Credit Xtreme
Herbizid

Wirkstoff:
540 g/l Glyphosat (als IPA/K-Salz 698,5 g/l)Formulierung:
SL (Wasserlösliches Konzentrat)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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110005620 | 4x5 l Umkarton |
110005621 | 20 l Kanister |
110005622 | 640 l Container |
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
entfälltNur für den beruflichen Anwender.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 07.01.2025
Wirkungsweise
Credit Xtreme ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der
Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen
Pflanzenteile (Rhizome) verteilt. Daher werden mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft und
auch einjährige Unkraut- und Ungrasarten sicher erfasst.
Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. 7 - 10 Tagen die sichtbare Wirkung von dem Produkt ein. Die
Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Ein witterungsbedingt langsamerer Eintritt von
Wirkungssymptomen hat auf die Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Glyphosat: 9
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Ackerbaukulturen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Ackerbaukulturen; ausgenommen: Winterraps | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Baumschulgehölzpflanzen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Gemüsekulturen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Gleisanlagen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Kernobst, Steinobst, Schalenobst | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Laubholz, Nadelholz | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse |
Laubholz, Nadelholz (ausgenommen: Lärche, Douglasie) | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Rasen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Stilllegungsflächen (Rekultivierung) | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Wiesen, Weiden | Distel-Arten, Ampfer-Arten |
Wiesen, Weiden (Grünlanderneuerung) | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar
Mit 2 l/ha gut bekämpfbar:
Acker-Frauenmantel, Acker-Gauchheil, Acker-Fuchsschwanz (1), Acker-Hellerkraut, Acker-Hundskamille, Acker-Schmalwand, Acker-Senf, Acker-Steinsame, Acker-Stiefmütterchen (7), Acker-Vergissmeinnicht (7), Amaranth, Ausfallgetreide, Ausfallraps (11), Behaarter Zweizahn, Bingelkraut, Borstenhirse, Echte Kamille (7), Echtes Springkraut, Ehrenpreis-Arten, Einjährige Rispe, Fingerhirse, Floh-Knöterich (7), Flughafer, Franzosenkraut, Gemeine Melde, Gemeine Quecke (4), Gemeiner Erdrauch, Gemeines Kreuzkraut, Gemeiner Rainkohl, Gemeiner Stechapfel (7), Gemeines Rispengras, Gemeines Ruchgras, Gewöhnliche Vogelmiere, Hederich, Hirtentäschel-Arten, Hohlzahn-Arten (7), Hühnerhirse (1), Klatschmohn, Kletten-Labkraut (7), Knaulgras, Kohl-Gänsedistel, Kornblume (7), Mäusegerste, Phacelia, Saathafer, Saat-Wucherblume, Schwarzer Nachtschatten (7), Sonnenwolfsmilch,Taubnessel-Arten (7), Trespen-Arten, Vogel-Knöterich (7), Weidelgras-Arten (1), Weißer Gänsefuß (7), Wicke-Arten, Wilder Rothafer, Windhalm, Zwiewuchs (Gerste).
Mit 2,6 l/ha gut bekämpfbar:
Acker-Fuchsschwanz (2), Gänse-Fingerkraut, Gemeine Quecke (5), Gemeiner Löwenzahn (7), Knaulgras, Pfeilgras, Rotschwingel, Taubnesselarten (8), Wegericharten (7), Weiches Honiggras (1), Weinbergslauch, Wiesenkerbel
Mit 3,3 l/ha gut bekämpfbar:
Acker-Gänsedistel, Acker-Kratzdistel 3), Acker-Stiefmütterchen (8), Acker-Vergissmeinnicht (8), Adlerfarn, Aleppo-(Mohren-)hirse (3), Ampfer-Arten, Ausfalllupinen, Ausfallraps (12), Bärenklau (8), Birke, Blaubeere, Brennessel-Arten, Brombeere, Buche, Echte Kamille (8), Eiche, Esche, Faulbaum, Floh-Knöterich (8), Gänseblümchen, Gänsefingerkraut, Geisblatt (8), Gelber Portulak, Gemeiner Beifuß, Gemeiner Löwenzahn (8), Gemeiner Rainfarn, Gemeine Schafgarbe, Gemeiner Stechapfel (8), Gemeine Quecke, Ginster, Große Klette, Großer Wiesenkopf, Gundermann, Hahnenfuß-Arten, Hainbuche, Haselstrauch, Heckenkirsche, Heidekraut, Heidelbeere, Himbeere, Honiggrasarten, Hühnerhirse (2), Huflattich, Hundsrose, Hundspetersilie, Hundszahngras (3), Jakobs-Kreuzkraut, Kanadisches Berufskraut, Kanadische Goldrute, Klettenlabkraut (8), Knollen-Platterbse, Kornblume (8), Landwasser-Knöterich (9), Ölrettich (9) (12), Pfeifengras, Pfeilkresse, Rasenschmiele, Robinie, Roßkastanie, Rot-Klee, Sandrohr, Schilfrohr (3), Schlitzblättriger Storchschnabel, Schmalblättriges Weidenröschen, Schneeball, Schwarzer Holunder, Schwarzer Nachtschatten (9), Schwarzdorn, Seegras, Tollkirsche, Traubenkirsche, Vogel-Knöterich (8), Waldrebe (8), Wegerich-Arten, Weide, Weinberg-Lauch, Weißer Gänsefuß (8), Weißdorn, Wicke-Arten, Wiesen-Kerbel, Wilde Malve, Wilde Möhre, Zitter-Pappel, Zwiewuchs (Weizen)
weniger gut bekämpfbar
Mit 3,3 l/ha weniger gut bekämpfbare Arten:
Acker-Minze, Acker-Winde (10), Ausfallerbsen, Binsen-Arten, Efeu, Japan-Knöterich, Kartoffeldurchwuchs, Luzerne, Segge-Arten, Winden-Knöterich, Zaunwinde (10)
Nicht ausreichend bekämpfbare Arten
Acker-Schachtelhalm, Gemeiner Beinwell, Gewöhnlicher Giersch, Kleine Brennessel, Salbeigamander, Sumpf-Schachtelhalm, Weiß-Klee, Weißer Mauerpfeffer
Abkürzungen
(1) = bis Ende der Bestockung,
(2) = ab Schossen,
(3) = nur voll ausgewachsene Pflanzen lassen sich ausreichend bekämpfen (in der Vorernte, in Dauerkulturen oder nach Flächenstilllegung),
(4) = geringer Besatz (0 - 15 Schosse/m2),
(5) = mittlerer Besatz (16 - 30 Schosse/m2),
(6) = starker Besatz (über 30 Schosse/m2),
(7) = bis 6 - 8 Blätter,
(8) = größere Pflanzen,
(9) = große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar,
(10) = im Ackerbau nur Vorernteanwendungen, im Weinbau
(11) = bis 10 cm,
(12) = größer als 10 cm
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
ResistenzmanagementDer Wirkstoff Glyphosat gehört in die HRAC Gruppe G. Weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Anwendungsbedingungen
Es ist zu beachten, dass die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige Blattmasse gebildet haben und ausreichend benetzt werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung von hartnäckigen breitblättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium empfohlen. Bei anhaltender Trockenheit oder bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit, können Wirkstoffaufnahme und -ableitung beeinträchtigt werden. Bei diesen wie auch anderen nicht optimalen Anwendungsbedingungen sind Verringerungen der empfohlenen Aufwandmengen nicht angeraten. Anwendungen nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich!
Regenbeständigkeit
Einjährige Gräser: ab ca. 3 Stunden nach der Anwendung; breitblättrige und mehrjährige Unkräuter: ab ca. 6 Stunden nach der Anwendung.
Spritztechnik
Die Konzentration der Spritzbrühe sollte nicht unter 1 % liegen. Optimalweise sollte Konzentration der Spritzbrühe, im Rahmen der Zulassung, bei 1,5 % oder darüber liegen.
Besondere Hinweise
Abdrift auf benachbarte Kulturen und andere Pflanzenbestände unbedingt vermeiden! Credit Xtreme und die daraus hergestellte Spritzbrühe nicht in galvanisierten oder unbeschichteten Weichmetallbehältern lagern.
Anwendungszeitpunk
Credit Xtreme kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden. Der Einsatz kann sogar kurz vor oder nach kurzen Nachtfrösten (bis -3 °C) erfolgen.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Ver
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Ver
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen; ausgenommen: Winterraps |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Vor dem Auflaufen bis 5 Tage nach der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Baumschulgehölzpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen Zwischenreihenbehandlung / mit Abschirmung |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Pflanzenerzeugnisse: | Baumschulgehölzpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen mit Abschirmung |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Pflanzenerzeugnisse: | Baumschulgehölzpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: |
Anwendungstechnik: | streichen Einzelpflanzenbehandlung |
Aufwandmenge: | maximaler Mittelaufwand 6,7 l/ha 33 % |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Gemüsekulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bis 2 Tage vor der Saat oder vor dem Pflanzen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Ver
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
Pflanzenerzeugnisse: | Gemüsekulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Nach der Saat, vor dem Auflaufen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
NICHTKULTURLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Gleisanlagen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst, Steinobst, Schalenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Erläuterungen zur Kultur: | Ab Pflanzjahr |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Ver
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst, Steinobst, Schalenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | streichen Einzelpflanzenbehandlung |
Aufwandmenge: | maximaler Mittelaufwand 3,33 l/ha 33 % |
Erläuterungen zur Kultur: | Ab Pflanzjahr |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
NICHTKULTURLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | streichen Einzelpflanzenbehandlung |
Aufwandmenge: | maximaler Mittelaufwand 6,66 l/ha 33 % |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
FORST
Pflanzenerzeugnisse: | Laubholz, Nadelholz |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | auf Jungwuchsflächen |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode, Mai bis September |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen mit Abschirmung / nur mit Bodengeräten |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(VA216) Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.
(VA452) Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.
(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreif
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
Pflanzenerzeugnisse: | Laubholz, Nadelholz |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse |
Anwendungsbereich: | auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen nur mit Bodengeräten |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(VA216) Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.
(VA452) Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.
(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreif
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Ver
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
Pflanzenerzeugnisse: | Laubholz, Nadelholz (ausgenommen: Lärche, Douglasie) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | auf Jungwuchsflächen |
Anwendungszeitpunkt: | Nach der Vegetationsperiode oder vor Vegetationsbeginn, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen nur mit Bodengeräten |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(VA216) Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.
(VA452) Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.
(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreif
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Ver
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Rasen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind / Sportplätze / Schul- und Kindergartengelände / Spielplätze / Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens / Spiel- und Liegewiesen / Öffentlich zugängliche Wege und Plätze |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode, vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(SF252) Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreif
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Ver
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
Pflanzenerzeugnisse: | Rasen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind / Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) / Funktionsflächen auf Golfplätzen / Friedhöfe/ Straßenbegleitgrün |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode, vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(SF252) Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
(VV551) Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreif
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Ver
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
NICHTKULTURLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Stilllegungsflächen (Rekultivierung) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode, vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(VV549) Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreif
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Ver
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
Pflanzenerzeugnisse: | Wege und Plätze mit Holzgewächsen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind / Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) / Friedhöfe / Öffentlich zugängliche Wege und Plätze |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | streichen als Einzelpflanzenbehandlung |
Aufwandmenge: | maximaler Mittelaufwand 6,7 l/ha 33 % |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(SF251) Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
(SF252) Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | streichen Einzelpflanzenbehandlung |
Aufwandmenge: | maximaler Mittelaufwand 3,33 l/ha 33 % |
Erläuterungen zur Kultur: | Ab 4. Standjahr |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode, ab 4. Standjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Ver
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
GRÜNLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Distel-Arten, Ampfer-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode (Mai bis August) |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | streichen Einzelpflanzenbehandlung |
Aufwandmenge: | maximaler Mittelaufwand 2,66 l/ha 33 % |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Distel-Arten, Ampfer-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode (Mai bis August) |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen Einzelpflanzenbehandlung |
Aufwandmenge: | maximaler Mittelaufwand 2,66 l/ha 33 % |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden (Grünlanderneuerung) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode, vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3,33 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreif
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Ver
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Ger
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Beimischungen von anderen Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung von Credit Xtreme unter Umständen einschränken. Die gleichzeitige Ausbringung von Credit Xreme und schwefelsaurem Ammoniak ist möglich.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis.
Ansetzen der Spritzbrühe
Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!1. Tank zu 2/3 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.
Reinigung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig ist. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand manuell mit viel Wasser abspritzen.
Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Die Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen
Nachbau
Die Folgekulturen nehmen den auf den Boden gelangten Wirkstoff nicht auf, da dieser sofort an die Bodenstruktur gebunden wird. Durch biologischen Abbau wird der Wirkstoff ferner in natürliche Stoffe abgebaut. Da die Inaktivierung des Wirkstoffs von Credit Xtreme schnell abläuft, können alle Kulturen ohne Einschränkungen in kürzester Zeit nach der Anwendung von Credit Xtreme nachgebaut werden.Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
(NW261) Das Mittel ist fischgiftig.Gewässerschutz
(EB001-2) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)(NG352-1) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 75 Tagen zwischen Spritzanwendungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,4 kg
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie \"Persönliche Schutzausrüstung bei beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln\" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SF275-14FO) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SF275-14OS) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getr
(SF275-14WE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SF275-28NKL) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung auf Nichtkulturland lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SF275-28ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Anwendungsbestimmung
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen könn
Erste Hilfe
Erste Hilfe
Allgemein Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
Nach Einatmen Einatmen von Frischluft gewährleisten. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Hautkontakt Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt Sofort bei weit geöffneten Lidern anhaltend mit Wasser spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken Mund ausspülen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Hinweise für den Arzt:
Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite) Weiterer Hinweis:
Glyphosat wird von vielen internationalen Aufsichtsbehörden als nicht krebserregend eingestuft. Im Jahr 2015 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2A) ein. Unter Berücksichtigung der Einstufung durch die IARC sind die Aufsichtsbehörden bei ihrem Standpunkt geblieben, dass Glyphosat nicht krebserregend ist.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
entfälltGefahrenhinweise:
(H411) Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Sicherheitshinweise:
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.(P501) Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.Haftung
Haftung
Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.Registrierte Marke
Wasserlösliches KonzentratZulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99
Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b DE 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99