CONCERT® SX®

Herbizid

Zulassung
005984-00

Wirkstoff:

38,4 g/kg Metsulfuron (4 Gew.-%) (40 g/kg Methylester) ,
384,5 g/kg Thifensulfuron (40 Gew.-%) (400 g/kg Methylester)

Formulierung:

Wasserlösliches Granulat (SG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
10804903610x1 kg Flasche
10804903710x0,200 kg Dose
1080490384x4,5 kg Kanister

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Concert SX ist ein systemisches, wasserlösliches Getreideherbizid aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe zur Bekämpfung breitblättriger Unkräuter und Windhalm in Winter- und Sommergetreide für Nachauflaufanwendungen im Frühjahr. Concert SX wirkt über die Blätter der Schadpflanzen und wird zusätzlich über die Wurzeln aufgenommen. Nach der Anwendung setzt ein Wachstumsstopp ein, der die Nährstoffkonkurrenz der Unkräuter umgehend beendet.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 02.04.2024

Wirkungsweise

Wirkungsmechanismus: Die Wirkstoffaufnahme erfolgt schnell über Wurzeln und Blätter. Die Wirkung des Produkts beruht auf der Hemmung des Enzyms Acetolactat-Synthase (ALS). Nach der Behandlung triit der Wachtumsstillstand an Wurzel und Spross sofort ein. Der Absterbeprozess kann sich über Wochen hinziehen. Die Nährstoffkonkurrenz endet ab dem Zeitpunkt der Behandlung. Der Wirkstoff wird in der Kulturpflanze schnell abgebaut. Die beste und schnellste Wirkung wird gegen kleine intensiv wachsende Unkräuter erzielt.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Metsulfuron: B , Thifensulfuron: B

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Öllein (nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten)
Sommergerste, Sommerweichweizen, HaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ehrenpreis-Arten und Kletten-Labkraut)
Winterweichweizen, Winterroggen, TriticaleGemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ehrenpreis-Arten und Kletten-Labkraut)

Wirkungsspektrum


Wirkungsspektrum
Gut bekämpfbar


Ackerfrauenmantel, Gemeiner*KlatschmohnSonnenblumen+2, Ausfall-
Brennessel, KleineKnöterich, Ampfer-Spörgel, Acker-
FranzosenkrautKnöterich, Vogel- Steinsame, Acker-
Gänsefuß-Arten*Knöterich, Winden-*Stiefmütterchen, Acker-
Gauchheil, Acker-Kreuzkraut, GemeinesStorchschnabel-Arten
Hahnenfuß-ArtenLichtnelke, Acker-Minze, Acker-Taubnessel-Arten
HederichPfeilkresseVergißmeinnicht, Acker-
Hellerkraut, Acker-Rainkohl, GemeinerVogelmiere
HirtentäschelRaps+1 Ausfall-Wicken-Arten
Hohlzahn-ArtenSaatwucherblume*Windhalm, Gemeiner+*
Kamille-Arten+*Senf, Acker-Ziest, Sumpf-




weniger gut bekämpfbar

Klettenlabkraut**
Klettenlabkraut**



nicht ausreichend bekämpfbar


Winde-ArtenEhrenpreis, PersischerHuflattich
Ehrenpreis, EfeublättrigerErdrauch, GemeinerKlettenlabkraut
Ehrenpreis, Feld-
+ Sensitive Biotypen
* in frühen Entwicklungsstadien
** Gilt für Sommergerste. Bei ungünstigen Anwendungsbedingungen ist ein Wiederaustrieb möglich.
+1 Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®6-Sorten.
+2 Keine ausreichende Wirkung auf Tribenuron-Methyl resistente Sorten.


Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ehrenpreis-Arten und Kletten-Labkraut)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 150 g/ha
Wasseraufwandmenge: 100 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Sommergerste, Sommerweichweizen, Hafer
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ehrenpreis-Arten und Kletten-Labkraut)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 100 g/ha
Wasseraufwandmenge: 100 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Öllein (nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht. 5-Knoten-Stadium
Stadium Schadorganismus: Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen (im Splittingverfahren (2 Behandlungen))
Aufwandmenge: 50 g/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: Dosierung 2 x 50 g/ha. Erste Behandlung mit 50 g/ha, wenn die Kultur ca. 3-8 cm hoch ist, die zweite Behandlung mit 50 g/ha bei 10-20 cm Pflanzenhöhe.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Herbizide:
CONCERT SX ist mischbar mit Wuchsstoffherbiziden oder Herbiziden gegen Klettenlabkraut.
Wachstumsregler:
CONCERT SX ist mit CCC-Präparaten mischbar. Concert SX ist nicht mit Etephon-haltigen Wachstumsreglern mischbar.
Flüssigdünger:
Blattdünger, Harnstoff und Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL). Bei einer Tankmischung mit AHL (pur) wird CONCERT SX in einer geringen Menge Wasser vorgelöst und erst dann der AHL beigegeben.
Dreifachmischungen, bestehend aus CONCERT SX, CCC und Fungiziden sollten nicht zur Anwendung kommen.

Ansetzen der Spritzbrühe

CONCERT SX löst sich innerhalb weniger Minuten in Wasser auf. Die benötigte Menge CONCERT SX bei laufendem Rührwerk ohne Verwendung eines Siebeinsatzes in den bis zur Hälfte mit Wasser gefüllten Spritztank geben und anschließend restliche Wassermenge hinzufügen. Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung bzw. vor Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide muss das Gerät sorgfältig gespült werden: Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnisvon mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. Ca. 10 - 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Ein geeignetes Reinigungsmittel (z. B. Agroclean®) zugeben. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Ca. 10 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks wie oben beschrieben abspritzen. Rührwerk für 10 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.

Nachbau

Nach der Ernte des behandelten Getreides können nach bisherigen Erfahrungen Getreide, Rüben, Kartoffeln, Mais und Öllein nachgebaut werden.Ist ein vorzeitiger Umbruch erforderlich, können Sommerweizen, Sommerroggen, Sommergerste oder Öllein nachgebaut werden. Der Anbau von Alexandriner-Klee als Zwischenfrucht wird nicht empfohlen. Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.

Resistenzmanagement


CONCERT SX enthält die Wirkstoffe Metsulfuron Methyl und Thifensulfuron Methyl.
Beide Wirkstoffe gehören zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC-Klassifi zierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org.
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
- Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
- Fruchtfolgegestaltung
- Bodenbearbeitung
- Saattermin

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1513 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für alle Anwendungen außer in Öllein gilt zusätzlich: (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale:
50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
reduzierte Abstände Sommergerste, Sommerweichweizen, Hafer:
50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


Für die Anwendung in Öllein gilt zusätzlich:
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


Für alle Indikationen gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Sommergerste, Sommerweichweizen, Hafer und Öllein gilt zusätzlich:
(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für die Anwendung in Winterweichweizen, Winterroggen und Triticale gilt zusätzlich:
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für alle Anwendungen außer in Öllein gilt zusätzlich:
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren. Gebinde fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern.Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Haftung

Haftung

Da Lagerung sowie Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.
Eine Vielzahl an Einflussfaktoren, wie die Bodenverhältnisse, die Fruchtfolge, das Auftreten wirkstoffresistenter Pathogene (Insekten, Pflanzen und Pilze), Mischungen mit anderen Produkten, die nicht in dieser Gebrauchsanleitung ausdrücklich genannt werden, Applikationstermine und Aufwandmengen können die Wirksamkeit des Mittels beeinflussen. Ebenso kann es unter sehr ungünstigen Applikationsbedingungen zu einer Minderwirkung oder auch zu Schäden an der Kulturpflanze kommen. Für die Folgen der oben genannten Umstände können wir keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

Concert®SX®: reg. WZ der FMC Agricultural Caribe Industries Ltd.
Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH + Co. KG Stader Elbstr. 26 D 21683 Stade Telefon 04141-9204-0 Telefax 04141-9204-210

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Frankenstraße 18 c D 20097 Hamburg Telefon + 49 40 60772640-0 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301

Wichtiger Hinweis für Pflanzenschutzmittel, Biozide und andere Produkte
Für Pflanzenschutzmittel: „Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen“
Für Biozide: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Für andere Produkte: „Dünger, Zusatzstoffe, u.a. vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

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