CONCERT® SX®
Herbizid
Wirkstoff:
38,4 g/kg Metsulfuron (4 Gew.-%) (40 g/kg Methylester) ,384,5 g/kg Thifensulfuron (40 Gew.-%) (400 g/kg Methylester)
Formulierung:
Wasserlösliches Granulat (SG)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
---|---|
108049036 | 10x1 kg Flasche |
108049037 | 10x0,200 kg Dose |
108049038 | 4x4,5 kg Kanister |
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
AchtungConcert SX ist ein systemisches, wasserlösliches Getreideherbizid aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe zur Bekämpfung breitblättriger Unkräuter und Windhalm in Winter- und Sommergetreide für Nachauflaufanwendungen im Frühjahr. Concert SX wirkt über die Blätter der Schadpflanzen und wird zusätzlich über die Wurzeln aufgenommen. Nach der Anwendung setzt ein Wachstumsstopp ein, der die Nährstoffkonkurrenz der Unkräuter umgehend beendet.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 02.04.2024
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Metsulfuron: B , Thifensulfuron: B
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Öllein (nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten) |
Sommergerste, Sommerweichweizen, Hafer | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ehrenpreis-Arten und Kletten-Labkraut) |
Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale | Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ehrenpreis-Arten und Kletten-Labkraut) |
Wirkungsspektrum
Wirkungsspektrum
Gut bekämpfbar
Ackerfrauenmantel, Gemeiner* | Klatschmohn | Sonnenblumen+2, Ausfall- |
Brennessel, Kleine | Knöterich, Ampfer- | Spörgel, Acker- |
Franzosenkraut | Knöterich, Vogel- | Steinsame, Acker- |
Gänsefuß-Arten* | Knöterich, Winden-* | Stiefmütterchen, Acker- |
Gauchheil, Acker- | Kreuzkraut, Gemeines | Storchschnabel-Arten |
Hahnenfuß-Arten | Lichtnelke, Acker-Minze, Acker- | Taubnessel-Arten |
Hederich | Pfeilkresse | Vergißmeinnicht, Acker- |
Hellerkraut, Acker- | Rainkohl, Gemeiner | Vogelmiere |
Hirtentäschel | Raps+1 Ausfall- | Wicken-Arten |
Hohlzahn-Arten | Saatwucherblume* | Windhalm, Gemeiner+* |
Kamille-Arten+* | Senf, Acker- | Ziest, Sumpf- |
weniger gut bekämpfbar
Klettenlabkraut**
Klettenlabkraut**
nicht ausreichend bekämpfbar
Winde-Arten | Ehrenpreis, Persischer | Huflattich |
Ehrenpreis, Efeublättriger | Erdrauch, Gemeiner | Klettenlabkraut |
Ehrenpreis, Feld- |
* in frühen Entwicklungsstadien
** Gilt für Sommergerste. Bei ungünstigen Anwendungsbedingungen ist ein Wiederaustrieb möglich.
+1 Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®6-Sorten.
+2 Keine ausreichende Wirkung auf Tribenuron-Methyl resistente Sorten.
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ehrenpreis-Arten und Kletten-Labkraut) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auflaufen, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 150 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse: | Sommergerste, Sommerweichweizen, Hafer |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ehrenpreis-Arten und Kletten-Labkraut) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auflaufen, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 100 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse: | Öllein (nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht. 5-Knoten-Stadium |
Stadium Schadorganismus: | Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen (im Splittingverfahren (2 Behandlungen)) |
Aufwandmenge: | 50 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Sonstige Hinweise: | Dosierung 2 x 50 g/ha. Erste Behandlung mit 50 g/ha, wenn die Kultur ca. 3-8 cm hoch ist, die zweite Behandlung mit 50 g/ha bei 10-20 cm Pflanzenhöhe. |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Herbizide:CONCERT SX ist mischbar mit Wuchsstoffherbiziden oder Herbiziden gegen Klettenlabkraut.
Wachstumsregler:
CONCERT SX ist mit CCC-Präparaten mischbar. Concert SX ist nicht mit Etephon-haltigen Wachstumsreglern mischbar.
Flüssigdünger:
Blattdünger, Harnstoff und Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL). Bei einer Tankmischung mit AHL (pur) wird CONCERT SX in einer geringen Menge Wasser vorgelöst und erst dann der AHL beigegeben.
Dreifachmischungen, bestehend aus CONCERT SX, CCC und Fungiziden sollten nicht zur Anwendung kommen.
Ansetzen der Spritzbrühe
CONCERT SX löst sich innerhalb weniger Minuten in Wasser auf. Die benötigte Menge CONCERT SX bei laufendem Rührwerk ohne Verwendung eines Siebeinsatzes in den bis zur Hälfte mit Wasser gefüllten Spritztank geben und anschließend restliche Wassermenge hinzufügen. Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.Reinigung
Nach Beendigung der Spritzung bzw. vor Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide muss das Gerät sorgfältig gespült werden: Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnisvon mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. Ca. 10 - 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Ein geeignetes Reinigungsmittel (z. B. Agroclean®) zugeben. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Ca. 10 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks wie oben beschrieben abspritzen. Rührwerk für 10 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.Nachbau
Nach der Ernte des behandelten Getreides können nach bisherigen Erfahrungen Getreide, Rüben, Kartoffeln, Mais und Öllein nachgebaut werden.Ist ein vorzeitiger Umbruch erforderlich, können Sommerweizen, Sommerroggen, Sommergerste oder Öllein nachgebaut werden. Der Anbau von Alexandriner-Klee als Zwischenfrucht wird nicht empfohlen. Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.Resistenzmanagement
CONCERT SX enthält die Wirkstoffe Metsulfuron Methyl und Thifensulfuron Methyl.
Beide Wirkstoffe gehören zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC-Klassifi zierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org.
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
- Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
- Fruchtfolgegestaltung
- Bodenbearbeitung
- Saattermin
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1513 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für alle Anwendungen außer in Öllein gilt zusätzlich: (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale:
50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
reduzierte Abstände Sommergerste, Sommerweichweizen, Hafer:
50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *
Für die Anwendung in Öllein gilt zusätzlich:
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *
Für alle Indikationen gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Sommergerste, Sommerweichweizen, Hafer und Öllein gilt zusätzlich:
(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung in Winterweichweizen, Winterroggen und Triticale gilt zusätzlich:
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für alle Anwendungen außer in Öllein gilt zusätzlich:
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Anforderung an Lagerräume und Behälter:Nur im Originalgebinde aufbewahren. Gebinde fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern.Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.Sicherheitshinweise:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Haftung
Haftung
Da Lagerung sowie Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Eine Vielzahl an Einflussfaktoren, wie die Bodenverhältnisse, die Fruchtfolge, das Auftreten wirkstoffresistenter Pathogene (Insekten, Pflanzen und Pilze), Mischungen mit anderen Produkten, die nicht in dieser Gebrauchsanleitung ausdrücklich genannt werden, Applikationstermine und Aufwandmengen können die Wirksamkeit des Mittels beeinflussen. Ebenso kann es unter sehr ungünstigen Applikationsbedingungen zu einer Minderwirkung oder auch zu Schäden an der Kulturpflanze kommen. Für die Folgen der oben genannten Umstände können wir keine Haftung übernehmen.
Registrierte Marke
Concert®SX®: reg. WZ der FMC Agricultural Caribe Industries Ltd.Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH + Co. KG Stader Elbstr. 26 D 21683 Stade Telefon 04141-9204-0 Telefax 04141-9204-210
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301