus Vorsichtsgründen unterbleiben.
Wichtig: Die Verantwortung für die Anwendung des Produktes hinsichtlich Verträglichkeit liegt ausschließlich beim Anwender.
Aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von Gehölzarten und -sorten empfehlen wir daher Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit durchzuführen, bevor der gesamte Bestand behandelt wird.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Gewässerschutz
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.Für die Anwendung in Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeerartiges Beerenobst, Steinobst, Weinreben, Ziergehölze (auf Stellflächen) und Zierpflanzen gilt:
Anwenderschutz
Zur weiteren Beachtung
NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.Für die Anwendung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen gilt:
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung auf Wege und Plätze mit Holzgewächsen und Ziergehölzen (ohne Stellflächen) in der vollen Aufwandmenge mit 1,2 kg/ha gilt: (NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
Für die Anwendung in Ziergehölzen (auf Stellflächen) und Zierpflanzen gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung in Ziergehölzen (ohne Stellflächen), in Hopfen und Wege und Plätze mit Holzgewächsen gilt: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile"
vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung in Ziergehölzen (ohne Stellflächen) und Wege und Plätze mit Holzgewächsen gilt: (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von
50.000 Euro geahndet werden.
Reduzierter Abstand: 90% 20 m.
Für die Anwendung in Spargel und Hopfen gilt: (NW609-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Reduzierte Abstände: 5m.
Für die Anwendung in Hopfen gilt: (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Johannisbeerartigem und Himbeerartigem Beerenobst gilt: (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine HinweiseIst ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Hinweise für den Arzt:
Symptomatisch behandeln.Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Nicht zusammen mit Laugen lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS08 , GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenbestimmende Komponente:
FlumioxazinGefahrenhinweise:
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.
SPe3 Zum Schutz von Nichtzielarthropoden eine unbehandelte Pufferzone von 5 m zu Nichtkulturland einhalten.
Haftung
Haftung
Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Registrierte Marke
Vorox®: reg. WZ Certis Belchim B.V.Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Karibu®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Sumitomo Chemical Agro Europe S.A.S. 10A Rue de la Voie Lactée FR 69370 Saint Didier au Mont d'Or
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301