Latitude®

Fungizid/Beizmittel

Zulassung
044862-00

Wirkstoff:

125 g/l Silthiofam

Formulierung:

Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung (FS)

Bienen:

nicht gefährdet (B3)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1190490004x5 l Kanister
1190490011x20 l Kanister
1190490021x200 l Trommel

Piktogramm:

GHS07 , GHS08

Signalwort:

Gefahr

Flüssiges Saatgutbehandlungsmittel auf Wasserbasis zur Minderung des Befalls und von Ertragsverlusten bei Schwarzbeinigkeit in Weizen und Triticale.

Vor Frost schützen. Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 01.03.2024

UFI CODE:

JMHX-80X8-E00A-UYA6

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Silthiofam: C7

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
TriticaleSchwarzbeinigkeit (Gaeumannomyces graminis) (zur Minderung des Befalls und von Ertragsverlusten)
WeizenSchwarzbeinigkeit (Gaeumannomyces graminis) (zur Minderung des Befalls und von Ertragsverlusten)

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Anwendungsgebiet
Die Schwarzbeinigkeit ist eine Fruchtfolgekrankheit, die vor allem auftritt, wenn z.B. als Weizen-Vorfrucht Weizen (Stoppelweizen), Gerste, Triticale oder Roggen stand. Besonders gefährdet sind Monokulturen und Getreidefruchtfolgen. Die Krankheit tritt weitgehend unabhängig von der Bodenart auf und ist abhängig vom jahresspezifischen Witterungsgeschehen.

Eigenschaften
Latitude schützt effektiv gegen den Erreger der Schwarzbeinigkeit (Gaeumannomyces graminis var. tritici) von der Saat bis zur Ernte. Es reduziert sowohl den Wurzelbefall als auch die Weißährigkeit und sichert dabei den Ertrag.

Gesamt-Applikationsvolumen
Das Gesamtvolumen der zu applizierenden Mittel sollte nicht größer als 500 - 600 ml/dt Saatgut sein, da sonst die Fließfähigkeit des Saatgutes abnehmen kann.

Saatgutlagerung
Eine Vorratsbeizung ist möglich. Das gebeizte Saatgut sollte jedoch in der Saison ausgesät werden, in der es behandelt worden ist. Obwohl Latitude keine negativen Effekte auf die Keimfähigkeit hat, kann die Leistung überlagerten Saatgutes, wie auch die von Latitude negativ durch ungünstige Lagerbedingungen beeinflußt werden.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weizen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schwarzbeinigkeit (Gaeumannomyces graminis) (zur Minderung des Befalls und von Ertragsverlusten)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, bei erhöhter Befallsgefahr (z.B. Monokulturen oder Getreidefruchtfolgen)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
Anwendungstechnik: Beizen
Aufwandmenge: 200 ml/dt
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 480 ml/ha (entsprechend maximal 2,4 dt Saatgut pro ha)

Pflanzenerzeugnisse:Triticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schwarzbeinigkeit (Gaeumannomyces graminis) (zur Minderung des Befalls und von Ertragsverlusten)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, bei erhöhter Befallsgefahr (z.B. Monokulturen oder Getreidefruchtfolgen)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
Anwendungstechnik: Beizen
Aufwandmenge: 200 ml/dt
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 280 ml/ha (entsprechend maximal 1,4 dt Saatgut pro ha)

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Latitude ist physikalisch mit Wasserbeizen mischbar jedoch nicht mit Beizmitteln auf Lösungsmittelbasis.
Latitude kann im Verhältnis 1:1 mit Wasserbeizen gemischt werden (200 ml Latitude + 200 ml Wasserbeize). Hierbei muss auf eine sehr gründliche Durchmischung im Mischbehälter geachtet werden. Dies gilt ebenfalls für Mischungen von Latitude mit Wasser. Es sollte nicht mehr gebrauchsfertiges Produkt angemischt werden, als am gleichen Tag verbraucht wird. Nach längeren Pausen sollte die Lösung erneut aufgerührt werden.

Technik

Latitude sollte nur in geprüften und kalibrierten Anlagen verwendet werden. Es besitzt ein ausgezeichnetes Haftvermögen und zeichnet sich durch eine exakte Verteilung auf der Kornoberfläche aus. Zur allgemeinen Verbesserung der Abriebfestigkeit, Fließfähigkeit und Einzelkornverteilung wird die Zugabe des Additivs KARIBU (20-40 ml je 100 kg Saatgut) empfohlen. Latitude ist gebrauchsfertig und kann unverdünnt angewendet werden. Eine Mischung im Verhältnis 1:1 mit Wasser kann die Verteilgenauigkeit verbessern. In diesem Falle sollte ein Schaumhemmer zugesetzt werden. Für die volle Wirksamkeit des Saatgutbehandlungsmittels ist eine exakte Verteilung auf dem Korn notwendig. Es ist die vorgeschriebene Aufwandmenge einzuhalten. Da sich das Mittel nach längerer Standzeit absetzen kann sollte es vor Gebrauch aufgerührt (homogenisiert) werden.

Applikation in Geräten mit mehreren Dosiersystemen
Latitude ist in entsprechend ausgestatteten Beizgeräten mit mehreren Dosiersystemen auch unabhängig bzw. getrennt verwendbar. Je nach Gerätetyp und Beizmittel-Gebrauchsanleitung kann wiederum eine Vormischung der Präparate mit Wasser notwendig sein.

Reinigung

Beizgerätereinigung
- Soll nach Latitude eine Lösungsmittelbeize zum Einsatz kommen, muss gründlich mit Wasser vorgespült und anschließend mit geeigneten Reinigungsmitteln (z.B. Brennspiritus oder Isopropanol) nachgespült werden.
- Wurde vor Latitude eine Lösungsmittelbeize eingesetzt, muss zuerst mit geeigneten Reinigungsmitteln (z.B. Brennspiritus oder Isopropanol) gründlich vorgespült und anschließend mit Wasser nachgespült werden.

Verträglichkeit

Latitude ist in Weizen und Triticale sehr gut verträglich. Eine Verminderung der Keim- und Triebkraft wurde nicht beobachtet und ist bei Verwendung einwandfreien Saatgutes (max. 16 % Feuchte, kein Auswuchs, keine Druschschäden, keine unsachgemäße Saatgutaufbereitung) nicht zu erwarten.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF6142-1 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF6161-1 Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF618-1 Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF636 Gesichtsschutz tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS500 Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS6201 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Getränken, Nahrungs- und Futtermitteln und fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NH677) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."


(NH678) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."


(NH680) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."


(NH682) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."


(NH684) Auf Packungen mit behandeltem Saatgut ist die im Rahmen der Zulassung festgelegte maximal zulässige Aussaatstärke pro Hektar anzugeben. Bei einer Kombination mehrerer Saatgutbehandlungsmittel ist die niedrigste zulässige Aussaatstärke maßgeblich.


(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


(NT699-1) Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts).


Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass die Wirkstoffmenge im Staub (Summe der enthaltenen Wirkstoffe), die vom behandelten Saatgut pro Hektar abgerieben werden kann (Heubach a.s.-Wert in g Summe der Wirkstoffe im abgeriebenen Staub), den Referenz-Wert von 0,12 g pro 180 kg Saatgut nicht überschreitet. Der Nachweis ist mit Hilfe der Heubach-Methode und entsprechender Analytik zu erbringen. Eine Dokumentation der gemessenen Heubach a.s.- Werte ist im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens vorzuhalten. Änderungen in der Art und Menge der eingesetzten Zusatzstoffe oder beim Einsatz neuer Beizgerätetechnik erfordern einen neuen Nachweis.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontamnierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreitung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Im Originalbehälter gut verschlossen aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Trocken aufbewahren und frostfrei lagern. Lagerstabilität: mind. 2 Jahre stabil.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Inhalt/Behälter gemäß den nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H.isothiasol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.

Haftung

Haftung

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, daß das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlene Anwendung geeignet ist. Da der Transport, die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes für den Zeitraum der angegebenen Mindesthaltbarkeit, wenn die Hinweise zur Lagerung eingehalten werden; das Transport-, Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produktes in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, wurde von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfaßt sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflußfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinträchtigen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Applikationstechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

Latitude®: reg. WZ Mitsui & Co., Ltd.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Karibu®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Zulassungsinhaber: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefax Notrufnummer +49 89 220 61012
Hersteller: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefon +31 346 290600
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Frankenstraße 18 c D 20097 Hamburg Telefon + 49 40 60772640-0 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301

Wichtiger Hinweis für Pflanzenschutzmittel, Biozide und andere Produkte
Für Pflanzenschutzmittel: „Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen“
Für Biozide: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Für andere Produkte: „Dünger, Zusatzstoffe, u.a. vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

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