Setanta® Flo

Herbizid

Zulassung
007222-00

Wirkstoff:

400 g/l Propyzamid

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1080490494 x 5 l Kanister

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Selektives Bodenherbizid zur Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern in Winterraps, Salaten, Rhabarber, Erdbeeren, Loganbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Pflaumen und Laub- und Nadelholz.

Vor Frost schützen.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 02.04.2024

UFI CODE:

2WX5-J0EK-M001-WRRD

Wirkungsweise

Der im Setanta Flo enthaltene Wirkstoff Propyzamid wird hauptsächlich über die Wurzeln und kaum über die grünen Pflanzenteile aufgenommen. Die Wirkung wird erst mit Beginn der Vegetation sichtbar indem die Unkräuter nicht mehr weiterwachsen und absterben. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirksamkeit.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Propyzamid: 3

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
ErdbeereEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere
Laubholz, NadelholzEinkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere
Loganbeere, Brombeere, HimbeereEinkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere
PflaumeEinkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere
RhabarberEinkeimblättrige Unkräuter
SalateEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
WinterrapsAusfallgetreide, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Vogel-Sternmiere, Acker-Fuchsschwanz

Wirkungsspektrum


Wirkungsspektrum
Gut bekämpfbar:
Ackerfuchsschwanz, Deutsches Weidelgras, Ausfallgetreide (alle aufgelaufenen und keimenden Getreide-Arten), Windhalm, Einjährige Rispe, Gemeine Rispe, Hirse-Arten, Gänsefuß-Arten, Grassamenausfall, Trespe-Arten, Ehrenpreis-Arten und Vogelmiere.

Nicht ausreichend bekämpfbar:
Gemeine Quecke, Hederich, Ackerhellerkraut, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Ackerstiefmütterchen, Windenknöterich, Ackervergissmeinnicht und Taubnessel-Arten.




Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ausfallgetreide, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Vogel-Sternmiere, Acker-Fuchsschwanz
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab BBCH 14
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Spätherbst bis Winter, während der Vegetationsruhe
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,25 l/ha
(1,875 l/ha bei schwer bekämpfbarem Acker-Fuchsschwanz)
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
VV215 Behandelten Grünraps nicht verfüttern.

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Salate
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen (mit Einregnen)
Aufwandmenge: 3,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 - 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
WP727 Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen.
WP775 Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Salate
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen (mit Einregnen)
Aufwandmenge: 3,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 - 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Pflanzenerzeugnisse:Rhabarber
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Oktober bis Dezember, nicht im Pflanzjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 3,75 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 - 900 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Winter (in der Vegetationsruhe); nicht im Pflanzjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 - 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
WP775 Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Loganbeere, Brombeere, Himbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 1. Standjahr
Anwendungszeitpunkt: Winter (in der Vegetationsruhe)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 3,75 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 - 900 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Pflanzenerzeugnisse:Pflaume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 1. Standjahr
Anwendungszeitpunkt: Winter (in der Vegetationsruhe)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 6,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 - 900 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

FORST

Pflanzenerzeugnisse:Laubholz, Nadelholz
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich: Auf Jungwuchsflächen
Anwendungszeitpunkt: Spätherbst bis Winter, frühestens 1 Monat nach dem Anpflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Aufwandmenge: 3,75 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 - 900 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Die Wartezeit bezieht sich auf Freiland: Wildbeeren und Wildfrüchte, wildwachsende Pilze
VA215 Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
VA216 Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.
VA452 Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.
Pflanzenerzeugnisse:Laubholz, Nadelholz
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Forstpflanzgärten und Kämpe
Anwendungszeitpunkt: Oktober bis Dezember, frühestens 1 Monat nach dem Verschulen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen (nur mit Bodengeräten)
Aufwandmenge: 3,75 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 - 900 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Die Wartezeit bezieht sich auf Freiland: Wildbeeren und Wildfrüchte, wildwachsende Pilze
VA215 Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
VA216 Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.
VA452 Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Aktuelle Informationen zur Mischbarkeit mit Flüssigdüngern oder anderen Pflanzenschutzmitteln können über die Beratung eingeholt werden.

Ansetzen der Spritzbrühe

Vor dem Einsatz von Setanta Flo Kanister schütteln und anschließend bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den 2/3 mit Wasser gefülten Spritzflüssigkeitsbehälter geben.
Den Behälter anschließend mit Wasser auffüllen.

Reinigung

Sofort nach Gebrauch sind die Spitzgeräte und der Spritzbrühebehälter (mit einem Reinigungsmittel) gründlich zu reinigen. Anfallendes Reinigungswasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Verträglichkeit

Für alle Anwendungsgebiete gilt:
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Für die Anwendungsgebiete Winterraps und Erdbeere gilt:
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für das Anwendungsgebiet schwer bekämpfbarer Acker-Fuchsschwanz in Winterraps gilt: (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002
(Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendungsgebiete Loganbeere, Brombeere, Himbeere, Pflaume, Rhabarber, Salate, Lauholz und Nadelholz gilt:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser waschen.
Wenn Hautreizungen auftreten: Ärztlichen Rat/Aufmerksamkeit einholen.
Kontaminierte Arbeitskleidung darf den Arbeitsplatz nicht verlassen.
Kontaminierte Kleidung vor der Wiederverwendung waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltener Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Propyzamid

Gefahrenhinweise:

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.

Sicherheitshinweise:

P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Haftung

Haftung

Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.

Registrierte Marke

Setanta® Flo. reg. WZ Mitsui AgriScience
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Mitsui AgriScience International SA./NV.Molesworth House, South Frederick Street 1 -2 IR D02 N820 Dublin

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301

Wichtiger Hinweis für Pflanzenschutzmittel, Biozide und andere Produkte
Für Pflanzenschutzmittel: „Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen“
Für Biozide: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Für andere Produkte: „Dünger, Zusatzstoffe, u.a. vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

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