Katana®
Herbizid

Wirkstoff:
250 g/kg Flazasulfuron (26,6 Gew.-%)Formulierung:
Wasserdispergierbares Granulat (WG)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)| Artikelnummer | Packungsgrößen |
|---|---|
| 108049112 | 10 x 200 g Umkarton |
| 108049113 | 50 g Dose |
| 108049113 | 20 x 50 g Umkarton |
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
AchtungVor Frost schützen.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 01.03.2024
UFI CODE:
5MJ2-KQ54-0V0U-SUP9Wirkungsweise
Der Wirkstoff Flazasulfuron gehört zur Wirkstoffgruppe der Sulfonylharnstoffe. Er wird sowohl über das Blatt als auch über die Wurzeln von den Pflanzen aufgenommen. Mit dem Saftstrom findet eine Verteilung in der Pflanze statt. Die herbizide Wirkung erfolgt über die Hemmung des Enzyms Acetolactat Synthase (ALS) in den Zellen der Unkräuter und Ungräser. Diese stellen das Wachstum unverzüglich ein, verfärben sich, und sterben anschließend langsam ab. Aufgrund seiner Blatt- und Bodenwirkung verhindert Katana auch den Neuauflauf aus Samen und besitzt eine lange Wirkungsdauer.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Flazasulfuron: 2
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
| Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
|---|---|
| Weinrebe ( Nutzung als Tafel- und Keltertraube) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).| Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
|---|---|
| Nadelholz (Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
| Zierkoniferen (Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen) | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Schachtelhalm |
Wirkungsspektrum
Wirkungsspektrum
Sehr gut-gut bekämpfbar:
Breitblättrige Unkräuter: Ackergauchheil, Acker-Senf, Hahnenfuß-Arten, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Leguminosen, Rauhaariger Amarant, Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Wicken-Arten, Zottiges Weidenröschen
Gräser: Blutrote Fingerhirse, Trespen-Arten
Gräser: Blutrote Fingerhirse, Trespen-Arten
Gut bekämpfbar:
Breitblättrige Unkräuter: Bingelkraut, Gänsefuß-Arten, Geranium-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Kanadisches Berufskraut, Kleine Brennnessel, Knöterich-Arten, Löwenzahn-Arten, Malve-Arten, Melde-Arten, Schmalblättriges Weidenröschen, Storchschnabel, Weinbergs-Lauch, Wilde Möhre
Gräser: Fadenfingerhirse, Flughafer, Hühnerhirse
Gräser: Fadenfingerhirse, Flughafer, Hühnerhirse
Mäßig bekämpfbar:
Breitblättrige Unkräuter: Acker-Schachtelhalm, Gänsedistel-Arten, Lattich
Gräser: Einjähriges Rispengras, Quecke
Gräser: Einjähriges Rispengras, Quecke
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Breitblättrige Unkräuter: Ackerwinde (unterdrückbar), Acker-Kratzdistel, Ehrenpreis-Arten, Erdrauch, Krauser Ampfer, Stumpfblättriger Ampfer, Schwarzer Nachtschatten, Spitz-Wegerich, Zaun-Wicke
Breitblättrige Unkräuter: Ackerwinde (unterdrückbar), Acker-Kratzdistel, Ehrenpreis-Arten, Erdrauch, Krauser Ampfer, Stumpfblättriger Ampfer, Schwarzer Nachtschatten, Spitz-Wegerich, Zaun-Wicke
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Weinbau:Der Einsatz von Katana sollte in der Vegetationsperiode, vorzugsweise vor dem Austrieb der Reben, bei einer Unkrauthöhe von max. 10 cm erfolgen. Sollten die Reben schon ausgetrieben haben, dürfen keine grünen Rebteile benetzt werden. Beim Einsatz nach dem Austrieb der Reben sind Stockaustriebe rechtzeitig vor der Behandlung mit Katana zu entfernen und Abdrift ist zu vermeiden.
Die Anwendung von Katana wird in der Regel als Unterstockbehandlung durchgeführt. Die Aufwandmenge ist entsprechend der Zeilenbreite und der zu behandelnden Fläche zu berechnen.
Der Einsatz erfolgt ab dem 4. Standjahr der Reben. Die Anwendung von Katana ist bis ein Jahr vor der Rodung der Anlage möglich. Demnach sollten zwischen letzter Behandlung mit Katana und Neupflanzung 2 Jahre liegen. Bis zu 6 Stunden nach der Behandlung sollte kein Niederschlag fallen.
Glyphosat und Flazasulfuron ergänzen sich in Ihrer Wirkung. Glyphosat erfasst die bestehenden Unkräuter und Flazasulfuron verhindert das erneute Aufkeimen. Im Folgenden sind ein paar Praxisbeispiele gegeben (Achtung: Angaben zu den Aufwandmengen sind für Ganzflächenbehandlung angegeben und müssen an die zu behandelnde Unterstockfläche angepasst werden):
Bei früher Anwendung: 200 g/ha Katana + Glyphosat
Bei Frühsommeranwendung: 150 g/ha Katana + Glyphosat
Beim Einsatz mit Rückenspritzen:
2 g Katana + Glyphosat auf 10 Liter Wasser (gut durchmischen) für 100 m2.
Bei Einsatz von Katana solo empfehlen wir den Zusatz eines Netzmittels um die Wirkstoffaufnahme der Unkräuter zu verbessern.
WEINBAU
| Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe ( Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | ab Beginn des Knospenaufbruchs: grüne Triebspitzen werden sichtbar |
| Anwendungszeitpunkt: | bei 10-20 cm Unkrauthöhe, April bis Juni |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen, Reihenbehandlung |
| Aufwandmenge: | 200 g/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 90 Tage |
NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50% 15,75% 10,90% 5
NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
FORST
| Pflanzenerzeugnisse: | Nadelholz (Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | nach Austrieb , bei 10-20 cm Unkrauthöhe UND während der Vegetationsperiode |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 200 g/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Anwendungstechnik: Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung | |
| Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung |
NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZIERPFLANZENBAU
| Pflanzenerzeugnisse: | Zierkoniferen (Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Anwendungszeitpunkt: | nach Austrieb, bei 10-20 cm Unkrauthöhe UND während der Vegetationsperiode |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung |
| Aufwandmenge: | 200 g/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und speziellen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. | |
| Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
| Pflanzenerzeugnisse: | Zierkoniferen (Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Acker-Schachtelhalm |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Anwendungszeitpunkt: | vor dem Austrieb, Frühjahr |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 60 g/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und speziellen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. | |
| Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *
NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10m
NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Mischbarkeit/Technik
Ansetzen der Spritzbrühe
Spritzbehälter zur Hälfte mit Wasser füllen, die Katana Menge genau berechnen und abwiegen und bei laufendem Rührwerk beimischen. Tank mit Wasser auffüllen und eventuelle Tankmischpartner erst nach Katana zusetzen.Katana muss sorgfältig aufgelöst werden. (Dies gilt vor allem beim Einsatz in Rückenspritzen). Die fertige Spritzbrühe ist umgehend auszubringen. Überdosierung ist zu vermeiden. Abdrift ist zu vermeiden.
Reinigung
Andere Kulturen reagieren empfindlich auf den Wirkstoff von Katana. Das Ausbringungsgerät muss deshalb nach der Anwendung von Katana sorgfältig gereinigt werden. Die Reinigung soll ausschließlich mit alkalischen Reiniger wie z.B. Agroclean® durchgeführt werden. Aktivkohle ist nicht zur Spritzenreinigung geeignet.Technisch unvermeidbare Rückstände im Verhältnis 1 : 10 mit Wasser verdünnen und mit laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche ausbringen. Anschließend den Spritzbehälter zur Hälfte mit Wasser füllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen, dann das Reinigungsmittel in der vorgeschriebenen Dosierung zugeben. Rührwerk einschalten, Spritzbalken,Tank Filter und Düsen einige Minuten durchspülen und anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche ausbringen.
Spritze wieder mit Wasser zu 25 % füllen, Rührwerk einschalten und die Spülflüssigkeit nochmals auf der behandelten Fläche ausbringen.
Nachbau
Einsatz bis ein Jahr vor der Rodung möglich.Verträglichkeit
Katana sollte nicht mit grünen Rebteilen oder den Wurzeln der Rebe in Berührung kommen. Bei Kontakt der Spritzbrühe mit grünen Rebteilen können Aufhellungen an den Blattadern sowie kürzere Internodienabstände vorübergehend beobachtet werden, die sich unter wüchsigen Bedingungen wieder auswachsen.Sorten bzw. Unterlagen, die Katana nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt.
Resistenzmanagement
Katana enthält den Wirkstoff Flazasulfuron, welcher zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe zählt, deren Wirkungsmechanismus von HRAC (Herbicide Resistance Action Committee) in die Gruppe 2 eingestuft wurde. Werden diese Herbizide über mehrere Jahre auf derselben Stelle eingesetzt, ist eine Selektion von resistenten Biotypen möglich.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Gewässerschutz
NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2251 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen mit personengetragenen Geräten.
SF275-35ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF275-VEWE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Erste Hilfe / Hinweise für den Arzt:
- Allgemeine Maßnahmen: Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
- Nach Einatmen: Opfer an die frische Luft bringen. Atemschwierigkeiten: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren.
- Nach Hautkontakt: Gründlich mit Wasser spülen. Verwendung von Seife ist erlaubt. Bei andauernder Reizung einen Arzt konsultieren.
- Nach Augenkontakt: Mit Wasser spülen. Bei andauernder Reizung einen Augenarzt konsultieren.
- Nach Verschlucken: Mund mit Wasser spülen. Kein Erbrechen herbeiführen.
- Bei Unwohlsein: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Lagerklasse 13 (nach TRGS 510).Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren. Frostfrei lagern.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.Sicherheitshinweise:
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen, indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
24 Stunden Notfallnummer: 0032 14 58 45 45.
Haftung
Haftung
Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.Registrierte Marke
Katana®: reg. Marke der ISHIHARA SANGYO KAISHA, LTD.Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Agroclean®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Zulassungsinhaber: ISK Biosciences Europe N.V. Pegasus Park De Kleetlaan 12b, bus 9 BE 1831 Diegem
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301