Vorox® F

Herbizid

Zulassung
024895-60

Wirkstoff:

500 g/kg Flumioxazin (50 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserdispergierbares Granulat (WG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1080490054 x (40 x 30 g) 1,2 kg Eimer

Piktogramm:

GHS08

Signalwort:

Achtung

Bodenherbizid gegen Unkräuter in Ziergehölzen, Zierpflanzen, Nichtkulturland, Spargel, Steinobst, Weinreben, Himbeer- und Johannisbeerartigem Beerenobst, sowie im Hopfen zum Hopfenputzen.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 01.03.2024

UFI CODE:

R910-A0YQ-Y001-3GD5

Wirkungsweise

Die Wirkung von Vorox F beruht auf einer Hemmung des Enzyms Protoporphyrinogen-Oxidase (PPO), das an der Chlorophyllsynthese beteiligt ist. Dies führt zur Zerstörung der Zellmembranen und zum Absterben des Pflanzengewebes. Vorox F wird sowohl von den keimenden Unkräutern über den Boden als auch über das Blatt aufgenommen. Die Bodenwirkung führt bei den keimenden Unkräutern zu Nekrosen, und sie sterben kurz nach dem Auflaufen ab. Nach einer Behandlung bereits vorhandener Unkräuter, wird der Wirkstoff schnell ins Pflanzengewebe aufgenommen und verursacht nach kurzer Zeit Welke, Chlorosen und schließlich Nekrosen. Die herbizide Wirkung tritt nach 1 - 3 Tagen ein. Die beste Wirkung wird bis zum Stadium BBCH 10 - 12 der Unkräuter erreicht (2. Laubblatt entfaltet). Helles Sonnenlicht und feuchter Boden beschleunigen die Wirkung.


(VH371) Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Nur für den berufsmäßigen Anwender" zu versehen.

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Wegen und Plätzen mit HolzgewächsenEinjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose
ZiergehölzeEinjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Himbeerartiges BeerenobstEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Hopfen (Ertragsanlagen)Hopfenputzen
Johannisbeerartiges BeerenobstEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Spargel (Ertragsanlagen)Schwarzer Nachtschatten
SteinobstEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Weinrebe (Junganlagen)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Weinrebe (Nutzung als Tafeltrauben)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Ziergehölze (Stellflächen)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ZierpflanzenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum


Wirkungsspektrum

Unkräuter / UngräserVorauflaufNachauflauf
Acker-Ehrenpreis++++
Acker-Kratzdistel+-
Acker-Winde++-
Ausfallraps++++
Beifuß--
Breitwegerich+-
Efeublättriger Ehrenpreis++++
Gänsefingerkraut++-
Gemeines Kreuzkraut++++
Giersch--
Glatthafer+-
Goldrute++-
Grassternmiere++-
Große Brennnessel--
Habichtskraut++-
Hirtentäschel++++
Hohlzahn++++
Hornfrüchtiger Sauerklee++-
Hornkraut++++
Hügelweidenröschen+++
Hühnerhirse++-
Jakobskreuzkraut++-
Jährige Rispe+-
Johanniskraut++-
Kamille++++
Kanadisches Berufskraut++++
Klatschmohn++++
Klettenlabkraut++++
Knaulgras+-
Kriechender Günsel++-
Kriechender Hahnenfuß+-
Laubmoos-Arten++
Lebermoos++++
Löwenzahn++-
Melde++++
Persischer Ehrenpreis++++
Quecke--
Quendelblättriges Sandkraut++++
Rainfarn--
Rote Taubnessel+++
Rotschwingel+-
Ruhrkraut++++
Sauerampfer+-
Schachtelhalm--
Schafgarbe--
Schmalblättriges Weidenröschen+++
Schwarzer Nachtschatten+++
Segge+-
Spitzwegerich++
Spörgel++++
Springkraut++++
Sternmoos (Sagina)++-
Stiefmütterchen++++
Straußgras++-
Tellerkraut++++
Trespenarten++-
Vogelknöterich+-
Vogel- Sternmiere+++
Waldsumpfkresse++-
Weicher Storchschnabel+++
Weiches Honiggras++-
Weidelgras--
Weiden-Anflug+++
Weißer Gänsefuß+++
Weißklee--
Wicke+-
Wiesenrispengras+-
Wiesenschaumkraut++++
Wiesenschwingel+-
Windenknöterich++
Windhalm+++
++ = Gut bekämpfbar
+ = Ausreichend bekämpfbar
- = Nicht ausreichend bekämpfbar




Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Bereits geringe Abdrift kann zu Schäden an Nachbarkulturen führen. Es wird daher empfohlen ausreichend Abstand zu halten und Vorox F mit verlustmindernder Flachstrahldüse der Größe 06 bei abdriftarmen Umweltbedingungen (kein Wind, keine Thermik) mit geringem Druck auszubringen.

Hinweise zum Einsatz auf Flächen, die gemäß § 17 PflschG für die Allgemeinheit bestimmt sind:
Vorox F ist zur Anwendung gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter und Moose auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen sowie in Ziergehölzen im Freiland auf folgenden Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, genehmigt.
Öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugänglichen Sportplätzen einschließlich Golfplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Die Behandlung darf dabei nur durch Spritzen mit einer Handdruckspritze zur gezielten Anwendung unterhalb der Holzgewächse bzw. unterhalb der Ziergehölze erfolgen.

Anwendungsempfehlungen:

Umrechnungstabelle für Aufwandmengen


Anzahl wasserlöslicher BeutelBehandelbare Fläche
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (1,2 kg/ha)Ziergehölze (300 - 600 g/ha)
30 g (1 Beutel)250 m²1.000 m² - 500 m²
60 g (2 Beutel)500 m²2.000 m² - 1.000 m²
90 g (3 Beutel)750 m²3.000 m² - 1.500 m²
120 g (4 Beutel)1.000 m²4.000 m² - 2.000 m²
1,2 kg (40 Beutel)1 ha4 ha - 2 ha
Anwendungszeit
Aufgrund der Aufnahme über den Keimling und aufgelaufene Unkräuter ist die Wirkung von Vorox F weitgehend unabhängig von der Witterung. Die Anwendung ist auch bei kühlen Temperaturen möglich, die Wirkung wird durch nachfolgenden Frost und Niederschläge nicht wesentlich beeinträchtigt. Die beste Wirkung wird bis zum Stadium BBCH 10 - 12 der Unkräuter erreicht (2. Laubblatt entfaltet).

Witterungsbedingungen
Vorox F kann bei jeder Witterung ausgebracht werden bei der gewährleistet ist, dass das Produkt auf der behandelten Fläche bleibt.
Feuchte Bodenverhältnisse sind erfahrungsgemäß zur vollen Wirkungsentfaltung von Vorox F erforderlich. Daher empfiehlt es sich, Vorox F bei feuchten Witterungsverhältnissen bzw. kurz vor zu erwartenden Niederschlägen auszubringen.

Für Nachbarkulturen
Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Abdrift vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass kein Spritznebel auf benachbarte Kulturen gelangt. Direkt vom Spritzstrahl getroffene Kulturen können geschädigt werden. Bei exakter Behandlung ist randscharfe Abtötung der Unkräuter ohne Schädigung der Nachbarkultur möglich.

NICHTKULTURLAND

Pflanzenerzeugnisse:Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: im Vorauflauf oder kurz nach dem Auflaufen
Anwendungszeitpunkt: Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,2 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
NS660 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Ziergehölze
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: im Vorauflauf oder kurz nach dem Auflaufen
Anwendungszeitpunkt: Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,2 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Sonstige Hinweise: Bei frisch bearbeitetem Boden und Vorauflauf bzw. frühem Nachauflauf der ein- und zweikeimblättrigen Unkräuter und Moose sind nach eigenen Erfahrungen (z.B. in der Baumschule) Aufwandmengen von 300 - 600 g/ha ausreichend.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen



OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Himbeerartiges Beerenobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab Pflanzjahr
Stadium Schadorganismus: bis BBCH-Stadium 12
Anwendungszeitpunkt: vor der Blüte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 600 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung.
Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen.

Pflanzenerzeugnisse:Himbeerartiges Beerenobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab Pflanzjahr
Stadium Schadorganismus: bis BBCH-Stadium 12
Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 600 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung.
Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen.
WH914 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
Pflanzenerzeugnisse:Johannisbeerartiges Beerenobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab Pflanzjahr
Stadium Schadorganismus: bis BBCH-Stadium 12
Anwendungszeitpunkt: vor der Blüte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 600 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung.
Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen.

Pflanzenerzeugnisse:Johannisbeerartiges Beerenobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab Pflanzjahr
Stadium Schadorganismus: bis BBCH-Stadium 12
Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 600 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung.
Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen.

Pflanzenerzeugnisse:Steinobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab Pflanzjahr
Stadium Schadorganismus: bis BBCH-Stadium 12
Anwendungszeitpunkt: im Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 600 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung.
Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen.

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Spargel (Ertragsanlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schwarzer Nachtschatten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen oder vertrocknet (BBCH-Stadium 67)
Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 300 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt auf unkrautfreiem Boden durch Unterblattbehandlung mit Abschirmung.

HOPFENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Hopfen (Ertragsanlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Hopfenputzen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Vor der Hopfenblüte bis BBCH-Stadium 55
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 4-6 Wochen
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 600 g/ha
Wasseraufwandmenge: 1000-1500 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Anwendungstechnik: Als Reihenbehandlung spritzen.
Dies entspricht 200 g/ha Vorox F in 333-500 l/ha Wasser auf die Bruttofläche eines Hopfengartens, wenn 1/3 der Fläche behandelt wird. Keine Anwendung mit handgeführten Applikationsgeräten.

Weitere Hinweise zur Anwendung zum 2. Hopfenputzen:
Nach eigenen Erfahrungen sollte der Einsatz erst ab dem 3. Standjahr nach dem letzten Ackern zum 2. Hopfenputzen erfolgen. Folgende Mischung zur Wirkungssteigerung hat sich dabei bewährt (Angaben ausnahmsweise bezogen auf die Bruttofläche eines Hopfengartens als Reihenbehandlung, wenn etwa 1/3 der Fläche behandelt wird!):Verwenden Sie 120 - 150 g/ha Vorox F in 400-500 l/ha Spritzbrühe, wobei davon 120-150 l/ha AHL (30%) eingefüllt sind, zusammen mit 0,16 - 0,2 l/ha Karibu®. Der Bestand sollte vital und ohne Welke-Probleme sein. Wenn das Unkraut auf dem Damm noch nicht aufgelaufen ist oder sich noch im Keimblattstadium befindet, kann zusätzlich zum Hopfenputzen die herbizide Wirkung von Vorox F ausgenutzt werden. Abdrift ist mit Hilfe einer entsprechenden Anwendungstechnik zu verhindern. Bei Abdrift innerhalb der Anlage sind Schäden an den Einsaaten möglich. An den Aufleitungen sind nach der Behandlung teilweise Nekrosen zu beobachten, welche sich bei vitalen Beständen schnell erholen.

Bitte Informieren Sie sich bei der Hopfenberatung zur Anwendung zum 1. Hopfenputzen!

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Junganlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: im Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 600 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Anwendungstechnik: Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung auf unkrautfreien Boden.
Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen, wie auch ein Schutz der Jungreben z.B. mit dem Einsatz einer Tubex Röhre, um Abdriftschäden und Bodenspritzer ("Splash-Effekt" bis 50 cm) bei Starkregen zu verhindern

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafeltrauben)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab Knospenaufbruch und vor der Blüte
Stadium Schadorganismus: bis BBCH-Stadium 12
Anwendungszeitpunkt: im Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 600 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Anwendungstechnik:Die Behandlung erfolgt als Reihenbehandlung mit Abschirmung.
Für den Einsatz werden Abdrift geminderte Düsen Typ 06 empfohlen.

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Ziergehölze (Stellflächen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Stellflächen (Freiland)
Stadium Schadorganismus: vor dem Auflaufen
Anwendungszeitpunkt: Anfang Frühjahr bis Ende Sommer, vor der ersten Nutzung
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 300 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: vor dem Auflaufen
Anwendungszeitpunkt: Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 300 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Aufgrund der Unverträglichkeit des wasserlöslichen Folienbeutels darf Vorox F nicht mit Düngesalzen, insbesondere Borsäure-haltigen Produkten, gemischt werden.

Ansetzen der Spritzbrühe

Zur Vermeidung einer Staubentwicklung bei der Einbringung von Vorox F in den Spritzbehälter enthält die Verpackung wasserlösliche Portionsinnenbeutel zu je 30 g.
Wasserlöslichen Folienbeutel immer ungeöffnet in die Spritzbrühe geben!
- Vorox F wird mit dem wasserlöslichen Folienbeutel erst kurz vor dem Ansetzen der Spritzbrühe aus der Umverpackung entnommen.
- Den Spritzbehälter zur Hälfte mit Wasser befüllen, das Einfüllsieb entfernen und die benötigte Anzahl an Folienbeuteln ungeöffnet in den Behälter geben.
- Umrühren, bis der Beutel und der Beutelinhalt vollständig mit Wasser benetzt sind.
- Spritzbehälter bis zur benötigten Wassermenge auffüllen, umrühren und ca. weitere 5 Minuten warten, bis die Spritzbrühe gebrauchsfertig ist.

Technik

Nach unseren Erfahrungen haben sich grobtropfige Flachstrahldüsen bewährt. Die Spritzflüssigkeit sollte mit geringem Druck auf der Behandlungsfläche verteilt werden.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.

Reinigung

Unmittelbar nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Geräte mit geeigneten Reinigungsmitteln, z.B. Agroclean®, gründlich gereinigt werden. Restbrühe und Spülwasser weder in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation entleeren sondern auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Verträglichkeit

Gehölzverträglichkeit (WH9161)
Reihenbehandlung ohne die Gehölze zu benetzen:
Bisher wurde keine Gehölzart geschädigt, wenn sie nicht direkt angespritzt wurde, nachdem das Gehölz schon ausgetrieben hatte.
Überkopfbehandlungen von Gehölzen:
Generell kann eine Überkopfbehandlung von Kulturpflanzen (z.B. Gehölze) mit Vorox F nicht empfohlen werden. Die Praxis hat jedoch gezeigt, das sich insbesondere Nadelgehölze (z.B. Weihnachtsbäume) im Hinblick auf eine Vorox F Überkopfbehandlung mit max. 300 g/ha im Frühjahr und vor Austrieb der Gehölze als verträglich erwiesen haben. Für eine gute Verträglichkeit muß der im Vorox F enthaltende Wirkstoff dazu, bis spätestens vor Austrieb der Gehölze, durch ausreichend Niederschläge abgewaschen werden. Eine Überkopfbehandlung von Vorox F in Verkaufsquartieren sollte daher aus Vorsichtsgründen unterbleiben.

Wichtig: Die Verantwortung für die Anwendung des Produktes hinsichtlich Verträglichkeit liegt ausschließlich beim Anwender.
Aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von Gehölzarten und -sorten empfehlen wir daher Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit durchzuführen, bevor der gesamte Bestand behandelt wird.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Für die Anwendung in Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeerartiges Beerenobst, Steinobst, Weinreben, Ziergehölze (auf Stellflächen) und Zierpflanzen gilt:
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Anwenderschutz

Zur weiteren Beachtung

Für die Anwendung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen gilt:
NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Anwendung auf Wege und Plätze mit Holzgewächsen und Ziergehölzen (ohne Stellflächen) in der vollen Aufwandmenge mit 1,2 kg/ha gilt: (NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.


Für die Anwendung in Ziergehölzen (auf Stellflächen) und Zierpflanzen gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung in Ziergehölzen (ohne Stellflächen), in Hopfen und Wege und Plätze mit Holzgewächsen gilt: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile"
vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung in Ziergehölzen (ohne Stellflächen) und Wege und Plätze mit Holzgewächsen gilt: (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von
50.000 Euro geahndet werden.
Reduzierter Abstand: 90% 20 m.


Für die Anwendung in Spargel und Hopfen gilt: (NW609-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Reduzierte Abstände: 5m.


Für die Anwendung in Hopfen gilt: (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für die Anwendung in Johannisbeerartigem und Himbeerartigem Beerenobst gilt: (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatisch behandeln.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Nicht zusammen mit Laugen lagern.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS08

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Flumioxazin

Gefahrenhinweise:

H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
SPo2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
SPe3 Zum Schutz von Nichtzielarthropoden eine unbehandelte Pufferzone von 5 m zu Nichtkulturland einhalten.

Haftung

Haftung

Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.

Registrierte Marke

Vorox®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Karibu®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Sumitomo Chemical Agro Europe S.A.S. 10A Rue de la Voie Lactée FR 69370 Saint Didier au Mont d'Or

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Frankenstraße 18 c D 20097 Hamburg Telefon + 49 40 60772640-0 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301

Wichtiger Hinweis für Pflanzenschutzmittel, Biozide und andere Produkte
Für Pflanzenschutzmittel: „Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen“
Für Biozide: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Für andere Produkte: „Dünger, Zusatzstoffe, u.a. vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

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