Promanal® HP
Akarizid
Notfallzulassung:Kartoffel 25.04.2024 - 24.08.2024Gelistet in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland.
Wirkstoff:
830 g/l Paraffinöl (CAS 8042-47-5)Formulierung:
Emulsionskonzentrat (EC)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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111049002 | 1 x 20 l Kanister |
111049003 | 1 x 200 l Fass |
111049004 | 1 x 1000 l Fass |
Piktogramm:
GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrPromanal HP ist als Akarizid zugelassen zur Anwendung gegen die Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) im Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere), Kern- und Steinobst, in Weinreben und Ziergehölzen sowie Schildlaus-Arten in Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere), Kernobst, Steinobst und Ziergehölzen.
Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln. Nur für den beruflichen Anwender.Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 01.03.2024
UFI CODE:
ATG7-EWPM-XP0Y-S4TJWirkungsweise
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Paraffinöl : unbekannt
NOTFALLZULASSUNG NACH ART. 53 DER EG-VERORDNUNG NR. 1107/2009
PFLANZEN/OBJEKTE | SCHADORGANISMEN/ZWECKBESTIMMUNG |
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Kartoffel | Blattläuse als Virusvektoren, zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut) |
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) | Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) |
Kernobst | Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) |
Steinobst | Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) |
Weinrebe | Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) |
Ziergehölze | Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) | Schildlaus-Arten |
Kernobst | Schildlaus-Arten |
Steinobst | Schildlaus-Arten |
Ziergehölze | Schildlaus-Arten |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Abtropfende Spritzbrühe kann Ölflecken verursachen.Anwendung
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 52 bis 59 |
Stadium Schadorganismus: | ab Wintereier |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 10 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 51 bis 55 |
Stadium Schadorganismus: | ab Wintereier |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 10 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 01 bis 07 |
Stadium Schadorganismus: | ab Wintereier |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 10 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1000 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ziergehölze |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 01 bis 07 |
Stadium Schadorganismus: | ab Wintereier |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | - Pflanzengröße bis 50 cm 12 l/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 18 l/ha - Pflanzengröße über 125 cm 24 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | - Pflanzengröße bis 50 cm 600 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 900 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm 1200 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 01 bis 11 |
Stadium Schadorganismus: | ab Wintereier |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 8 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schildlaus-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 01 bis 07 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 24 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1000 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwenderkategorie: beruflich |
Pflanzenerzeugnisse: | Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schildlaus-Arten |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium der Kultur: | 01 bis 07 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 24 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1000 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwenderkategorie: beruflich |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ziergehölze |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schildlaus-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 01 bis 07 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 24 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1200 l Wasser/ha Konzentration der Spritzbrühe maximal 2 %. |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Sonstige Hinweise: | Anwenderkategorie: beruflich |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schildlaus-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 52 bis 59 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 10 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwenderkategorie: beruflich |
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schildlaus-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 51 bis 55 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 10 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Anwenderkategorie: beruflich |
ACKERBAU
Notfallzulassung: | Von 25.04.2024 - 24.08.2024 |
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Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse als Virusvektoren, zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 10 - 91 |
Anwendungszeitpunkt: | nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle |
Max. Zahl der Behandlungen: | - in dieser Anwendung: 2: Entweder zwei Behandlungen im Stadium BBCH 10 – BBCH 24, oder zwei Behandlungen im Stadium BBCH 25 – BBCH 91 Für die Kultur bzw. je Jahr: 2 Im Abstand von: BBCH 10 – BBCH 24: 3 Tage BBCH 25 – BBCH 91: 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | BBCH 10 – BBCH 24: 3,5 l/ha BBCH 25 – BBCH 91: 7 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | BBCH 10 – BBCH 91: 200 – 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Hinweis zum Verwendungszweck: Aussortierte Pflanzkartoffeln können zu Lebens- und Futtermittelzwecken verwendet werden. |
90%: 15 m
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Promanal HP nicht in Mischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln anwenden.Dithianon-, Dodin,- oder Captanhaltige Fungizide mindestens 4 Tage vor oder frühestens 4 Tage nach Behandlung mit Promanal HP spritzen.
Ansetzen der Spritzbrühe
Vor Gebrauch gründlich schütteln, rühren oder umpumpen! Benötigte Menge Promanal HP mit der gleichen Menge Wasser mischen und anschließend restliche Wassermenge auffüllen und Rührwerk einschalten. Alle Pflanzenteile gründlich benetzen damit der Ölfilm die Schädlinge umschließen und ersticken kann. Dazu bei der Austriebsspritzung die Fahrgassen mit der halben Aufwandmenge direkt gegen fahren. Keine Anwendung bei Frostgefahr oder durch Frost vorgeschädigte Anlagen oder bei Regen. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an der Kulturpflanzen auftreten.Verträglichkeit
Paraffinölpräparate dürfen generell nicht in praller Sonne angewendet werden.Behandelte Pflanzen mit Promanal HP sollten auch einige Tage später nicht der prallen Sonne ausgesetzt werden, um eventuelle Verbrennungen zu vermeiden.
Generell empfiehlt sich vor der Behandlung größerer Pflanzenbestände eine Probespritzung an einzelnen Pflanzen durchzuführen.
Obstbau und Weinbau:
Nicht unmittelbar vor oder nach Frostereignissen einsetzen.
Bei empfindlichen Sorten, wie z.B. Braeburn, kann es unter Umständen zu reduziertem Behang und/oder Berostung kommen.
Ziergehölze:
Promanal HP eignet sich für die Behandlung hartblättriger Pflanzen. Weichblättrige Arten sollten nicht mit Promanal HP behandelt werden, da sie empfindlich reagieren können. Blüten können durch eine Spritzung mit paraffinölhaltigen Mitteln geschädigt werden.Die Verträglichkeit bei Oleander ist je nach Zustand der Pflanzen sehr unterschiedlich. Deshalb empfehlen wir, vorab einige Zweige zur Probe zu behandeln. Frisch getopfte Pflanzen oder solche, die durch Trockenheit oder andere Umwelteinflüsse stark geschädigt sind, dürfen nicht mit Promanal HP gespritzt werden.
Beim Einsatz in Fichtenkulturen ist zu beachten, dass Blaufichten unter Umständen ihre Blaufärbung verlieren können.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
EB001-2 - SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung im Kern- und Steinobst gilt: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002)
in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung in Ziergehölzen im Freiland sowie Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) gegen Schildlaus-Arten im Freiland gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu
beachten.
Abstand: Ziergehölze gegen Obstbaumspinnmilbe Pflanzenhöhe über 50 cm und Schildlaus-Arten sowie Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) gegen Schildlaus-Arten im Freiland:
50 % : 5m
75 % *
90 % *
Für die Anwendung in Ziergehölzen im Freiland sowie Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) gegen Schildlaus-Arten im Freiland gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: Ziergehölze gegen Obstbaumspinnmilbe Pflanzenhöhe über 50 cm und Schildlaus-Arten sowie Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) gegen Schildlaus-Arten im Freiland: 10 m
Für die Anwendung im Kern- und Steinobst gilt: (NW607-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von
50.000 Euro geahndet werden.
Abstand:
50 % : 20m
75 % : 20m
90 % : 5m
Für die Anwendung in Weinreben gilt: (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für die Anwendung in Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) gegen Obstbaumspinnmilbe gilt: (NW609-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 5m
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Personen an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand: Künstliche Beatmung.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Mit viel Wasser waschen.
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen.
Kein Erbrechen einleiten.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Hinweise für den Arzt:
Wirkungen:Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zur chemischen Pneumonie oder Erstickung führen kann.
Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise: Symptomatisch behandeln.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Spritzbrühereste vermeiden! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Bei 1000 l - Gebinden:
Jeder 1000 l Container ist mit einem QR-Code der Firma Schütz Container ausgestattet.
Über den QR-Code oder den Link www.schuetz.net/ticket kann der Abgeber nach dem Entleeren der Container eine kostenfreie Abholung beauftragen. Rücknahmebedingungen der Firma Schütz sind einzuhalten.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenbestimmende Komponente:
Weißes Mineralöl (Petroleum)Gefahrenhinweise:
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.
Haftung
Haftung
Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Registrierte Marke
Promanal® : reg. WZ W. Neudorff GmbH KGPAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: W. NEUDORFF GmbH KG An der Mühle 3 D 31860 Emmerthal Telefon +49 (0) 5155-624-0
Hersteller: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefon +31 346 290600
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301