Croupier® OD
Herbizid
Wirkstoff:
225 g/l Fluroxypyr (20,6 Gew.-%) als 1-Methyl-heptylester 324 g/l (29,6 Gew.-%) ,8,67 g/l Metsulfuron als Methylester 9 g/l (0,82 Gew.-%)
Formulierung:
Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat) (OD)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
---|---|
108049035 | 4x5 l Kanister |
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
AchtungCroupier OD ist ein selektives Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern im Nachauflaufverfahren in Winter- und Sommergetreide im Frühjahr. Es enthält die Wirkstoffe Fluroxypyr-Meptyl und Metsulfuron-methyl.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 01.03.2024
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Fluroxypyr (20,6 Gew.-%): B , Metsulfuron: O
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Sommergerste, Sommerweichweizen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
Wirkungsspektrum
Unkrautart | Unkraut-Code | Bekämpfbarkeit |
Acker-Stiefmütterchen | VIOAR | sehr gut |
Acker-Vergißmeinnicht | MYOAR | sehr gut |
Ausfallraps | BRSNN | sehr gut |
Efeublättriger Ehrenpreis | VERHE | weniger gut bekämpfbar |
Feldehrenpreis | VERAR | sehr gut |
Gemeine Vogelmiere | STEME | sehr gut |
Hirtentäschel | CAPBP | sehr gut* |
Hundskerbel | ANRCA | sehr gut |
Hundspetersilie | AETCY | sehr gut |
Kamillearten | MATSS | sehr gut |
Klatschmohn | PAPRH | sehr gut |
Klettenlabkraut | GALAP | sehr gut |
Kornblume | CENCY | gut |
Persicher Ehrenpreis | VERPE | gut |
Storchschnabelarten | GERSS | sehr gut |
Taubnesselarten | LAMSS | sehr gut |
Vogel-Knöterich | POLAV | sehr gut |
Weißer Gänsefuß | CHEAL | gut |
Windenknöterich | POLCO | gut |
* sehr gute Bekämpfung bis BBCH 29 (Ende der Bestockung), danach gute Bekämpfung
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Sommergerste, Sommerweichweizen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 20 bis 39 |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr, nach dem Auflaufen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,67 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 300 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse: | Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 20 bis 39 |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr, nach dem Auflaufen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,67 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 300 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP778 Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.Im Zweifelsfall Beratung unter Tel. 0800-8300 301 anfordern.
Ansetzen der Spritzbrühe
Behälter gründlich spülen, die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.- Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
- Geben Sie die benötigte Menge Croupier OD in den zu ¼ bis ½ gefüllten Spritztank
- Croupier OD vollständig auflösen lassen.
- Falls Sie Croupier OD in Tankmischung einsetzen, erst nach dem vollständigen Auflösen von Croupier OD den Tankmischpartner zugeben.
- Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
- Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.
Nachbau
Um Kulturschäden an zweikeimblättrigen Nachfolgekulturen, insbesondere beim Nachbau von Raps, Ölrettich und Ackersenf zu vermeiden, sollten die nachfolgneden Empfehlungen berücksichtigt werden:Nach der Applikation von Croupier OD können im selben Kalenderjahr Wintergetreide oder andere gräserartige Kulturpflanzen nach flacher Bodenbearbeitung (5 cm) angebaut werden.
Raps, Ackersenf oder Ölrettich können nach der Anwendung von Croupier OD im selben Kalenderjahr nachgebaut werden, wenn 60 Tage zwischen Applikation und Aussaat vergangen sind und eine tiefe Bodenbearbeitung (= 20 cm) erfolgt ist.
Alle Kulturen können im Folgejahr der Anwendung von Croupier OD angebaut werden.
Verträglichkeit
Croupier OD ist in allen zugelassenen Getreidearten verträglich.Resistenzmanagement
(WH951) Croupier OD enthält die Wirkstoffe Fluorxpyr-meptyl sowie Metsulfuruon-methyl. Fluroxypyr-meptyl zählt zur Gruppe der künstlichen Auxinen und wird nach HRAC in die Gruppe O klassifiziert, während Metsulfuron-methyl zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe zählt und in die HRAC-Gruppe B eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
- Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
- Fruchtfolgegestaltung
- Bodenbearbeitung
- Saattermin
Da CROUPIER OD aus zwei Wirkstoffen besteht, die unterschiedliche Wirkstoffmechanismen haben, (HRAC B und HRAC O) wird die Tendenz zu einer schnellen Resistenzbildung vermindert.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10m
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Alkalien; Oxidationsmitteln oder Säuren lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Haftung
Haftung
Da Lagerung sowie Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Eine Vielzahl an Einflussfaktoren, wie die Bodenverhältnisse, die Fruchtfolge, das Auftreten wirkstoffresistenter Pathogene (Insekten, Pflanzen und Pilze), Mischungen mit anderen Produkten, die nicht in dieser Gebrauchsanleitung ausdrücklich genannt werden, Applikationstermine und Aufwandmengen können die Wirksamkeit des Mittels beeinflussen. Ebenso kann es unter sehr ungünstigen Applikationsbedingungen zu einer Minderwirkung oder auch zu Schäden an der Kulturpflanze kommen. Für die Folgen der oben genannten Umstände können wir keine Haftung übernehmen.
Registrierte Marke
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)Croupier®: reg. WZ Mitsui AgriScience International SA/NV
Zulassungsinhaber: Mitsui AgriScience International SA./NV.Molesworth House, South Frederick Street 1 -2 IR D02 N820 Dublin
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301