Shirlan®
Fungizid

Wirkstoff:
500 g/l Fluazinam (38,8 Gew.-%)Formulierung:
Suspensionskonzentrat (SC)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)| Artikelnummer | Packungsgrößen |
|---|---|
| 107049135 | 4 x 5 l Umkarton |
Piktogramm:
GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
AchtungVor Gebrauch gut schütteln. Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 01.03.2024
UFI CODE:
RX2P-4GG0-F309-JJASWirkungsweise
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Fluazinam: C5
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
| Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
|---|---|
| Kartoffel | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Die erste Spritzung sollte bei beginnender Krautfäulegefahr erfolgen. Das ist in der Regel kurz vor dem Reihenschließen der Fall. Die Aufrufe des örtlichen Pflanzenschutzdienstes sind zu beachten.ACKERBAU
| Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 10 In der Kultur bzw. je Jahr: 10 im Abstand von 7-10 Tagen |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,4 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 7 Tage |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Shirlan® ist mischbar mit verdünnter Ammoniumnitrat-Harnstofflösung (AHL) bis zu 10 kg N/ha bzw. 28 l/ha AHL. Das Verhältnis AHL zu Wasser sollte mindestens 1:9 betragen.Mischungen umgehend ausbringen. Standzeiten vermeiden. Während der Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch uns nicht empfohlener Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Ansetzen der Spritzbrühe
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als nötig. Behälter restlos entleeren. Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und Rührwerk einschalten. Die benötigte Menge Shirlan® zugeben und restliche Wassermenge einfüllen. Rührwerk auch während der Ausbringung nicht ausschalten.Technik
Beim Ausbringen von Shirlan® ist auf eine gute, gleichmäßige Benetzung der Kartoffeln zu achten. Die Wasseraufwandmenge ist entsprechend dem Entwicklungsstadium der Kartoffeln anzupassen. Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden.Reinigung
Das Ausbringungsgerät nach der Anwendung von Shirlan® sorgfältig reinigen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Innenwände mit einem Wasserstrahl abspritzen oder integrierte Reinigungsdüsen verwenden. Spritztank noch einmal mit klarem Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt.Spritzgeräte regelmäßig prüfen lassen!
Nachbau
Nach dem Einsatz von Shirlan® in Kartoffeln können alle Kulturen in der Fruchtfolge (auch nach vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.Verträglichkeit
Shirlan® ist nach bisheriger Kenntnis in allen Kartoffel-Sorten gut verträglich.Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN230 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.NN266 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft.
NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VH612 Der Gehalt an relevanter Verunreinigung 5-Chlor-N-(3-chloro-5-trifluormethyl-2-pyridyl-a,a,a-trifluor-4,6-dinitro-o-toluidine) darf 2 g/kg im technischen Wirkstoff Fluazinam nicht überschreiten.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% : 5m; 75% : 5m; 90%: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 10m
(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Erste Hilfe / Hinweise für den Arzt:
- Allgemeine Hinweise: Bitte halten Sie das Gefäß, die Etikette oder das Sicherheitsdatenblatt bereit, wenn Sie Notfallnummer, das Toxikologische Informationszentrum oder einen Arzt anrufen, oder wenn Sie einen Arzt zu einer Behandlung aufsuchen.
- Nach Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen.
- Nach Hautkontakt: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
- Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Eine sofortige ärztliche Betreuung ist notwendig.
- Nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Nicht in der Nähe von Arzneimitteln oder Kosmetika lagern. Produkt an einem kühlen, gut belüfteten Ort im Originalbehälter aufbewahren. Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 208-0069 Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen, indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
24 Stunden Notfallnummer: 0032 14 58 45 45.
Haftung
Haftung
Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.Registrierte Marke
Shirlan®: reg. Marke der ISHIHARA SANGYO KAISHA, LTD.Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Agroclean®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Zulassungsinhaber: ISK Biosciences Europe N.V. Pegasus Park De Kleetlaan 12b, bus 9 BE 1831 Diegem
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301