VENZAR® 500 SC

Herbizid

Wirkstoff:

500 g/l Lenacil (44,3 Gew.-%)

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110001514 x 5 l Umkarton
1100967510 x 1 l Umkarton

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

VENZAR® 500 SC ist ein Bodenherbizid mit Lenacil und wertvoller Tankmischpartner in Rüben, zur Optimierung des Gesamtwirkungsgrades der Spritzfolge gegen dikotyle Unkräuter. VENZAR® 500 SC kann auch gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Zierpflanzen, gegen Moose in Zierpflanzen und Baumschulgehölzpflanzen sowie in Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) gegen einjährig zweikeimblättrige Unkräuter eingesetzt werden. Der Wirkstoff Lenacil (HRAC 5) wird vorwiegend über die Wurzeln und zum geringen Teil über die Blätter aufgenommen. Lenacil ist ein systemischer Wirkstoff und wird schnell in der Pflanze verteilt. In empfindlichen Pflanzen hemmt VENZAR® 500 SC die Photosynthese. Neu entwickelte Blätter verfärben sich gelb und sterben ab. In der Kulturpflanze hingegen wird der Wirkstoff schnell abgebaut. Schnelle und sichere Wirkung erzielt VENZAR® 500 SC gegen kleine bzw. im Auflauf befindliche Samenunkräuter. Keimende Unkräuter laufen zwar noch auf, sie sterben jedoch nach Aufnahme des Wirkstoffes über die Wurzeln ab.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Lenacil: 5

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
BaumschulgehölzpflanzenMoose
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ErdbeerenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ZierpflanzenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Moose
Zierpflanzen (ausgenommen Ziergehölze)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zierpflanzen (ausgenommen: Baumschulgehölzpflanzen)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
Sehr gute bis gute Wirkung gegen:

Amaranth, Ausfallraps, Acker-Hellerkraut, Acker-Senf, Bingelkraut, Kamille-Arten, Erdrauch, Gemeine Melde, Hirtentäschelkraut, Hederich, Hohlzahn, Hundspetersilie, Kleinblütiges Franzosenkraut, Klettenlabkraut, Knöterich-Arten, Vogelmiere.

Schwache Wirkung bei:

Klettenlabkraut (tiefkeimend), Knöterich-Arten (tiefkeimend).

Nicht erfasst werden:

ausdauernde und bereits aufgelaufene Unkräuter

Wichtige Hinweise zur Anwendung

Die besten Bekämpfungserfolge werden erzielt, wenn der Boden feucht, feinkrümelig, ohne Klumpen und frei von Pflanzenrückständen ist. Niederschläge nach der Anwendung begünstigen den Transport von VENZAR® 500 SC in die Wurzelzone der keimenden Unkräuter. Tritt nach der Applikation eine länger anhaltende Trockenperiode ein, kann dies zu einer unbefriedigenden Unkrautwirkung führen. Höhere Temperaturen und Sonnenschein fördern die Wirksamkeit. Starkniederschläge unmittelbar nach der Anwendung von Venzar® 500 SC können temporäre Schäden an den Kulturpflanzen verursachen.

VENZAR® 500 SC darf auf extrem leichten Sandböden, sehr humusarmen und stark durchlässigen Böden nicht angewendet werden. Vorsicht auch auf sauren Böden.

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis Beginn Bestandesschluss: 10 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich (BBCH 10-31)
Stadium Schadorganismus: Von erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 10-12)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 5 bis 8 Tage
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 0,5 l/ha
Zeitpunkt 2: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 1 l/ha.
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis Beginn Bestandesschluss: 10 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich (BBCH 10-31)
Stadium Schadorganismus: Von erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 10-12)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 5 bis 8 Tage
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 0,33 l/ha
Zeitpunkt 2: 0,33 l/ha
Zeitpunkt 3: 0,33 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 1l/ha.
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis Beginn Bestandesschluss: 10 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich (BBCH 10-31)
Stadium Schadorganismus: Von erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 10-12)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Absstand: 5 bis 8 Tage
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (4 Behandlungen)
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 0,25 l/ha
Zeitpunkt 2: 0,25 l/ha
Zeitpunkt 3: 0,25 l/ha
Zeitpunkt 4: 0,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 1 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen



ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Baumschulgehölzpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Moose
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Ende des Blattfalls. Pflanze bzw. oberirdische Teile abgestorben oder Pflanze in Winter- bzw. Vegetationsruhe (BBCH 10 - BBCH 97)
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Baumschulgehölzpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Moose
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 10 bis BBCH 97
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand zwischen den Behandlungen: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter entfaltet bis Beginn Bestandesschluss: 10 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich (BBCH 10 - BBCH 31)
Stadium Schadorganismus: BBCH 10 bis BBCH 12
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1 bis max. 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 1 bis max. 4
im Abstand von 5 bis 8 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
als Einmalanwendung oder im Splittingverfahren mit 2, 3, 4 Behandlungen
Aufwandmenge: eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr: 1 l/ha
zwei Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: je 0,5 l/ha
drei Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: je 0,33 l/ha
vier Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: je 0,25 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeeren
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 09 bis BBCH 13
Anwendungszeitpunkt: Im Pflanzjahr und nach dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Im Abstand von 5 bis 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 0,5 l/ha
Zeitpunkt 2: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: Zeitpunkt 1 und 2: je 200 bis 400 l/ha
Verwendungszweck: Nicht im Ertrag stehende Anlagen
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeeren
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 09 bis BBCH 13
Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte und zum Abschluss des vegetativen Wachstums im Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Im Abstand von 5 bis 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Anwendungen)
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 0,5 l/ha
Zeitpunkt 2: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: Zeitpunkt 1 und 2: je 200 bis 400 l/ha
Verwendungszweck: Ertragsanlagen
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeeren
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 09 bis BBCH 13
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Im Abstand von 5 bis 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Anwendungen)
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 0,5 l/ha
Zeitpunkt 2: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: Zeitpunkt 1 und 2: je 200 bis 400 l/ha
Verwendungszweck: Vermehrungsgut
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium Schadorganismus: BBCH 10 - BBCH 12
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium Schadorganismus: BBCH 10 bis BBCH 12
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand zwischen den Behandlungen: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Moose
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Topf- und Containerkulturen
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Moose
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand zwischen den Behandlungen: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Topf- und Containerkulturen
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Moose
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Topf- und Containerkulturen
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Moose
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand zwischen den Behandlungen: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Topf- und Containerkulturen
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen (ausgenommen Ziergehölze)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 10 bis BBCH 12
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand zwischen den Behandlungen: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen (ausgenommen: Baumschulgehölzpflanzen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 10 bis BBCH 12
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 150 bis 600 l
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

VENZAR® 500 SC kann mit den meisten handelsüblichen Rübenherbiziden gemischt werden.

Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Keine Insektizide oder Blattdünger beimischen.

Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln
1. Wasserlösliche Folienbeutel
2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX
3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP
4. Suspensionskonzentrate: SC
5. Wasserlösliche Konzentrate: SL
6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE
7. Emulgierbare Formulierungen: EW, EC
8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
9. FMC-Markenblattdünger
Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.

* schütteln Sie VENZAR® 500 SC vor Gebrauch gut durch
* geben Sie die benötigte Menge VENZAR® 500 SC in den zu 1/4 bis 1/2 gefüllten Spritztank
* die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
* während des Spritzens Rührwerk laufen lassen
* nicht mehr Spritzflüssigkeit ansetzen, als benötigt wird
* VENZAR® 500 SC sollte unmittelbar nach dem Anrühren gespritzt werden

Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Pflanzenschutzmittel-Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben!

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung bzw. vor Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen, muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden.
1. Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen
2. Sofern technisch unvermeidbare Restmenge vorhanden ist, sollte diese mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnt und unter eingeschaltetem Rührwerk auf der bereits behandelten Fläche ausgebracht werden.
3. Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
4. Reinigen Sie Filter und Düsen separat.
5. Im ersten Reinigungsdurchgang den Tank zur Hälfte mit sauberem Wasser füllen und ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Rührwerk einschalten, dann Spritzgestänge und Schläuche mit der Reinigungslösung durchspülen. Füllen Sie Wasser nach und achten Sie darauf, dass der Tank vollständig gefüllt ist. Rührwerk für 15 Minuten einschalten. Spritzgestänge und Schläuche erneut durchspülen und den Tank vollständig entleeren.
6. Den Tank mit sauberem Wasser nachspülen und Gestänge und Schläuche mit mindestens einem Zehntel des Spritzvolumens durchspülen.
7. Reste von Reinigungswasser nicht über den Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.
Geeignete Reinigungsmittel: Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von All Clear® Extra (0,5 l/100 l Wasser). Bitte All Clear® Extra vor Gebrauch GUT AUFSCHÜTTELN!

Nachbau

Die Wartezeit beträgt mindestens 3 Monate. Vor der Wiederbestellung ist unbedingt tief zu pflügen und der Boden gut durchzuarbeiten. Bei Mischungen sind die Vorschriften der anderen Produkte ebenfalls zu beachten. Nach der Ernte von Rüben im Herbst können im Rahmen der normalen Fruchtfolge alle Kulturen nachgebaut werden, ausgenommen Roggen auf Moorböden.
Erfolgt ein vorzeitiger Umbruch im Frühjahr, so können nach tiefer Pflugfurche Rüben, Mais, Kartoffeln, Spinat, Schwarzwurzeln, Rote Bete, Mangold, Erdbeeren und gepflanzter Lauch angebaut werden.

Nicht nachgebaut werden dürfen Vertreter der Familie der Kreuzblütler wie Kohlgewächse, Raps oder Kohlrüben.

Verträglichkeit

Nachfolgende Gehölze und Stauden sind auf Verträglichkeit gegenüber dem Wirkstoff von Venzar® 500 SC geprüft. Die Anwendung erfolgte vor Austrieb bzw. mit nachfolgender Abregnung.

VERTRÄGLICH:
Laubhölzer: Acer campestre, Acer ginnala, Acer negundo, Acer platanoides, Acer pseudoplatanus, Acer tataricum, Aesculus carnea, Aesculus hippocastanum, Amelanchier laevis, Amelanchier lamarckii, Amorpha fruticosa, Azalea pontica, Berberis candidula, Berberis media ‘Parkjuweel‘, Berberis thunbergii, Berberis verruculosa, Berberis vulgaris, Betula pendula (verrucosa), Buddleja davidii, Buxus sempervirens, Calluna vulgaris (grünlaubig), Caragana arborescens, Carpinus betulus, Catalpa bignonioides, Chaenomeles japonica, Chaenomeles lagenaria, Colutea arborescens, Cornus alba ‘Sibirica’, Cornus mas, Cornus sanguineum, Corylus avellana, Corylus maxima ’Purpurea’, Cotinus coggygria, Cotoneaster bullata, Cotoneaster dammeri, Cotoneaster dielsianus, Cotoneaster divaricatus, Cotoneaster horizontalis, Cotoneaster multiflorus, Crataegus sp., Cytisus praecox, Deutzia gracilis, Deutzia magnifica, Deutzia rosea, Deutzia scabra, Eleagnus angustifolia, Euonymus europaeus, Euonymus fortunei ‘Gracilis’, Exochorda racemosa, Fagu
s sylvatica, Forsythia intermedia, Fraxinus excelsior, Genista sagittalis, Hibiscus syriacus, Hippophae rhamnoides, Holodiscus discolor, Hydrangea pan. ‘Grandiflora’, Hypericum calycinum, Ilex aquifolium, Kolkwitzia amabilis, Lonicera pileata, Lonicera tatarica, Lonicera xylosteum, Magnolia soulangiana, Mahonia aquifolium, Philadelphus coronarius, Platanus acerifolia, Potentilla fruticosa, Prunus avium, Prunus cerasifera ‘Nigra’, Prunus laurocerasus, Prunus padus, Prunus serotina, Prunus spinosa, Prunus triloba, Pyracantha coccinea, Quercus petraea, Quercus robur, Rhamnus frangula, Rhododendron catawbiense, Rhus typhina, Ribes alpinum, Ribes aureum, Ribes nigrum, Ribes sanguineum ‘Atrorubens’, Robinia pseudoacacia, Rosa canina, Rosa carolina (virginiana), Rosa multiflora, Rosa glauca (rubrifolia), Rosa pimpinellifolia, Salix alba, Salix caprea, Salix purpurea, Salix viminalis, Sambucus nigra, Sambucus racemosa, Sorbaria sp., Sorbus domestica, Spiraea arguta, Spiraea bumalda, Spiraea vanhouttei, Symphoricarpos
‘Magic Berry’, Symphoricarpos orbiculatus, Syringa reflexa, Syringa vulgaris, Tamarix parviflora, Tilia cordata, Tilia platyphyllos, Ulmus glabra, Viburnuim lantana, Weigela sp.
Nadelhölzer: Abies balsamea, Abies concolor, Abies grandis, Abies nordmanniana, Abies pectinata, Abies procera, Larix decidua, Larix leptolepis, Picea abies (excelsa), Picea omorika, Picea pungens ‘Glauca’, Pinus mugo (montana), Taxus baccata spp., Thuja occidentalis, Thuja occidentalis ‘Columna’, Thuja occidentalis ‘Smaragd’, Thuja plicata spp.
Stauden: Achillea, Aconitum, Agapanthus, Alchemilla, Anaphalis, Anemone, Anthemis, Aquilegia, Artimesia, Aster, Astilbe, Astrantia, Bergenia, Campanula, Carex, Chrysanthemum, Coreopsis, Crocosmia , Dahlia, Delphinium, Dianthus, Dicentra, Dierama, Epimedium, Erigeron, Euphorbia, , Geranium, Geum, Helenium, Hemerocallis, Hosta, Iberis, Iris, Kniphofia, Lavandula, Lithospermum, Lobelia, Lupinus, Lychnis, Lythrum, , Pachysandra, Paeony, Primula, Pulmonaria, Pulsatilla, Rudbeckia, Salvia, Scabiosa, Sedum, Sempervivum, Sidalcea, Silene, Solidago, Stachys, Thalictrum, Tradescantia, Trollius, Vinca

SCHÄDEN MÖGLICH:
Laubholz: Laburnum vulgare, Ligustrum vulgare, Ligustrum vulgare ‘Lodense’
Stauden: Arenaria, Diascia, Heuchera, Nepeta, Potentilla

NICHT VERTRÄGLICH:
Stauden: Aruncus, Digitalis, Eryngium, Gaillardia Helleborus, Oenothera, Origanum, Papaver, Phlox, Physostegia, Polygonum, Veronica

Wenn keine Erfahrungen mit Venzar® 500 SC und der Kultur vorliegen, ist es empfehlenswert, vor der Behandlung eine Beratung einzuholen.

Resistenzmanagement

siehe auch Wirkmechanismus

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.



(NG360) Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 500 g Lenacil pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


Für alle Anwendungen im Freiland gilt zusätzlich:

(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände im Splittingverfahren:
Futter- und Zuckerrüben (im Splittingverfahren mit 2, 3 Anwendungen), in Zierpflanzen und Baumschulgehölzpflanzen, in Beten (1- 3 Anwendungen): 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: 5 m
In Beten, Erdbeeren (2 Anwendungen) sowie in Futter- und Zuckerrüben bei Anwendung im Splittingverfahren (4 Anwendungen) : 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


Für die Anwendung mit einer Behandlung in Futter- und Zuckerrüben, Beten, Zierpflanzen (ausgenommen Baumschulgehölzpflanzen), Baumschulgehölzpflanzen, in Zierpflanzen als Topf- und Containerpflanzen und für die Anwendungen mit 2 Behandlungen in Zierpflanzen (ausgenommen Ziergehölz), Zierpflanzen als Topf- und Containerpflanzen gilt zusätzlich:
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m


(NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.


Für die Anwendung im Splittingverfahren in Futter- und Zuckerrüben (2, 3, 4 Anwendungen), in Baumschulgehölzpflanzen (2 Anwendungen) und Beten (2, 3, 4 Anwendungen) gilt zusätzlich:
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


(SF275-ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(SF276-14ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.


Für alle Anwendungen in Zierpflanzen und Baumschulgehölzpflanzen gelten zusätzlich:
(SF275-ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(SF276-14ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.


Für den Einsatz in Beeten gilt zusätzlich:
(SF275-21GE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


Für die Anwendung in Erdbeeren gilt zusätzlich:
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


(SF275-14BE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen. Arzt konsultieren. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung. Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Anhalten der Anzeichen/Symptome, ärztliche Betreuung hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Verunreinigte Kleidung vor dem Wiedergebrauch waschen.
Nach Augenkontakt:
Kontaktlinsen entfernen. Sofort mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen. Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen herbeiführen außer unter ärztlicher Anweisung. Arzt aufsuchen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Behandlung: Symptomatische Behandlung

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht verschlossen an einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Hinweise auf dem Etikett beachten.
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen:
Unter Verschluss oder nur für Sachkundige oder deren Beauftragte zugänglich aufbewahren. Unter Verschluss an einem kühlen, trockenen und gut belüfteten Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Lenacil (ISO)

Gefahrenhinweise:

(H351) Kann vermutlich Krebs erzeugen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P201) Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
(P202) Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 208-0098) Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Venzar®: Marke FMC oder einer Tochtergesellschaft
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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