Frutogard®

Fungizid

Zulassung
007839-60

Wirkstoff:

342 g/l Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) (26,3 Gew.-%). Enthält ca. 370 g/l Algenextrakt als Netzmittel.

Formulierung:

Wasserlösliches Konzentrat (SL)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1100490052 x 10 l Kanister

Piktogramm:

entfällt

Signalwort:

entfällt

Fungizid gegen Falschen Mehltau an Weinrebe, sowie gegen verschiedene pilzliche Schaderreger in Gemüse, Hanf, Rasen und Zierpflanzen.

Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 01.03.2024

Wirkungsweise

Die fungizide Wirkung von Frutogard beruht darauf, dass die genetisch festgelegte Resistenz der Pflanze gegenüber dem Falschen Mehltau (Plasmopara viticola) aktiviert wird. Hierdurch wird eine Kaskade von PR-Proteinen ("pathogenesis-related-proteins") zur Produktion der Phytohormone (z. B. PAL, LOX, Salizylsäure, Jasmonsäure, Ethylen, u.a) ausgelöst. Die Bildung von H2O2 und von physikalischen Barrieren wie z.B. Kallose oder die Zellwandverstärkung durch Lignin-Einlagerung, verhindern das Eindringen des Schaderregers. Der Pilz des Falschen Mehltaus wird dabei nicht abgetötet, sondern indirekt über die induzierten Pflanzenabwehrkräfte abgewehrt.


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit): P7

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) - Ausbringung mit DrohnenFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) - Ausbringung mit LuftfahrzeugenFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Gemüse: Blumenkohle, Chinakohl, GrünkohlFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Gemüse: Feldsalat, Rucola-ArtenFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Gemüse: Frische KräuterFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Gemüse: GurkeFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten
Gemüse: Knoblauch, SchalotteFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Gemüse: Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, FlaschenkürbisFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten
Gemüse: Radieschen, RettichFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Gemüse: SalateFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Gemüse: Speisezwiebel (zur Nutzung als Trockenzwiebel)Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Gemüse: SpinatFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Gemüse: Zucchini, PatissonFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten
Gemüse: Zwiebelgemüse - Nutzung als BundzwiebelnFalscher Mehltau (Peronospora destructor)
HanfFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Phytophthora, Fusarium-Arten, Septoria-Arten (Septoria spp.)
RasenSchneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa)
Rasen (Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen)Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa)
Zierpflanzen: Containerkulturen (Freiland)Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.)
Zierpflanzen: Containerkulturen (Gewächshaus)Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.)
Zierpflanzen: Pflanzengröße bis 50 cmFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Zierpflanzen: Pflanzengröße über 50 cmFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Zierpflanzen: Topfkultur (Gewächshaus)Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.)

Anwendung

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12 bis 68
von 2 Laubblätter entfaltet bis 80 % der Blütenkäppchen abgeworfen
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Im Abstand von mindestens 7 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 1,5 l/ha
ES 61: 3,0 l/ha
ES 68: 4,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: Basisaufwand: maximal 400 l/ha
ES 61: maximal 800 l/ha
ES 68: maximal 1200 l/ha
Wartezeit: 14 Tage
WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) - Ausbringung mit Luftfahrzeugen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12 bis 68
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Im Abstand von mindestens 7 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 1,5 l/ha
ES 61: 3,0 l/ha
ES 68: 4,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 150 l/ha
Erläuterung zur Anwendungstechnik: Flächenbehandlung mit Luftfahrzeug (Hubschrauber)

Achtung: Für die Ausbringung mit Luftfahrzeugen gelten veränderte Auflagen!
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) - Ausbringung mit Drohnen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 15 bis 68
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Im Abstand von mindestens 7 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 1,5 l/ha
ES 61: 3,0 l/ha
ES 68: 4,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 75 l/ha
Erläuterung zur Anwendungstechnik: Flächenbehandlung mit Drohnen

Achtung: Für die Ausbringung mit Drohnen gelten veränderte Auflagen!
Wartezeit: 14 Tage

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen



GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Blumenkohle, Chinakohl, Grünkohl
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 11 bis 47
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Feldsalat, Rucola-Arten
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab BBCH 14
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7 bis 10 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Frische Kräuter
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: BBCH 14 bis 49
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1000 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
Anwenderkategorie: beruflich
NZ113 Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Radieschen, Rettich
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: von BBCH 11 bis 47
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage
NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Salate
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: ab BBCH 14
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7 bis 10 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
Anwenderkategorie: beruflich
SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Speisezwiebel (zur Nutzung als Trockenzwiebel)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: von BBCH 11 bis 48
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage
NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Zwiebelgemüse - Nutzung als Bundzwiebeln
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Peronospora destructor)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 15 bis 47
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Im Abstand von 7 Tagen
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400-600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
Anwenderkategorie: beruflich

Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Knoblauch, Schalotte
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 11 bis 48
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 600 l/ha
Wartezeit: Gemüse: Knoblauch: 14 Tage, Schalotte14 Tage
Anwenderkategorie: beruflich
NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Spinat
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: BBCH 11 bis 47
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
NZ113 Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.
Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Gurke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: ab BBCH 14
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 4
Für die Kultur bzw. je Jahr: 4
Im Abstand von 7 bis 10 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 2 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 3 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1200 l/ha
Wartezeit: Gewächshaus: Gurke: 3 Tage
Anwenderkategorie: beruflich
SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: ab BBCH 14
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 4
Für die Kultur bzw. je Jahr: 4
Im Abstand von 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 1200 l/ha
Sonstige Hinweise: Verwendungszweck: Verwendung mit Schale; auch bei Arten und Sorten mit normalerweise ungenießbarer Schale bei vorzeitiger Ernte
Wartezeit: Gewächshaus: Moschus-Kürbis: 3 Tage, Gewächshaus: Riesenkürbis: 3 Tage, Gewächshaus: Garten-Kürbis: 3 Tage, Gewächshaus: Flaschenkürbis: 3 Tage
Anwenderkategorie: beruflich
SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse:Gemüse: Zucchini, Patisson
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Fusarium-Arten
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: ab BBCH 14
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 4
Für die Kultur bzw. je Jahr: 4
Im Abstand von 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 1200 l/ha
Wartezeit: Gewächshaus: Zucchini: 3 Tage; Gewächshaus: Patisson: 3 Tage
Anwenderkategorie: beruflich
SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

HANF - NUTZUNG ALS ARZNEIPFLANZE

Pflanzenerzeugnisse:Hanf
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Phytophthora, Fusarium-Arten, Septoria-Arten (Septoria spp.)
Anwendungsbereich: in Räumen
Stadium der Kultur: BBCH 12 bis 39
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 4
Für die Kultur bzw. je Jahr: 4
Abstand: 7 Tage in der Anwendung
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 1000 l/ha
Wartezeit: in Räumen: 10 Tage
SF275-1GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 1 Tag nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen: Containerkulturen (Freiland)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab BBCH 11
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: einmalige Anwendung
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1

zweimalige Anwendung
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 4 bis 6 Wochen
Anwendungstechnik: gießen
Aufwandmenge: einmalige Anwendung: 16 l/ha
zweimalige Anwendung: Je 8 l/ha
Wasseraufwandmenge: einmalige Anwendung: 30.000 bis 60.000 l/ha
zweimalige Anwendung: Je 30.000 bis 60.000 l/ha
Wartezeit: Containerkulturen (Freiland): Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)
Anwenderkategorie: beruflich
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-49ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 49 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen: Containerkulturen (Gewächshaus)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.)
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: ab BBCH 11
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: einmalige Anwendung
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1

zweimalige Anwendung
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 4 bis 6 Wochen
Anwendungstechnik: gießen
Aufwandmenge: einmalige Anwendung: 16 l/ha
zweimalige Anwendung: Je 8 l/ha
Wasseraufwandmenge: einmalige Anwendung: 30.000 bis 60.000 l/ha
zweimalige Anwendung: Je 30.000 bis 60.000 l/ha
Wartezeit: Containerkulturen (Gewächshaus): Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)
Anwenderkategorie: beruflich
SF275-49ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 49 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen: Topfkultur (Gewächshaus)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Pythium Arten (Pythium spp.)
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: ab BBCH 11
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: einmalige Anwendung
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1

zweimalige Anwendung
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 4 bis 6 Wochen
Anwendungstechnik: gießen
Aufwandmenge: einmalige Anwendung: 16 l/ha
zweimalige Anwendung: Je 8 l/ha
Wasseraufwandmenge: einmalige Anwendung: 30.000 bis 60.000 l/ha
zweimalige Anwendung: 30.000 bis 60.000 l/ha
Wartezeit: Topfkultur (Gewächshaus): Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)
Anwenderkategorie: beruflich
SF275-49ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 49 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-4ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen: Pflanzengröße bis 50 cm
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab BBCH 12
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7-10 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: maximal 1000 l/ha
Wartezeit: Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen: Pflanzengröße über 50 cm
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich: Freiland und Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von 7-10 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1000 l/ha
Wartezeit: Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Anwenderkategorie: beruflich
SF275-42 ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen: Pflanzengröße bis 50 cm
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab BBCH 12
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7-10 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: maximal 1000 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Pflanzenerzeugnisse:Rasen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa)
Anwendungsbereich: Freiland
Erläuterungen: Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind/ Funktionsflächen auf Golfplätzen/ Sportplätze
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7-14 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 6 l/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
NW802 Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF275-21RA Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Rasen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse:Rasen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa)
Anwendungsbereich: Freiland
Erläuterungen: Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind/ Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)/ Öffentlich zugängliche Wege und Plätze
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7-14 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Erläuterungen: mit motorbetriebenen, rückentragbaren Sprühgeräten
Aufwandmenge: 6 l/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF275-21RA Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Rasen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Pflanzenerzeugnisse:Rasen (Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schneeschimmel (Monographella nivalis), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
im Abstand von 7-14 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 6 l/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
SF230 Es ist sicherzustellen, dass die letzte Behandlung des Roll-/Fertigrasens spätestens 4 Wochen vor dem Schälen erfolgt.
SF231 Es ist sicherzustellen, dass vor dem Schälen des Roll-/Fertigrasens verbliebenes Schnittgut durch Einsatz von Bürsten entfernt wird.
SF233 Es ist sicherzustellen, dass nach der letzten Behandlung des Roll-/Fertigrasens und vor dem Schälen dieser mehrfach intensiv gewässert wird (mindestens 2 x 10 L/qm Beregnung bzw. 30 L/qm natürlicher Niederschlag).

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Mischungen mit Kalk- (bzw. Calcium)-haltigen Produkten sind zu vermeiden, da es zu einer Reduktion der Wirksamkeit kommen kann. Mit Harnstoff kann Frutogard gemischt werden. Lösungen und Mischbrühen müssen unmittelbar ausgebracht werden, nicht über Nacht stehen lassen.

Ansetzen der Spritzbrühe

Spritztank bis zur Hälfte mit Wasser füllen und die gewünschte Menge Frutogard bei laufendem Rührwerk direkt in den Spritztank geben und anschließend mit der Restwassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt benötigt wird.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

Gewässerschutz

Für die Freilandanwendung im Gemüse- und Zierpflanzenbau gilt:
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF275-EEWE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF1811 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
SF1815 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) zum Anwender und zu unbeteiligten Dritten der Mindestabstand für Raumkulturanwendungen von 5 m eingehalten wird.
SF1816 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Augenspülvorrichtung bereithalten. Aerosole nicht einatmen.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

Für alle Anwendungen gilt (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Weinbau (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen): (NW610b) Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.
Abstand zu Oberflächengewässern: 20 m


Weinbau (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen): (NW611a) Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.
Abstand zu Bundeswasserstraßen: 20 m.


Für die Anwendung im Weinbau gilt:
(NW616) Zum Schutz von Gewässerorganismen muss die Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
10 m


Weinbau (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen):
(NT158) Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 75 L/ha erfolgen.


Weinbau (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen):
(NT159) Die Fluggeschwindigkeit bei der Ausbringung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) darf 13 km/h nicht überschreiten.


Weinbau (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen):
(NT160) Bei der Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) ist ein Abstand von maximal 2 m über dem Bestand einzuhalten.


Weinbau (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen): (NT810) In regelmäßigen Abständen sind die Erhaltungszustände der wichtigen Pflanzen- und Tierarten in den Steillagen zu überprüfen. Die Ergebnisse sind in ein- bis zweijährigem Abstand an das BVL zu berichten und durch Fachgespräche zwischen den betroffenen Bundesländern und den Bundesbehörden aufzuarbeiten.


Weinbau (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen):
(NZ182) Die Anwendung darf nur mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) erfolgen, die mit Injektordüsen und Spritzeinrichtungen ausgestattet sind, die in die Liste des JKI mit geeigneten Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagen-Weinbau eingetragen sind.


Weinbau (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Drohnen):
(NZ183) Es dürfen nur unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) verwendet werden, die die vom Anwender vorgegebenen Strecken mit der vorgegebenen Geschwindigkeit in der vorgegebenen Höhe automatisch abfliegen können. Dabei muss die Ausbringung der Spritzflüssigkeit an vorgegebenen Positionen automatisch an- und abgeschaltet werden können.


Für die Anwendungen im Gemüsebau gilt: (NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmittel lagern.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008(CLP).

Piktogramm:

entfällt

Signalwort:

entfällt

Gefahrenhinweise:

entfallen

Sicherheitshinweise:

entfallen

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Haftung

Haftung

Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.

Registrierte Marke

Frutogard®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Tilco-Alginure GmbH Holländerkoppel 1 a DE 23858 Reinfeld Telefon 04533-2080010 Telefax 04533-2080011

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Frankenstraße 18 c D 20097 Hamburg Telefon + 49 40 60772640-0 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301

Wichtiger Hinweis für Pflanzenschutzmittel, Biozide und andere Produkte
Für Pflanzenschutzmittel: „Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen“
Für Biozide: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Für andere Produkte: „Dünger, Zusatzstoffe, u.a. vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

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Sie benötigen ein pdf-Dokument oder einen Ausdruck der vollständigen Gebrauchsanleitung unseres Produktes? So erzeugen Sie das gewünschte Dokument:

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