TANDUS®
Herbizid

Wirkstoff:
200 g/l Fluroxypyr (288 g/l als 1-Methyl-heptylester) (29 % w/w), enthält Kohlenwasserstoffe (C10, Aromate), CalciumdodecylbenzolsulfonatFormulierung:
EC (Emulsionskonzentrat)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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110005390 | 12x1 l Umkarton |
110005391 | 4 x 5 l Umkarton |
Piktogramm:
GSH02 , GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrTandus® ist ein systemisches Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Winter- und Sommergetreide zur Nachauflaufanwendung und zur Spätbehandlung in Wintergetreide im Frühjahr Tandus® wird aufgrund der Ester-Formulierung von den Unkräutern sehr schnell aufgenommen. Der Wirkstoff Fluroxypyr wird vorzugsweise über die Blätter aufgenommen und schnell verteilt. Der Transport erfolgt akropetal zu den Vegetationspunkten, basipetal mit den Reservestoffen in die Wurzeln. Es kommt zu einem Eingriff in die Eiweißbildung. Damit setzt der Absterbeprozess ein. Dieser kann sich je nach Witterung über mehrere Wochen erstrecken. Wirkungssicherheit und Kulturverträglichkeit bleiben auch bei vorübergehend kühlen, feuchten Witterungsperioden und bei leichten Nachtfrösten erhalten.
Nur für den beruflichen Anwender.Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 07.01.2025
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Fluroxypyr: 4
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Laubholz, Nadelholz | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Mais | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Miscanthus | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Sommerhafer | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Sommerweichweizen, Sommergerste | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Weiden-Arten | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Wiesen, Weiden | Ampfer-Arten , Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale, Winterhartweizen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Winterweichweizen, Wintergerste | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar
Ackerhellerkraut, Ackervergissmeinnicht, Ampfer-Arten, Gemeiner Hohlzahn (bis 6-Blatt-Stadium), Kletten-Labkraut, Knollen-Platterbse, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten (bis 4-Blatt-Stadium), Vogelmiere, Wicke, Winden-Arten, Winden-Knöterich
Hinweis: Kletten-Labkraut wird in allen Entwicklungsstadien sicher und schnell erfasst.
weniger gut bekämpfbar
Ausfallsonnenblume und -luzerne, Brennnessel, Durchwuchskartoffel, Echter Erdrauch, Flohknöterich, Franzosenkraut, Hirtentäschelkraut, Vogelknöterich
nicht ausreichend bekämpfbar
Acker-Stiefmütterchen, Ampferblättriger Knöterich, Ehrenpreis-Arten, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kornblume, Phacelia, Gemeiner Rainkohl
nicht bekämpfbare Arten
Ackerdistel, Ackersenf, Ausfallraps, Gänsefuß- und Melde-Arten, Hederich, Saatwucherblume
Anwendung
FORST
Pflanzenerzeugnisse: | Laubholz, Nadelholz |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Ab Frühjahr, nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l Wasser/ha |
Erläuterungen zur Kultur: | Kämpe und Forstpflanzengärten |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung |
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
(SF275-28FO) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Mais |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 13 - 17 (3. Laubblatt entfaltet bis 7. Laubblatt entfaltet) |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l Wasser/ha |
Erläuterungen zur Kultur: | Verwendungszweck: Körner- und Futtermais |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Miscanthus |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Ab Frühjahr, nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(selber auffüllbar): | Verwendungszweck: Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke |
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Sommerhafer |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 12 - 32 (2-Blatt Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis 2-Knoten Stadium: 2. Knoten sichtbar) |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,75 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Sommerweichweizen, Sommergerste |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 12 - 41 (2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfalttet bis Blattscheide des Fahnenblattes verlängert sich) |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,75 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weiden-Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Ab Frühjahr, nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l Wasser/ha |
Erläuterungen zur Kultur: | Verwendungszweck: Verwendung als Arzneipflanze |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
(SF275-28GE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
GRÜNLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Ampfer-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen der Unkräuter, nicht im Ansaatjahr, während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
GRÜNLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen der Unkräuter, im Ansaatjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,75 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l Wasser/ha |
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale, Winterhartweizen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 12 - 32 (2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis 2-Knoten-Stadium: 2 Knoten wahrnehmbar) |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Winterweichweizen, Wintergerste |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 12 - 47 (2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis Blattscheide des Fahnenblattes öffnet sich) |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unrkäuter, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Tandus® ist mischbar mit gebräuchlichen Getreidefungiziden und -insektiziden, flüssigen Stickstoff- und Spurenelement-Blattdüngern, Wachstumsreglern wie z. B. CCC und mit gebräuchlichen Getreideherbiziden (z. B. U 46® M-Fluid). Bei Ausbringung in AHL pur ist Tandus® vor dem Einfüllen ins Spritzfaß in Wasser im Verhältnis 1:1 vorzumischen und dann der AHL-Menge zuzugeben. Bei AHL-Wassermischungen mindestens ein Verhältnis von 1:3 (AHL:Wasser) einhalten. Die Empfehlungen mit AHL beziehen sich ausschließlich auf AHL-Markenware. Eventuell auftretende Ätzschäden in Verbindung mit AHL sind auf die Düngerkomponente zurückzuführen.Bei Mischungen ist grundsätzlich die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten.
Ansetzen der Spritzbrühe
Tandus® bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den 2/3 mit Wasser gefüllten Spritzflüssigkeitsbehälter geben. Behälter anschließend mit Wasser auffüllen. Bei gemeinsamer Ausbringung mit AHL (pur) wird Tandus® vor dem Einfüllen in das Spritzfass in Wasser im Verhältnis 1:1 vorgemischt und dann AHL beigegeben.Reinigung
Vor und nach dem Einsatz des Spritzgerätes muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. Grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte gründlich mit Wasser reinigen, die verdünnte Reinigungsflüssigkeit auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen. Die Reinigung mit Agro-Quick® hat sich bewährt.Nachbau
Im Rahmen der Fruchtfolge kann jede Kultur nachgebaut werden.Verträglichkeit
Durch Staunässe oder Trockenheit geschwächte Getreidebestände sowie bei Nachtfrostgefahr nicht behandeln. Abdrift vermeiden! Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, z. B. vor zu erwartenden Nachtfrösten und/oder starken Temperaturschwankungen ist durch die Zumischung von Gräser- bzw. Halmverkürzungsmitteln oder N-Düngern die Gefahr einer Unverträglichkeit (besonders bei Roggen) gegeben. Schäden an Sommergetreide möglich. Bei Spätbehandlung Ertragsminderung in Roggen möglich. Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen verwenden. Klee- bzw. Luzerneuntersaaten nicht behandeln. Klee oder Luzerne können 14 Tage nach der Tandus® Anwendung eingesät werden.Resistenzmanagement
Werden Herbizide mit dem gleichen Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) über mehrere Jahre auf dem gleichen Feld eingesetzt, kann es zu einer Selektion von resistenten Biotypen kommen. Die resistenten Biotypen können sich ausbreiten und die Population dominieren. Um der Entwicklung von resistenten Biotypen vorzubeugen empfiehlt es sich, Folgebehandlungen in der Kultur oder innerhalb der Fruchtfolge mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) besitzen, vorzunehmen. Tandus enthält den Wirkstoff Fluroxypyr und ist der HRAC-Gruppe O zugeordnet.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NN264) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft.Gewässerschutz
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.(EB001-2) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(VN439) Kein Nachbau von Wurzel- und Knollengemüse ein Jahr nach der Anwendung.
(VV613) Es ist sicherzustellen, dass Wiesen und Weiden durch Tiere frühestens 7 Tage nach der letzten Anwendung wieder betreten werden.
Anwendungsbestimmung
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Erste Hilfe
Erste Hilfe
Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten.Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Einen Arzt rufen.
Berührung mit der Haut: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen und kontaminierte Kleidung und Schuhe ausziehen. Falls erforderlich, einen Arzt hinzuziehen.
Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Nach erstem Ausspülen, evtl. vorhandene Kontaktlinsen entfernen und mindestens 15 Minuten weiter ausspülen. Augen während des Ausspülens weit geöffnet halten. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen. Viel Wasser trinken. Umgehende medizinische Behandlung ist erforderlich.
Selbstschutz des Ersthelfers: Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite)
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GSH02 , GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenhinweise:
(H226) Flüssigkeit und Dampf entzündbar.(H304) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
(H315) Verursacht Hautreizungen.
(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H319) Verursacht schwere Augenreizung.
(H335) Kann die Atemwege reizen.
(H336) Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
(P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(P210) Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
(P233) Behälter dicht verschlossen halten.
(P240) Behälter und zu befüllende Anlage erden.
(P241) Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/...] Geräte verwenden.
(P242) Funkenarmes Werkzeug verwenden.
(P243) Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
(P261) Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
(P264) Nach Gebrauch Hände, Unterarme und Gesicht gründlich waschen.
(P271) Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
(P272) Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P301+P310) BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ ... anrufen.
(P302+P352) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
(P303+P361+P353) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
(P304+P340) BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P312) Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
(P331) KEIN Erbrechen herbeiführen.
(P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P337+P313) Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P362+P364) Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
(P370+P378) Bei Brand: ... zum Löschen verwenden.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P403+P235) An einem gut belüfteten Ort aufgewahren. Kühl halten.
(P405) Unter Verschluss aufbewahren.
(P501) Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.Haftung
Haftung
Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.Registrierte Marke
Tandus = reg. Marke der Nufarm-GruppeZulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99
Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b DE 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99