Sluxx® HP
Molluskizid

Wirkstoff:
29,7 g/kg Eisen-III-phosphat (entspr. 2,97 % w/w)Formulierung:
Fertigköder (RB)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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112049006 | 20 kg Sack |
Piktogramm:
entfälltSignalwort:
entfälltNur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 30.11.2021
Wirkungsweise
Eisen-III-phosphat: Sluxx HP wird von Schnecken per Fraß aufgenommen. Unmittelbar nach der Köderaufnahme stellen die Schnecken ihren Fraß ein. Dieser Fraßstopp führt zu einem sofortigen Schutz der Kulturen.
Sluxx HP zeichnet sich durch eine sehr hohe Köderdichte und eine beständige Regen- und Schimmelfestigkeit aus.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Ackerbaukulturen (inkl. Kartoffelanbau) | Nacktschnecken |
Gemüsekulturen | Nacktschnecken |
Hopfen | Nacktschnecken |
Obstkulturen | Nacktschnecken |
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) | Nacktschnecken |
Zierpflanzen | Nacktschnecken |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Tabak | Nacktschnecken |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Behandlung möglichst frühzeitig direkt nach der Saat bzw. dem Pflanzen vornehmen. Die Anwendung erfolgt am besten in den frühen Abendstunden, wenn die Schnecken ihren Unterschlupf verlassen.Darf nur zur professionellen Bekämpfung von Acker- und Wegschnecken in essbaren und nicht essbaren Pflanzen in der Landwirtschaft und im Gartenbau angewendet werden.
Darf nicht gegen andere Schädlinge und nicht in höherer Dosierung als die in der Gebrauchsanweisung genannten angewendet werden.
Wiederholung der Behandlung:
Bei stetiger Zuwanderung und befallsfördernder Witterung muss nachgestreut werden, sobald nicht mehr ausreichend Körner zu sehen sind.
Insbesondere den Befall an den Ackerrändern kontrollieren und ggfs. nachstreuen (maximale Anzahl Anwendungen beachten).
Erfolgskontrolle:
Da sich die Schnecken zum Sterben in ihre Verstecke, wie z. B. Bodenritzen, zurückziehen, finden sich kaum tote Schnecken auf der behandelten Fläche. Die Schnecken schleimen nicht aus und es führt zu keinen Schleimspuren auf den Pflanzen.
Regenfestigkeit:
Durch die Verwendung einer besonderen Produktionstechnologie ist Sluxx HP sehr regenfest.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen (inkl. Kartoffelanbau) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Nacktschnecken |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik: | Streuen (gleichmäßig, im Köderverfahren) |
Aufwandmenge: | 7 kg/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Gemüsekulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Nacktschnecken |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik: | Streuen (zwischen die Kulturpflanzen, im Köderverfahren) |
Aufwandmenge: | 7 kg/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Obstkulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Nacktschnecken |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik: | Streuen (zwischen die Kulturpflanzen, im Köderverfahren) |
Aufwandmenge: | 7 kg/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
HOPFENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Hopfen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Nacktschnecken |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab Schneiden bis 75 cm Wuchshöhe |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | Streuen (zwischen die Kulturpflanzen, im Köderverfahren) |
Aufwandmenge: | 7 kg/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Nacktschnecken |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik: | Streuen (im Köderverfahren) |
Aufwandmenge: | 7 kg/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Nacktschnecken |
Anwendungsbereich: | Freiland und Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik: | Streuen (zwischen die Kulturpflanzen, im Köderverfahren) |
Aufwandmenge: | 7 kg/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Tabak |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Nacktschnecken |
Anwendungsbereich: | Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus) |
Stadium der Kultur: | Ab Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe |
Anwendungszeitpunkt: | 5 - 7 Tage vor der Aussaat, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 10 - 14 Tage |
Anwendungstechnik: | Streuen (nicht über die Kulturpflanzen streuen, gleichmäßig, im Köderverfahren) |
Aufwandmenge: | 7 kg/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Wir empfehlen, Sluxx HP nicht mit Düngern zu mischen, da es wegen der unterschiedlichen Korngrößen zu einer Entmischung kommen kann.Technik
Ausbringung im Ackerbau:Sluxx HP kann mit Düngerstreuern oder mit Spezial-Schneckenkornstreuern ausgebracht werden. Die Einstellung der Ausrüstung und Streubreite entnehmen Sie bitte der Homepage des Streuerlieferanten.
Ausbringung im Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau:
Sluxx HP wird in der Regel breitwürfig zwischen den Kulturen ausgestreut. Die Ausbringung über den Kulturen ist nicht zugelassen und wegen eventuell im Erntegut verbleibender Granulatkörner zu vermeiden.
Die Ausbringung kann z. B. mit einem Reihendüngerstreuer, mit einer Gießkanne ohne Gießtülle oder mit der Hand erfolgen.
Ausbringen, wenn die Pflanzen trocken sind, um das Anhaften der Pellets zu vermeiden. Direkter Kontakt zwischen Pellets und Pflanze kann bei sehr weichem Pflanzengewebe (z. B. unter Vlies, Folien oder im Gewächshaus) in Einzelfällen zu Nekrosen führen.
Verträglichkeit
Haustiere, Regenwürmer, Nützlinge:Sluxx HP schont Haustiere und Regenwürmer. Außerdem werden nützliche Laufkäfer, die z. B. die Eier von Schnecken fressen, geschont.
Ökologischer Anbau:
Sluxx HP ist nach Verordnung (EU) Nr. 2018/848 für den Ökologischen Landbau geeignet.
Öffentliches Grün:
Sluxx HP ist lt. § 17 des PflSchG für die Anwendung auf Flächen für die Allgemeinheit genehmigt und zugelassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bvl.bund.de.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NT870) Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Für alle Freiland Anwendungen gilt: (NT116) Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei auftretenden Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen.
Nach Verschlucken
Reichlich Wasser trinken und ärztlichen Rat einholen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Trocken lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln und Lebensmitteln lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008(CLP).Piktogramm:
entfälltSignalwort:
entfälltGefahrenhinweise:
entfallenSicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Haftung
Haftung
Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Registrierte Marke
Sluxx® HP: reg. WZ W. Neudorff GmbH KGPAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: W. NEUDORFF GmbH KG An der Mühle 3 D 31860 Emmerthal Telefon +49 (0) 5155-624-0
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Frankenstraße 18 c D 20097 Hamburg Telefon + 49 40 60772640-0 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301