Cuprozin® progress
Fungizid/Bakterizid

Wirkstoff:
383,8 g/l Kupferhydroxid (28,8 Gew.-%) (Kupfergehalt 250 g/l)Formulierung:
Suspensionskonzentrat (SC)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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107049031 | 2x5 l Kanister |
Piktogramm:
GHS05 , GHS07 , GHS09Signalwort:
GefahrFungizid gegen pilzliche und bakterielle Schaderreger an Kartoffeln, Hopfen, Weinreben, Obst, Gemüse und Zierpflanzen.
Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 28.01.2022
UFI CODE:
TTF7-R0CV-8002-U5D6Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kupferhydroxid: M1
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Gurke | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) |
Hopfen | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Kartoffel | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans), Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) (nur zur Befallsminderung) |
Kernobst | Schorf (Venturia spp.) , Obstbaumkrebs (Nectria galligena) |
Möhre | Möhrenschwärze (Alternaria dauci) |
Spargel | Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) |
Speisezwiebel | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Steinobst | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Zierpflanzen | Bakterielle Blattfleckenerreger |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Aprikose, Pfirsich | Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) |
Bleichsellerie, Gemüsefenchel, Rhabarber | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Blumenkohle | Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) |
Brombeere | Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) |
Chinakohl | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Erdbeere | Eckige Blattfleckenkrankheit (Xanthomonas fragariae) |
Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis (mit genießbarer Schale) | Pilzliche Blattfleckenerreger, Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) |
Grünkohl | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Heidelbeere | Triebsterben (Godronia cassandrae) |
Himbeerartiges Beerenobst | Phragmidiumrost-Arten |
Himbeere | Brennfleckenkrankheit (Gloeosporium necator), Rutensterben (Didymella applanata) |
Johannisbeerartiges Beerenobst | Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis), Säulenrost (Cronartium ribicola) |
Kernobst | Feuerbrand (Erwinia amylovora), Phytophthora cactorum |
Knollensellerie | Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) |
Kohlrabi | Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) |
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) | Kohlschwärze (Alternaria brassicae) |
Patisson, Zucchini (mit genießbarer Schale) | Pilzliche Blattfleckenerreger, Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) |
Pflaume, Zwetschge | Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) |
Porree | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Salat-Arten | Falscher Mehltau (Bremia lactucae) |
Schalotte, Knoblauch, Perlzwiebel | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Radieschen, Rettich, Erbse, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten, Stielmus, Blattkohle, Kohlrübe (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Spinat und verwandte Arten | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Steinobst | Pseudomonas syringae , Valsa leucostoma |
Tomate | Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici), Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani), Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) |
Walnuss | Bakterienbrand (Xanthomonas juglandis) |
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) | Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila), Schwarzfäule (Guignardia bidwellii) |
Wurzel- und Knollengemüse; ausgenommen: Möhre, Knollensellerie | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Zierpflanzen | Pilzliche Blattfleckenerreger, Bakterielle Blattfleckenerreger |
Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Erläuterung zur Anzahl der Behandlungen:Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von BBCH 37 bis BBCH 91 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7 - 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2,0 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | maximal 400 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht überschritten werden. |
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) (nur zur Befallsminderung) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis BBCH 03 |
Anwendungszeitpunkt: | vor dem Legen ODER beim Legen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Pflanzgutbehandlung |
Aufwandmenge: | 14 ml/dt |
Wasseraufwandmenge: | 100 l/ha beim Legen 26-36 ml/dt vor dem Legen |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Maximaler Mittelaufwand: 476 ml/ha. |
SF182 Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF615 Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden.
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von BBCH 11 bis BBCH 81 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 7 In der Kultur bzw. je Jahr: 7 im Abstand von 8 - 12 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 0,4 l/ha ES 61: 0,8 l/ha ES 71: 1,2 l/ha ES 75: 1,6 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Basisaufwand: maximal 400 l/ha ES 61: maximal 800 l/ha ES 71: maximal 1.200 l/ha ES 75: maximal 1.600 l/ha |
Wartezeit: | 21 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht überschritten werden. |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Für die Applikation mit Drohnen Stadien ES 15 - ES 81 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 7 In der Kultur bzw. je Jahr: 7 im Abstand von 8 - 12 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen Flächenbehandlung mit Drohnen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 0,4 l/ha ES 61: 0,8 l/ha ES 71: 1,2 l/ha ES 75: 1,6 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Basisaufwand: mindestens 75 l/ha ES 61: mindestens 75 l/ha ES 71: mindestens 75 l/ha ES 75: mindestens 75 l/ha Bei Behandlungen mit niedriger Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Wartezeit: | 21 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht überschritten werden. |
NT159 Die Fluggeschwindigkeit bei der Ausbringung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) darf 13 km/h nicht überschreiten.
NT160 Bei der Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) ist ein Abstand von maximal 2 m über dem Bestand einzuhalten.
NZ182 Die Anwendung darf nur mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) erfolgen, die mit Injektordüsen und Spritzeinrichtungen ausgestattet sind, die in die Liste des JKI mit geeigneten Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagen-Weinbau eingetragen sind.
NZ183 Es dürfen nur unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) verwendet werden, die die vom Anwender vorgegebenen Strecken mit der vorgegebenen Geschwindigkeit in der vorgegebenen Höhe automatisch abfliegen können. Dabei muss die Ausbringung der Spritzflüssigkeit an vorgegebenen Positionen automatisch an- und abgeschaltet werden können.
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Für die Applikation mit Hubschraubern Stadien ES 15 - ES 81 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 7 In der Kultur bzw. je Jahr: 7 im Abstand von mind. 8 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen Flächenbehandlung mit Luftfahrzeug (Hubschrauber) |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 0,4 l/ha ES 75: 1,6 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Basisaufwand: mindestens 150 l/ha ES 75: mindestens 150 l/ha |
Wartezeit: | 21 Tage |
NT810 In regelmäßigen Abständen sind die Erhaltungszustände der wichtigen Pflanzen- und Tierarten in den Steillagen zu überprüfen. Die Ergebnisse sind in ein- bis zweijährigem Abstand an das BVL zu berichten und durch Fachgespräche zwischen den betroffenen Bundesländern und den Bundesbehörden aufzuarbeiten.
SF1811 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
NT187 Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen.
NZ180 Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden.
NW610 Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.
30 m
NW611 Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.
20 m
HOPFENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Hopfen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von BBCH 37 bis BBCH 89 |
Stadium Schadorganismus: | Sekundärinfektion |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 7 bis 14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | bis BBCH 37: 2,4 l/ha bis BBCH 55: 3,6 l/ha über BBCH 55: 5,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | bis BBCH 37: maximal 1.200 l/ha bis BBCH 55: maximal 1.800 l/ha über BBCH 55: in maximal 2.700 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 16 Liter (entspricht 4.000 g Reinkupfer) und darf nicht überschritten werden. |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schorf (Venturia spp.) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | vor der Blüte |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 8 In der Kultur bzw. je Jahr: 8 im Abstand von 14 bis 21 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 14 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). Mittelaufwand vor der Blüte von 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe abfallend auf 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe. Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht überschritten werden. (WH915) In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten. |
WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schorf (Venturia spp.) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab Walnussgröße der Früchte |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 8 im Abstand von 14 bis 21 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 14 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). Mittelaufwand ab Walnussgröße der Früchte von 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe ansteigend auf 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe. Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht überschritten werden. (WH915) In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten. |
WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Obstbaumkrebs (Nectria galligena) |
Anwendungsbereich: | Freiland nur zur Befallsminderung |
Stadium der Kultur: | nach der Ernte |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 8 im Abstand von mindestens 21 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 1,0 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis vor der Blüte |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 7 bis 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | nach der Ernte |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 7 bis 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Speisezwiebel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von BBCH 13 bis BBCH 48 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7 - 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Spargel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von BBCH 31 bis BBCH 93 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7 - 14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2,0 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 800 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Möhre |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Möhrenschwärze (Alternaria dauci) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von BBCH 13 bis BBCH 47 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7 - 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2,0 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Gurke |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von BBCH 13 bis BBCH 79 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 5 - 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 3,1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Bakterielle Blattfleckenerreger |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 31 bis 91 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | Pflanzengröße bis 50 cm: In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 Pflanzengröße 50 bis 125 cm: In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 Pflanzengröße über 125 cm: In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 5 bis 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 2,0 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 2,4 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 3,0 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: maximal 1.000 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: maximal 1.200 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: maximal 1.500 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Aprikose, Pfirsich |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 00-59 |
Anwendungszeitpunkt: | kurz vor dem Knospenschwellen bis vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 7-14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Brombeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | BBCH 91-59 |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte bis vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 5-7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Eckige Blattfleckenkrankheit (Xanthomonas fragariae) |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | BBCH 91-97 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 7 In der Kultur bzw. je Jahr: 7 im Abstand von 7-10 Tagen als Reihenbehandlung |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,8 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1000 bis 2000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Eckige Blattfleckenkrankheit (Xanthomonas fragariae) |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | BBCH 15-67 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 7 im Abstand von 7-10 Tagen als Reihenbehandlung |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,8 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1000 bis 2000 l/ha |
Wartezeit: | Freiland: 3 Tage; Gewächshaus: 14 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). Freiland: mit Dreidüsengabel spritzen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeerartiges Beerenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Phragmidiumrost-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | BBCH 91-59 |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte bis vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 5-7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Heidelbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Triebsterben (Godronia cassandrae) |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | BBCH 91-59 |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte bis vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 5-7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Brennfleckenkrankheit (Gloeosporium necator), Rutensterben (Didymella applanata) |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | BBCH 91-59 |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte bis vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 5-7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Johannisbeerartiges Beerenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis) |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | BBCH 91-59 |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte bis vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 5-7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Johannisbeerartiges Beerenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Säulenrost (Cronartium ribicola) |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | BBCH 91-59 |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte bis vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 5-7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Feuerbrand (Erwinia amylovora) |
Anwendungsbereich: | Freiland zur Minderung des Infektionspotentials |
Stadium der Kultur: | BBCH 61-74 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 8 im Abstand von 7-10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). Die Anwendung sollte nur in Sorten bzw. Anlagen erfolgen, in denen eine mögliche Berostung der vorhandenen Früchte zu tolerieren ist. Dazu gehören z.B. Junganlagen ohne Früchte oder mit wenigen Früchten, Mostobstanlagen und die Anwendung nach Hagelschlag (dadurch besteht ein erhöhtes Feuerbrandrisiko in gefährdeten Anlagen und die Früchte sind bereits durch den Hagel beschädigt). |
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Phytophthora cactorum |
Anwendungsbereich: | Freiland zur Befallsminderung |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 7-14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Streichen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). Die Anwendung sollte zur gezielten Behandlung im gefährdeten Stammbereich erfolgen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Pflaume, Zwetschge |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 00-59 |
Anwendungszeitpunkt: | vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 7-10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pseudomonas syringae |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | vor der Blüte und nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pseudomonas syringae |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | vor der Blüte oder nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 7-10 Tage |
Anwendungstechnik: | Streichen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Valsa leucostoma |
Anwendungsbereich: | Freiland zur Befallsminderung |
Stadium der Kultur: | BBCH 91-59 |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte bis vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 7-10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Walnuss |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Bakterienbrand (Xanthomonas juglandis) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 01-87 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 7-10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 14 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Blumenkohle |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 13 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l Wasser/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Chinakohl |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab 13 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l |
Beruflich | |
Wartezeit: | 7 Tage |
Wichtige Hinweise: | Anwenderkategorie: Beruflich |
Pflanzenerzeugnisse: | Grünkohl |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 13 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 7 bis 10 Tage Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l |
Beruflich | |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kohlschwärze (Alternaria brassicae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 13 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7-10 Tagen Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kohlschwärze (Alternaria brassicae) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus - Jungpflanzenanzucht |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 13 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7-10 Tagen Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis (mit genießbarer Schale) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pilzliche Blattfleckenerreger, Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) |
Anwendungsbereich: | Freiland (nur zur Befallsminderung) |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 15 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 5-14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Knollensellerie |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 41 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 10-14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Bleichsellerie, Gemüsefenchel, Rhabarber |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab 16 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Im Abstand von 7 bis 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Bleichsellerie, Gemüsefenchel, Rhabarber: 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kohlrabi |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) |
Anwendungsbereich: | Freiland und im Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 13 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7 bis 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen Anzahl zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand von 12 l/ha nicht überschritten wird |
Pflanzenerzeugnisse: | Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Radieschen, Rettich, Erbse, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten, Stielmus, Blattkohle, Kohlrübe (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Von 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis 8. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand von 12 l/ha nicht überschritten wird |
Pflanzenerzeugnisse: | Schalotte, Knoblauch, Perlzwiebel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Anwendungsbereich: | Freiland zur Nutzung als Trockenzwiebel |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 13 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7-10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 16 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7 - 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Porree |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab 16 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 Abstand: 7 bis 10 Tage Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werde, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600l Wasser/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Salat-Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Bremia lactucae) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | Ab 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand von 12 l/ha nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Wurzel- und Knollengemüse; ausgenommen: Möhre, Knollensellerie |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 Abstand: 7 bis 10 Tag(e) |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Wichtige Hinweise: | Hinweis zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand von 12 l/ha nicht überschritten wird |
Pflanzenerzeugnisse: | Salat-Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Bremia lactucae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 13 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7-10 Tagen Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Salat-Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Bremia lactucae) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus - Jungpflanzenanzucht |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 13 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7-10 Tagen Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Spinat und verwandte Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 13 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7-10 Tagen Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werde, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Patisson, Zucchini (mit genießbarer Schale) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pilzliche Blattfleckenerreger, Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) |
Anwendungsbereich: | Freiland (nur zur Befallsminderung) |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 15 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 5-14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Tomate |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici), Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani), Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus (nur zur Befallsminderung) |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 51 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr:3 im Abstand von min. 14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 2 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 3 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1200 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Wichtige Hinweise: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, bis vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 7 im Abstand von 10 bis 14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 2,5 l/ha ES 61: 5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Basisaufwand: 200 bis 400 l/ha ES 61: 400 bis 800 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Wichtige Hinweise: | Anzahl der Behandlungen: bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand von 12 l/ha nicht überschritten wird. |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schwarzfäule (Guignardia bidwellii) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 11-81 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 10 In der Kultur bzw. je Jahr: 10 im Abstand von 7 - 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | - Basisaufwand: 0,4 l/ha - ES 61: 0,8 l/ha - ES 71: 1,2 l/ha - ES 75: 1,6 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | - Basisaufwand: maximal 400 l/ha - ES 61: maximal 800 l/ha - ES 71: maximal 1200 l/ha - ES 75: maximal 1600 l/ha |
Wartezeit: | 21 Tage |
Wichtige Hinweise: | Anzahl der Behandlungen: bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene esamtmittelaufwand von 16 l/ha nicht überschritten wird. |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 12 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 10 bis 14 Tagen Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 2,0 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: maximal 1.000 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: maximal 1.500 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab BBCH 31 bis 91 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 10 bis 14 Tagen Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1500 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Bakterielle Blattfleckenerreger |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 10 - 14 Tagen Weitere Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 - 1500 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Nach unseren Erfahrungen ist Cuprozin progress mit den handelsüblichen Fungiziden, Insektiziden und Düngern mischbar.Im Weinbau und Gemüsebau können Mischungen mit Frutogard® zu Nekrosen führen.
Nicht mit AHL mischen.
Ansetzen der Spritzbrühe
Cuprozin progress unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen.Technik
Wasseraufwandmenge und Spritztechnik sollten eine allseitige, gleichmäßige Benetzung auf allen gefährdeten Pflanzenteilen gewährleisten.Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.
Reinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NO686 Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF1815 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) zum Anwender und zu unbeteiligten Dritten der Mindestabstand für Raumkulturanwendungen von 5 m eingehalten wird.
SF1816 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF276-28HO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28WE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung in Kernobst (Schorf, ab Walnussgröße), Johannisbeer,- und Himbeerartiges Beerenobst (Freiland), Himbeere (Freiland), Heidelbeere (Freiland), Brombeere, Kartoffel (Phytophthora), Knollensellerie, Bleichsellerie (Freiland), Gemüsefenchel (Freiland), Rhabarber (Freiland), Wurzel- und Knollengemüse (ausgen.: Möhre, Knollensellerie), Kohlrabi (Freiland), Weinreben, Zierpflanzen (Freiland), Speisezwiebeln, Zwiebelgemüse (Bundzwiebel), Gurken, Zucchini, Patisson, Kürbis, Kopfkohle (Freiland), Salat-Arten (Freiland), Spargel sowie Spinat und verwandte Arten, Knoblauch, Schalotten und Perlzwiebeln gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.
205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Kernobst (Schorf, ab Walnussgröße): reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% *.
Kartoffeln (Phytophthora), Knollensellerie, Bleichsellerie (Freiland), Gemüsefenchel (Freiland), Rhabarber (Freiland), Zierpflanzen (gegen Bakterielle Blattfleckenerreger im Freiland Pflanzenhöhe bis 50 cm), Speisezwiebeln, Zwiebelgemüse (Bundzwiebel), Porree, Möhre, Salat-Arten, Kopfkohle, Blumenkohl, Chinakohl, Grünkohl, Wurzel- und Knollengemüse (ausgen.: Möhre, Knollensellerie), Kohlrabi, Knoblauch, Perlzwiebel, Schalotte, Spinat und verwandte Arten: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *.
Weinrebe gegen Falscher Mehltau und Schwarzfäule: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% *.
Zierpflanzen: gegen bakterielle Blattfleckenerreger im Freiland Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m.
Weinrebe (Roter Brenner), Zierpflanzen (Freiland: Pflanzhöhe:über 125 cm), Johannisbeer,- und Himbeerartiges Beerenobst, Himbeere, Heidelbeere, Brombeere: reduzierte Abstände: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m.
Gurke, Spargel, Zucchini, Patisson, Kürbis: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *.
Für die Anwendung in Kernobst (Schorf, ab Walnussgröße), Johannisbeer,- und Himbeerartiges Beerenobst (Freiland), Himbeere (Freiland), Heidelbeere (Freiland), Brombeere, Kartoffel (Phytophthora), Knollensellerie, Bleichsellerie (Freiland), Gemüsefenchel (Freiland), Rhabarber (Freiland), Wurzel- und Knollengemüse (ausgen.: Möhre, Knollensellerie), Kohlrabi (Freiland), Weinreben, Zierpflanzen (Freiland), Speisezwiebeln, Zwiebelgemüse (Bundzwiebel), Porree, Gurken, Zucchini, Patisson, Kürbis, Kopfkohle (Freiland), Salat-Arten (Freiland), Spargel sowie Spinat und verwandte Arten, Knoblauch, Schalotten, Perlzwiebeln sowie Pilzliche Blattfleckenerreger im Zierpflanzenbau gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender
Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kernobst (Schorf, ab Walnussgröße), Weinrebe (Falscher Mehltau, Schwarzfäule): 15 m.
Speisezwiebeln, Spargel, Möhre, Salat-Arten, Kopfkohle, Spinat und verwandte Arten: 10m.
Kartoffeln, Gurke, Zucchini, Patisson, Kürbis, Blumenkohl, Chinakohl, Grünkohl, Knoblauch, Schalotte, Perlzwiebel, Zwiebelgemüse (Bundzwiebel), Porree, Knollensellerie, Bleichsellerie (Freiland), Gemüsefenchel (Freiland), Rhabarber (Freiland), Wurzel- und Knollengemüse (ausgen.: Möhre, Knollensellerie), Kohlrabi, Zierpflanzen (gegen bakterielle Blattfleckenerreger im Freiland Pflanzenhöhe bis 50cm): 5 m.
Weinrebe (Roter Brenner), Zierpflanzen (gegen bakterielle Blattfleckenerreger im Freiland Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm und über 125 cm und gegen pilzliche Blattfleckenerreger im Freiland Pflanzenhöhe über 125 cm), Johannisbeer,- und Himbeerartiges Beerenobst, Himbeere, Heidelbeere, Brombeere: 20 m.
Für die Anwendung in Hopfen, Kernobst (Obstbaumkrebs, Feuerbrand und Schorf, vor der Blüte) sowie Steinobst gilt: (NW607-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hopfen: reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 15 m.
Kernobst: (Feuerbrand und Schorf, vor der Blüte): reduzierte Abstände: 50% 20 m, 75% 15 m, 90% 10 m.
Kernobst: (Obstbaumkrebs): reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 15 m.
Steinobst (Pseudomonas syringae und pilzliche Blattfleckenerreger, bis vor der Blüte, Valsa leucostoma, Pfirsich, Aprikose, Pflaume, Zwetschge), Walnuss: reduzierter Abstand: 90% 20 m;
Steinobst (pilzliche Blattfleckenerreger, nach der Ernte): reduzierte Abstände: 75% 15 m, 90% 10 m.
Für die Anwendung in Erdbeeren im Freiland gilt: (NW608-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m.
Für die Anwendung im Kernobst (Nectria), in Weinreben (Roter Brenner) und im Steinobst gegen pilzliche Blattfleckenerreger (nach der Ernte) gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung im Steinobst gegen Pseudomonas syringae (bis vor der Blüte und nach der Ernte), pilzliche Blattfleckenerreger (bis vor der Blüte) und Valsa leucostoma sowie für die Anwendung in Aprikose, Pfirsich, Pflaume, Zwetschge und Walnuss gilt: (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung im Hopfen gilt: (NT107) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines
Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NT620-1) Die maximale Gesamtaufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr darf auf derselben Fläche - mit Ausnahme von 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr im Hopfenbau und gegen Schwarzfäule im Weinbau - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nicht überschritten werden.
(NH621) Reinkupfergehalt von Cuprozin progress: 250 g/l.
Für die Anwendung im Weinbau gilt: (NT621-1) In einem Fünfjahreszeitraum (der das aktuelle Jahr und die vorausgegangenen vier Kalenderjahre umfasst) darf in der Summe eine Gesamtaufwandmenge von 17.500 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau nicht überschritten werden.
Für die Anwendung im Weinbau gilt: (NT622) In den Jahren, in denen eine Gesamtaufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau überschritten wird, ist dies unter Angabe der tatsächlich verwendeten Menge und der Größe der behandelten Rebfläche flächengenau der zuständigen Behörde des Landes bis zum 30. November des jeweiligen Jahres zu melden.
Für die Anwendung im Weinbau gilt: (NT623) Im Weinbau sind die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr flächengenau in geeigneter Form zu dokumentieren; die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Für die Applikation in Weinreben mit Drohnen gilt: (NW616) Zum Schutz von Gewässerorganismen muss die Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
15 m
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS05 , GHS07 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenbestimmende Komponente:
KupferdihydroxidGefahrenhinweise:
H318 Verursacht schwere Augenschäden.H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P261 Einatmen von Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Haftung
Haftung
Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Registrierte Marke
Cuprozin®: reg. WZ Cosaco GmbHAgroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Frutogard®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Cosaco GmbH Singapurstraße 1 DE 20457 Hamburg
Hersteller: Cosaco GmbH Singapurstraße 1 DE 20457 Hamburg
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Frankenstraße 18 c D 20097 Hamburg Telefon + 49 40 60772640-0 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301