Kantaro®
Insektizid
Gelistet in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland.Wirkstoff:
573,89 g/l MaltodextrinFormulierung:
Wasserlösliches Konzentrat (SL)Bienen:
bienengefährlich (B2)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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109049018 | 1x200 l Fass |
Piktogramm:
GHS07Signalwort:
AchtungKantaro ist ein Insektizid auf der Basis von Maltodextrin zur Bekämpfung von Weißen Fliegen, Blattläusen und Spinnmilben in Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen, Hopfen (nur zur Befallsminderung). Obstkulturen, Zierpflanzen und Baumschulgehölzpflanzen.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 02.04.2024
UFI CODE:
MT69-80F1-G00N-58MNWirkungsweise
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Maltodextrin: unbekannt
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Ackerbaukulturen | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Gemüsekulturen | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Hopfen | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Obstkulturen | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Weinreben | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Zierpflanzen, Baumschulgehölzpflanzen | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | im Freiland, nur zur Befallsminderung |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 20 In der Kultur bzw. je Jahr: 20 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 37,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 1500 l Wasser/ha Erläuterungen: Die maximale Anwendungskonzentration darf 25 ml/l Wasser nicht überschreiten. |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
HOPFENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Hopfen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | im Freiland, nur zur Befallsminderung |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 20 In der Kultur bzw. je Jahr: 20 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 37,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 1500 l Wasser/ha Erläuterungen: Die maximale Anwendungskonzentration darf 25 ml/l Wasser nicht überschreiten. |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Gemüsekulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | im Freiland und Gewächshaus, nur zur Befallsminderung |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 20 In der Kultur bzw. je Jahr: 20 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 37,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 1500 l Wasser/ha Erläuterungen: Die maximale Anwendungskonzentration darf 25 ml/l Wasser nicht überschreiten. |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Obstkulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | im Freiland und Gewächshaus, nur zur Befallsminderung |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 20 In der Kultur bzw. je Jahr: 20 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 37,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 1500 l Wasser/ha Erläuterungen: Die maximale Anwendungskonzentration darf 25 ml/l Wasser nicht überschreiten. |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinreben |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | im Freiland, nur zur Befallsminderung |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 20 In der Kultur bzw. je Jahr: 20 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 37,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 1500 l Wasser/ha Erläuterungen: Die maximale Anwendungskonzentration darf 25 ml/l Wasser nicht überschreiten. |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen, Baumschulgehölzpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Weiße Fliegen, Blattläuse, Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | im Freiland und Gewächshaus, nur zur Befallsminderung |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 20 In der Kultur bzw. je Jahr: 20 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 3 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 37,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 1500 l Wasser/ha Erläuterungen: Die maximale Anwendungskonzentration darf 25 ml/l Wasser nicht überschreiten. |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Kantaro ist mit anderen Pflanzenschutzmitteln mischbar.Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Certis Beratungs-Hotline (Tel.: 0800 8300 301) an.
Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlenen Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Ansetzen der Spritzbrühe
Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen; Rührwerk einschalten; Kantaro zugeben und unter Umrühren Tank mit Wasser auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden; nur so viel Spritzbrühe ansetzen wie tatsächlich benötigt wird.Technik
Beim Ausbringen von Kantaro ist auf eine gute, gleichmäßige sichtbare Benetzung zu achten. Hierzu ist die Wasseraufwandmenge dem jeweiligen Entwicklungsstand der Kultur anzupassen.Die maximale Aufwandmenge von 37,5 l/ha und die maximale Konzentration der Spritzlösung von 2,5% darf dabei nicht überschritten werden. Zur Verbesserung der Benetzung ist die Zugabe von 0,5 l/ ha KENTO® oder 0,1 % ADHÄSIT® vorteilhaft.
Für eine bestmögliche Bekämpfung sollte Kantaro möglichst schon nach einer Stunde auf der Oberfläche der Schädlinge angetrocknet sein. Nur so werden die Stigmen (Atemöffnungen) wirksam verschlossen. Dies erfordert eine Umgebungstemperatur von mindestens 20 °C und eine geringe relative Luftfeuchte wie sie am frühen Nachmittag häufig vorkommen. Aus Erfahrung werden zwei Behandlungen im Abstand von 3 - 5 Tagen benötigt. Nach der Anwendung ist der Bestand weiterhin intensiv auf Schädlinge zu kontrollieren und bei Bedarf nachzubehandeln.
Reinigung
Nach der Anwendung von Kantaro alle Teile der Spritz- und Sprühgeräte gut mit Wasser durchspülen. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt. Anfallende Spülflüssigkeit nach der Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.Verträglichkeit
Die Wirksamkeit und Verträglichkeit hängen stark von der Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen ab. Möglichen Schäden liegen daher im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).Gemüsebau: An glatten Früchten kann nach mehrfachen Behandlungen mit Eradicoat eine leicht klebrige Oberfläche zurückbleiben. Diese hat sich bisher nur an Aubergine als nachteilig erwiesen.
Hopfenbau: Blattschäden möglich. Anwendungsempfehlung unbedingt einhalten.
Obstkulturen: Im Kernobst können bei der Anwendung leichte Blattschäden auftreten.
Zierpflanzen: An Blüten der Alpenveilchen (Cyclamen) konnte Unverträglichkeit festgestellt werden.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.NB506 Eine Anwendung weiterer als bienengefährlich eingestufter Pflanzenschutzmittel (B1 oder B2) auf der gleichen Fläche ist nur nach einer Mindestwartezeit von 7 Tagen nach der letzten Ausbringung dieses Pflanzenschutzmittels zulässig. NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Gewässerschutz
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Lassen Sie das Wasser nicht in Richtung des nicht betroffenen Auges laufen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut durchlüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS07Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
H319 Verursacht schwere Augenreizung.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Haftung
Haftung
Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Registrierte Marke
Kantaro® reg. WZ Certis Belchim B.V.Kento®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Adhäsit®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Certis Europe B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefon +31 (0)30 200 1200 Telefax Notrufnummer 069 2222 5285
Hersteller: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefon +31 346 290600
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301