MIMIC®

Insektizid

Zulassung
024270-00

Wirkstoff:

240 g/l Tebufenozid (22,5 Gew.-%)

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
10904911112x1 l Flasche

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Mimic ist ein flüssiges Spritzmittel zur Bekämpfung von Apfel- und Fruchtschalenwickler an Kernobst, Traubenwickler (Heuwurm und Sauerwurm), Rhombenspanner, Springwurm und Eulenarten (Noctuidae) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben), Maiszünsler (Körnermais) sowie Schmetterlingsraupen an Auberginen, Tomaten und Paprika als auch gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen, Erdbeerpflanzgut, Laub- und Nadelholz.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 01.03.2024

Wirkungsweise

Mimic wirkt bevorzugt als Fraßmittel. Es ist ein Insektizid aus der Gruppe der Insektenwachstumsregulatoren (IWR) mit einem gegenüber herkömmlichen IWR's anderen Wirkungsmechanismus. Mimic wirkt als Häutungsbeschleuniger. Nach unmittelbarem Fraßstopp wird der Häutungsprozess eingeleitet und die Larven verenden. Dieser Effekt wird in jedem Larvenstadium beobachtet, wobei naturgemäß die beste Wirkung gegen frühe Larvenstadien erzielt wird. Aufgrund dieser spezifischen Wirkungsweise ist der bevorzugte Anwendungszeitpunkt kurz vor dem Schlupf der Larven bzw. bei überwinternden Larvengenerationen möglichst früh gegen junge Larvenstadien.


Tebufenozid: 18

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
KernobstApfelwickler, Fruchtschalenwickler
Mais (Verwendungszweck: Körnermais)Maiszünsler
Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Heuwurm), Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Sauerwurm)

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
AubergineFreifressende Schmetterlingsraupen, Minierende Kleinschmetterlingsraupen
Erdbeere (In Beständen zur Pflanzguterzeugung)Freifressende Schmetterlingsraupen
GemüsepaprikaFreifressende Schmetterlingsraupen, Minierende Kleinschmetterlingsraupen
LaubholzFreifressende Schmetterlingsraupen
NadelholzFreifressende Schmetterlingsraupen
PflaumeFreifressende Schmetterlingsraupen
SauerkirscheFreifressende Schmetterlingsraupen
SüßkirscheFreifressende Schmetterlingsraupen
TomateFreifressende Schmetterlingsraupen, Minierende Kleinschmetterlingsraupen
Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)Eulenarten (Noctuidae), Rhombenspanner, Springwurm

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Für alle zusätzlich genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis:
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Apfelwickler
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: ab Schlüpfen der ersten Larven
Anwendungszeitpunkt: bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von 14 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: 0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxisüblichen Beständen)
Wasseraufwandmenge: bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Pflanzenerzeugnisse:Kernobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Fruchtschalenwickler
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: ab Schlüpfen der ersten Larven
Anwendungszeitpunkt: bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von 14 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: 0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxisüblichen Beständen)
Wasseraufwandmenge: bis 500 l/ha und je 1 m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage
Sonstige Hinweise: Anwendungstechnik: behandeln bis zur sichtbaren Benetzung
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Heuwurm)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: ab Schlüpfen der ersten Larven
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von 14 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwandmenge: 0,2 l/ha
ES 61: 0,4 l/ha
ES 71: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 - 800 l/ha
Wartezeit: 21 Tage
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Sauerwurm)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: ab Schlüpfen der ersten Larven
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von 14 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: ES 71: 0,6 l/ha
ES 75: 0,8 l/ha
Wasseraufwandmenge: 1.200 - 1.600 l/ha
Wartezeit: 21 Tage
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Mais (Verwendungszweck: Körnermais)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Maiszünsler
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 30 bis 79
Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 42 Tage
Sonstige Hinweise: Anwenderkategorie: Beruflich

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen



GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Aubergine
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierende Kleinschmetterlingsraupen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: BBCH: 71- 87
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von mindestens 7 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße über 125 cm: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 1000 l Wasser/ha
Wartezeit: 4 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gemüsepaprika
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierende Kleinschmetterlingsraupen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: BBCH: 69- 89
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von mindestens 7 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße über 125 cm: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 1000 l Wasser/ha
Wartezeit: 4 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Tomate
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen, Minierende Kleinschmetterlingsraupen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: BBCH 71-87
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von mindestens 7 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße über 125 cm: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 1000 l Wasser/ha
Wartezeit: 4 Tage

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeere (In Beständen zur Pflanzguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Ab Junglarven
Anwendungszeitpunkt: ab Schlüpfen der ersten Larven, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 10 bis 14 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 0,8 l/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 bis 2.000 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
VV600 Erntegut nicht verzehren.
Pflanzenerzeugnisse:Süßkirsche
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis Ende der Blüte - alle Blütenblätter abgefallen.
Stadium Schadorganismus: Junglarven
Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle ab Schlüpfen der ersten Larven
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 12 bis 14 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: 0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 250 - 500 l/ha und je 1 m Kronenhöhe
Wartezeit: 74 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Pflaume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis Ende der Blüte - alle Blütenblätter abgefallen.
Stadium Schadorganismus: Junglarven
Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle ab Schlüpfen der ersten Larven
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 12 bis 14 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: 0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 250 - 500 l/ha und je 1 m Kronenhöhe
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Pflanzenerzeugnisse:Sauerkirsche
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis abgehende Blüte - Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen.
Stadium Schadorganismus: Junglarven
Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle ab Schlüpfen der ersten Larven
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: 0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 250 - 500 l/ha und je 1m Kronenhöhe
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Eulenarten (Noctuidae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab "Wolle-Stadium": wolleartiger brauner Haarbesatz deutlich sichtbar (ES 05) bis "Gescheine" (Infloreszenzen) vergrößern sich; Einzelblüten sind dicht zusammengedrängt (ES 55)
Stadium Schadorganismus: Ab Larve
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn (Larvenstadium LX) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von 10-14 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwandmenge: 0,2 l/ha
ES 61: 0,4 l/ha
Wasseraufwandmenge: maximal 800 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Rhombenspanner
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: von Beginn des Knospenschwellens (ES 01) - Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern - bis fünf entfaltete Laubblätter (ES 15)
Stadium Schadorganismus: Larve
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn (Larvenstadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 0,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: maximal 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Springwurm
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Wolle-Stadium - wolleartiger brauner Haarbesatz deutlich sichtbar - bis "Gescheine" (Infloreszenzen) vergrößern sich - Einzelblüten sind dicht gedrängt
Stadium Schadorganismus: Larve
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn (Larvenstadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von 10-14 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwandmenge: 0,2 l/ha
ES 61: 0,4 l/ha
Wasseraufwandmenge: maximal 800 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

FORST

Pflanzenerzeugnisse:Nadelholz
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Junglarven bis Altlarven
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 50 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Sonstige Hinweise: Nur mit rotorgetriebenen Luftfahrzeugen (keine Starrflügler) spritzen.
VA218 Es ist sicherzustellen, dass der Verzehr von Waldpilzen, wild wachsenden Früchten und Wildkräutern in einem Zeitraum von drei Wochen nach der Anwendung ausgeschlossen wird.
NT141 Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 50 L/ha erfolgen.
NT180 Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen bedarf der Genehmigung der zuständigen Landesbehörde (§ 18 Absatz 2 PflSchG). Diese wird, bezogen auf die Gesamtheit der Pflanzenschutzmaßnahmen mit Luftfahrzeugen, für maximal 5 % der Gesamtwaldfläche des betreffenden Bundeslandes im Jahr erteilt.
NT181 Dieses Insektizid wirkt nicht spezifisch allein gegen die zu bekämpfenden Schadorganismen. Die Anwendung kann daher auch Populationen anderer Arthropoden schädigen. Bei bekannten Vorkommen von Arthropoden-Arten, die in den Anhängen II oder IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, sollte daher von einer Behandlung abgesehen werden.
NZ181 Bei der Anwendung mit Luftfahrzeugen maximal eine Behandlung pro Jahr.
Pflanzenerzeugnisse:Laubholz
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Junglarven bis Altlarven
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 50 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Sonstige Hinweise: Nur mit rotorgetriebenen Luftfahrzeugen (keine Starrflügler) spritzen.
VA218 Es ist sicherzustellen, dass der Verzehr von Waldpilzen, wild wachsenden Früchten und Wildkräutern in einem Zeitraum von drei Wochen nach der Anwendung ausgeschlossen wird.
NT141 Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 50 L/ha erfolgen.
NT180 Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen bedarf der Genehmigung der zuständigen Landesbehörde (§ 18 Absatz 2 PflSchG). Diese wird, bezogen auf die Gesamtheit der Pflanzenschutzmaßnahmen mit Luftfahrzeugen, für maximal 5 % der Gesamtwaldfläche des betreffenden Bundeslandes im Jahr erteilt.
NT181 Dieses Insektizid wirkt nicht spezifisch allein gegen die zu bekämpfenden Schadorganismen. Die Anwendung kann daher auch Populationen anderer Arthropoden schädigen. Bei bekannten Vorkommen von Arthropoden-Arten, die in den Anhängen II oder IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, sollte daher von einer Behandlung abgesehen werden.
NZ181 Bei der Anwendung mit Luftfahrzeugen maximal eine Behandlung pro Jahr.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Mimic zeigt nach den bisherigen Prüfungen und Praxiserfahrungen in Zweiermischungen keine spezifischen Unverträglichkeiten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen; Rührwerk einschalten; Mimic zugeben und unter Umrühren Tank mit Wasser auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden; nur so viel Spritzbrühe ansetzen wie tatsächlich benötigt wird.

Technik

Beim Ausbringen von Mimic ist auf eine gute, gleichmäßige sichtbare Benetzung zu achten. Die Wassermenge richtet sich nach eigenen Erfahrungen und ist der jeweiligen Pflanzdichte sowie der Entwicklung des Laubes anzupassen. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden.

Reinigung

Nach der Anwendung von Mimic alle Teile der Spritz- und Sprühgeräte gut mit Wasser durchspülen. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt. Anfallende Spülflüssigkeit nach der Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Verträglichkeit

Die Kulturverträglichkeit von Mimic ist sehr gut.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN2512 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius majusculus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF1811 Gilt für die Anwendung in Laub- und Nadelholz: Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF275-28AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-EEGE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF278-7GE Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Anwendung in Weinreben (Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler, Rhombenspanner, Springwurm) gilt: (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Einbindiger und Bekreuzter Traubenwickler (Heuwurm ES61 bis ES 71)

Einbindiger und Bekreuzter Traubenwickler (Sauerwurm ES71 bis ES 75)
reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% *

reduzierte Abstände:50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m
Rhombenspanner - reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *
Springwurm - reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% *.


Für die Anwendung in Weinreben (Eulenarten) und Körnermais (Maiszünsler) gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Reduzierte Abstände:
Weinreben (Eulenarten): 50% 10 m, 75% 5 m, 90% *.
Körnermais (Maiszünsler): 50% 5 m, 75% *, 90% *


Für die Anwendung in Weinreben und Körnermais gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Weinrebe (Eulenarten, Springwurm, Heuwurm, Sauerwurm): 15 m.
Weinrebe (Rombenspanner): 5 m.
Körnermais (Maiszünsler): 5 m


Für die Anwendung in Kernobst gilt: (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kernobst - reduzierter Abstand: 90% 20 m


Für die Anwendung in Süßkirsche, Sauerkirsche und Pflaume gilt: (NW607-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu
einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Süßkirsche, Pflaume - reduzierter Abstand: 90% 20 m
Sauerkirsche - reduzierter Abstand: 75% 20 m, 90% 15 m


Für die Anwendung in Erdbeeren gilt: (NW608) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
: 5 m.


Für die Anwendung in Laub- und Nadelholz gilt: (NW613) Die Flugbahn des Hubschraubers muss mindestens 25 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite von einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - entfernt verlaufen.


Für die Anwendung in Kernobst, Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Weinreben (Heuwurm) und Körnermais (Maiszünsler) gilt: (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für die Anwendung in Laub- und Nadelholz gilt: (NT182) Mit diesem Pflanzenschutzmittel dürfen bei Anwendung mit Luftfahrzeugen auf derselben Fläche maximal 3 Behandlungen in 10 Jahren stattfinden.


Für die Anwendung in Laub- und Nadelholz gilt: (NT1841) Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels und anderer Insektizide innerhalb einer zusammenhängenden Waldfläche - ausgenommen Saatgutbestände - darf innerhalb eines Kalenderjahres nur auf höchstens der Hälfte dieser Fläche erfolgen. Bei der Bestimmung zusammenhängender Waldflächen können die im Amtlichen Topographisch-kartographischen Informationssystem (ATKIS) - oder mit einem nachweislich vergleichbaren System entsprechend - als Flächentypen Wald und Gehölz ausgewiesenen Flächen gemeinsam veranschlagt werden. In die zusammenhängende Waldfläche können auch Teilflächen einbezogen werden, wenn diese weniger als 100 m entfernt liegen. Hiervon abweichend kann die Anwendung auf einer Fläche von mehr als der Hälfte der zusammenhängenden Waldfläche erfolgen, wenn die zuständige Behörde bei der Genehmigung nach § 18 Absatz 2 PflSchG im Einzelfall auf der
Grundlage eines rechtsverbindlichen, mit ausreichender Auflösung durchgeführten Erhebungsverfahrens festgestellt hat, dass auf mehr als der Hälfte der zusammenhängenden Waldfläche die entsprechenden Schadschwellen überschritten sind und eine Anwendung des Mittels zum Erhalt des Bestandes unbedingt erforderlich ist. Sofern von diesem Ausnahmetatbestand Gebrauch gemacht wird, ist dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter Angabe der betroffenen Flächen und Darlegung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Abweichung zu berichten.


Für die Anwendung in Laub- und Nadelholz gilt: (NT185) Innerhalb der zusammenhängenden Waldfläche muss die erste Flugbahn des Hubschraubers mindestens 25 m zuzüglich seiner halben Arbeitsbreite vom Waldrand entfernt verlaufen.


Für die Anwendung in Laub- und Nadelholz gilt: (NT801) Keine Anwendung in Naturschutzgebieten. Hiervon abweichend kann im Einzelfall eine Anwendung in Naturschutzgebieten erfolgen, wenn die zuständige Behörde bei der Genehmigung nach § 18 Absatz 2 PflSchG in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde festgestellt hat, dass eine Behandlung zum Erhalt des Pflanzenbestandes im Sinne der Zweckbestimmung des Schutzgebietes unbedingt erforderlich ist. Sofern von diesem Ausnahmetatbestand Gebrauch gemacht wird, ist dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter Angabe der betroffenen Flächen und Darlegung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Abweichung zu berichten.


Für die Anwendung in Laub- und Nadelholz gilt: (NZ180) Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Kein Erbrechen einleiten.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Haftung

Haftung

Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.

Registrierte Marke

Mimic®: reg. WZ Nippon Soda Co., Ltd.
Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Nisso Chemical Europe GmbH Berliner Allee 42 D 40212 Düsseldorf

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Frankenstraße 18 c D 20097 Hamburg Telefon + 49 40 60772640-0 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301

Wichtiger Hinweis für Pflanzenschutzmittel, Biozide und andere Produkte
Für Pflanzenschutzmittel: „Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen“
Für Biozide: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Für andere Produkte: „Dünger, Zusatzstoffe, u.a. vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

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