Gajus®

Herbizid

Wirkstoff:

400 g/l Pethoxamid (39,9 Gew.-%) ,
8 g/l Picloram (0,8 Gew.-%)

Formulierung:

Emulsionskonzentrat (EC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110002962 x 10 l Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gajus® ist ein Nachauflauf-Herbizid für den Raps im Herbst. Es erfasst einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeinen Windhalm und Einjähriges Rispengras.
Gajus® besteht aus dem bodenaktiven Wirkstoff Pethoxamid aus der Gruppe der Chloracetamide und dem systemisch wirkenden Picloram. Pethoxamid wird über die Wurzeln, das Hypokotyl und die Keimblätter in die jungen Pflanzen aufgenommen und wirkt teilsystemisch. Aufgelaufene Unkräuter werden so bis zum Keimblattstadium erfasst, später keimende Ungräser und Unkräuter werden durch die über mehrere Wochen andauernde Bodenwirkung niedergehalten. Ausreichende Bodenfeuchte ist hilfreich für eine schnelle Wirkstoffaufnahme durch die Schadpflanzen. Wird auf oberflächlich ausgetrockneten Böden appliziert, tritt die Hauptwirkung von Pethoxamid erst nach einsetzenden Niederschlägen ein. Der Wirkstoff Picloram wird schnell über die Blätter der Unkräuter aufgenommen und systemisch in die ober- und unterirdischen Vegetationszentren transportiert. Picloram greift dort in den Eiweißstoffwechsel ein. Die typischen Wirkungssymptome zeigen sich im Absterben des Vegetationskegels sowie im Wachstumsstillstand und Verdrehen der Blätter und Stängel.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Pethoxamid: 15 , Picloram: 4

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
WinterrapsEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras

Wirkungsspektrum
sehr gut bekämpft werden

Acker-Hundskamille, Acker-Hohlzahn, Acker-Vergissmeinnicht, Acker-Ehrenpreis, Gemeines Kreuzkraut, Gemeiner Windhalm, Taubnessel-Arten, Weicher Storchschnabel, Geruchlose Kamille, Gewöhnlicher Hohlzahn, Echte Kamille, Kleiner Storchschnabel, Spitzblättriger Storchschnabel, Kletten-Labkraut, Wilde Möhre, Einjährige Rispe (während der Keimungsphase)

Gut bis ausreichend bekämpft werden

Acker-Kratzdistel, Klatsch-Mohn, Kornblume, Zwerg-Storchschnabel, Persischer Ehrenpreis, Efeublättriger Ehrenpreis, Weidelgräser (während der Keimung), Weißer Gänsefuß

Weniger gut bzw. nicht ausreichend bekämpft werden

Hirtentäschelkraut, Vogelmiere, Acker-Stiefmütterchen, Ackerfuchsschwanz, Wilde Malve, Einjähriges Bingelkraut

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 10 bis BBCH 14 (Keimblätter voll entfaltet bis 4. Laubblatt entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, August bis Oktober
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendung auf derselben Fläche nur alle 3 Jahre
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Gajus® ist mit vielen gängigen Insektiziden und Herbiziden sowie AHL (Markenware) mischbar. Aus Gründen der homogenen Mischbarkeit bei Mischungen mit AHL sollte maximal die Hälfte der Wassermenge durch AHL ersetzt werden (z.B. 100 l AHL + > 100 l Wasser). Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten.
Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis.
Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Bei Mischungen mit mehreren Mischpartnern bitte Beratung anfordern.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Vor der Anwendung von Gajus® sollte sichergestellt werden, dass die Spritzausrüstung gereinigt ist.
1. Spritzflüssigkeitsbehälter zur Hälfte mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten, die benötigte Produktmenge kontinuierlich in den Behälter geben. Dann den Spritzflüssigkeitsbehälter vollständig befüllen und die Spritzflüssigkeit bei laufendem Rührwerk ausbringen.
2. Nach Leeren des Behälters diesen gründlich mit einem Druckspülgerät reinigen oder dreimal manuell spülen. Fügen Sie Reinigungsmittel während des Befüllens hinzu und entsorgen Sie die Verpackung sicher.
3. Nach Ansetzen der Spritzflüssigkeit, das Produkt so bald wie möglich ausbringen.
Bei Verwendung eines Einspülsystems sollte die Spritzflüssigkeit wie folgt hergestellt werden:
Den Einspülbehälter bis zur Hälfte mit klarem Wasser befüllen. Die erforderliche Produktmenge langsam in den Einspülbehälter geben, die Pumpe einschalten und den Inhalt aus dem Einspülbehälter in den Spritztank saugen.
Dabei gleichzeitig den Einspülbehälter ausspülen.
Nach Leeren des Behälters den Behälter gründlich mit einem Druckspülgerät reinigen oder dreimal manuell spülen. Reinigungsmittel während des Befüllens hinzufügen und die Verpackung sicher entsorgen.
Wiederholen Sie diesen Vorgang, bis keine Rückstände mehr in Sieb, Filter, Abflussöffnung oder den Seiten des Behälters zu sehen sind.
Stellen Sie sicher, dass der gesamte Inhalt ausgesaugt und der Einspülbehälter gründlich gereinigt wurde, bevor ein Mischungspartner hinzugegeben wird. Während des gesamten Vorgangs fortlaufend rühren. Die Mischung nicht stehen lassen.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung bzw. vor Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Raps muss das Gerät sorgfältig gespült werden: Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. Ca. 10 - 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Ein geeignetes Reinigungsmittel (z.B. All Clear® Extra) zugeben. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Nachbau

Im Rahmen einer normalen Fruchtfolge können unabhängig von der Bodenbearbeitung Winterweizen, Wintergerste, Winterraps, Weidelgras und Kleearten nachgebaut werden.
Sollte im Herbst ein vorzeitiger Umbruch des Rapses erfolgen, ist 6 Wochen nach der Anwendung von Gajus® und einer Pflugfurche der Nachbau von Winterraps, Wintergetreide (Wintergerste, Winterweizen, Winterroggen, Wintertriticale) und Ölrettich möglich. Im Frühjahr (ab 200 Tage nach der Anwendung von Gajus®) können ohne Einschränkung Zuckerrüben, Sommerraps, Sojabohnen, Sonnenblumen, Sommergerste, Blaue Lupinen, Erbsen, Kartoffeln, Mais, Feldbohnen, Weidelgras und Weißer Senf zur Aussaat kommen.

Verträglichkeit

Nach bisherigen Erfahrungen ist Gajus® in handelsüblichen Rapssorten im Allgemeinen gut verträglich.
Aufgrund der bestehenden Sortenvielfalt wird der Einsatz von Gajus® in Inzuchtlinien, Saatgutvermehrungsbeständen und Zuchtgärten nicht empfohlen.
Zur Vermeidung von Schäden an der Kultur sollten generell durch Frost, Trockenheit, Nässe und andere Faktoren geschwächte Bestände nicht mit Gajus behandelt werden. Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Auf Standorten mit niedrigen Gehalten an organischer Substanz können - vor allem nach starken Niederschlägen - Aufhellungen (gelegentlich auch Ausdünnungen) nicht ausgeschlossen werden. Diese Effekte bleiben i. d. R. jedoch unterhalb der Ertragswirksamkeit.

Resistenzmanagement

Kernelemente der Strategie von Resistenzmanagement für Gajus® sind:
Immer den HRAC-Richtlinien folgen zur Vorbeugung und Handhabung von Resistenzen in Unkräutern.
Die Maximierung der Anwendung von Bekämpfungsmaßnahmen in der Kultur (verspätete Einsaat, Pflügen, Fruchtfolgesysteme etc.)
Die Anwendung von Tankmischungen oder abwechselnde Anwendung unterschiedlicher Herbizide mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen innerhalb derselben Kultur bzw. Folgekulturen.
Die regelmäßige Kontrolle der behandelten Felder und Untersuchung möglicher Gründe für eine mangelhafte Unkrautbekämpfung.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NG353) Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1200 g Pethoxamid pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.


(VA271) Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilte Mindestabstand für Flächenkulturen einzuhalten.


(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: 5 m


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.


(SF276-7AC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.


(SS526) Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.


(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Vergiftungssymptome können erst nach mehreren Stunden auftreten. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, sofort ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Atemwege freihalten. KEIN Erbrechen herbeiführen. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Symptomatische Behandlung.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Das Produkt enthält Petroleumdestillate, die eine Gefahr für Aspirationspneumonie darstellen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Rauchen verboten. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vor Frost schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenbestimmende Komponente:

Loesungsmittelnaphtha (Erdoel), schwere aromatische
Pethoxamid (ISO)

Gefahrenhinweise:

(H304) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H319) Verursacht schwere Augenreizung.
(H336) Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P261) Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P301+P310+P331) BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kein Erbrechen hervorrufen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH066) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Gajus®: reg. WZ CHEMINOVA A/S, 7673, Harboøre, DK
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer
Hersteller: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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