BENEVIA®

Insektizid

Wirkstoff:

100 g/l Cyantraniliprol (10,26 Gew.-%)

Formulierung:

Öldispersion (OD)

Bienen:

bienengefährlich (B1)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1100019410 x 1 l Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

BENEVIA® ist ein Insektizid zur Bekämpfung beißender und saugender Insekten an Gemüsekulturen, des Kartoffelkäfers an Kartoffeln und des Erdbeerblütenstechers an Erdbeeren. Die Wirkung von Cyantraniliprol beruht auf dem gezielten Eingriff in die Muskelfunktion. Die Aktivierung der muskulären Ryanodin-Rezeptoren bewirkt eine Entleerung der intrazellulären Kalziumvorräte. In Folge tritt ein schneller Fraß-Stopp durch Muskellähmung ein und die Insekten verursachen keinen Schaden mehr. Je nach Insektenart kann es bis zu 3 bis 6 Tage dauern, bis der Tod der Insekten eintritt. Cyantraniliprol wirkt hauptsächlich über orale Aufnahme (Lecken/Fraß/Saugen), aber auch über Kontakt gegen verschiedene Entwicklungsstadien von Insekten.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

BENEVIA® enthält 100 g/l Cyantraniliprol, einen modernen Wirkstoff aus der Gruppe der Diamide (Anthranilamide), deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe 28 der IRAC-Klassifizierung (Insecticide Resistance Action Commitee) eingestuft ist.


Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Cyantraniliprol: 28

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli)Freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen: Zuckerrübeneule (Spodoptera exigua)), Weiße Fliege, Kleine Kohlfliege
ErdbeereErdbeerblütenstecher
KartoffelKartoffelkäfer
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)Freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen: Zuckerrübeneule (Spodoptera exigua)), Weiße Fliege, Kleine Kohlfliege
Möhre, PastinakMöhrenfliege
ZwiebelgemüseZwiebelthrips, Zwiebelfliege

Anwendung

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen: Zuckerrübeneule (Spodoptera exigua))
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 11 bis BBCH 49 (1. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypische Grösse, Form und Festigkeit erreicht)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 800 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW762 Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Pflanzenerzeugnisse:Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 11 bis BBCH 49 (1. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypische Grösse, Form und Festigkeit erreicht)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand der Behandlungen: 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 800 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
Hinweis: Wirksam nur in Verbindung mit einem geeigneten Pflanzenöl basierten Hilfsstoff mit bis zu 2,5 l/ha im Feldanbau
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW762 Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Pflanzenerzeugnisse:Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kleine Kohlfliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 11 bis BBCH 49 (1. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypische Grösse, Form und Festigkeit erreicht)
Stadium Schadorganismus: Erläuterung: nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 800 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Erdbeerblütenstecher
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12 bis BBCH 89 (2. Laubblatt ist entfaltet bis 2. Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt)
Stadium Schadorganismus: Erläuterung: Nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen in Reihenbehandlung
Aufwandmenge: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 1000 l/ha
Wartezeit: 1 Tag
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW762 Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kartoffelkäfer
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12 bis BBCH 69 (2. Laubblatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis Ende der Blüte des 1. Blütenstandes)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 125 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen: Zuckerrübeneule (Spodoptera exigua))
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 11 bis BBCH 49 (1. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypische Grösse, Form und Festigkeit erreicht)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 800 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW762 Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Pflanzenerzeugnisse:Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 11 bis BBCH 49 (1. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypische Grösse, Form und Festigkeit erreicht)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 800 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
Hinweis: Wirksam nur in Verbindung mit einem geeigneten, Pflanzenöl basierten Hilfstoff mit bis zu 2,5 l/ha im Feldanbau
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW762 Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Pflanzenerzeugnisse:Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kleine Kohlfliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 11 bis BBCH 49 (1. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypische Grösse, Form und Festigkeit erreicht)
Stadium Schadorganismus: Erläuterung: nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 800 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Möhre, Pastinak
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Möhrenfliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 11 bis BBCH 89 (1. Laubblatt entfaltet bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 1000 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Zwiebelgemüse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Zwiebelthrips, Zwiebelfliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12 bis BBCH 79 (2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Kapseln voll entwickelt; Samen hell)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 750 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 800 l/ha
Wartezeit: 14 Tage
WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW762 Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

BENEVIA® ist mit vielen im Kartoffel-, Gemüse- und Erdbeeranbau verwendeten Insektiziden und Fungiziden mischbar. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der guten landwirtschaftlichen Praxis zu beachten.
Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlener Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln:

1. Wasserlösliche Folienbeutel: WSB
2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX
3. Wasserdispergierbare Granulate: WG
4. Wasserdispergierbare Pulver: WP
5. Suspensionskonzentrate: SC
6. Wasserlösliche Konzentrate: SL
7. Suspoemulsionen: SE
8. Ölhaltige Suspensionskonzentrate: OD
9. Emulgierbare Formulierungen: EW, EC
10. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
11. FMC-Markenblattdünger
12. Driftverzögerer

Bei Produkten in Folienbeuteln, Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung des Produktes erfolgt ist.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.
Ist der pH-Wert der fertigen Tankmischung unter pH 8, so ist keine Anpassung des pH-Wertes der Spritzflüssigkeit notwendig. Sollte der pH-Wert über pH 8 liegen, empfehlen wir, entweder eine Anpassung des pH-Wertes durch Zugabe eines zugelassenen Säuerungsmittels vorzunehmen oder die Spritzflüssigkeit innerhalb von 4 Stunden zu verbrauchen.
Spritzflüssigkeit nicht über Nacht stehen lassen. Neben dem pH-Wert in der Spritzflüssigkeit beeinflusst die Tempertur der Spritzflüssigkeit den Abbau des Wirkstoffes von BENEVIA®. Die Temperatur sollte deshalb nicht über 30 °C liegen. Vermeiden Sie höhere Wassertemperaturen.

1. Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
2. Füllen Sie den Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge.
3. Schütteln Sie BENEVIA® gut durch und messen Sie die benötigte Menge ab.
4. Geben Sie die abgemessene Menge BENEVIA® bei laufendem Rührwerk an dafür vorgesehener Stelle in das Spritzgerät
5. Falls Sie ein weiteres Produkt zumischen, achten Sie darauf, dass sich vor Zugabe des Mischpartners das erste Produkt vollständig gelöst hat.
6. Geben Sie danach ggf. Säuerungsmittel zur Einstellung eines pH-Wertes < pH 8 hinzu.
7. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanleitungen aller Mischpartner.
8. Füllen Sie abschließend die Wassermenge bei laufendem Rührwerk auf.
9. Bringen Sie die Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufenden Rührwerk aus.
10. Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.
11. Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als benötigt wird.
12. Spritzbrühe nicht über Nacht stehen lassen.

Verbrauchsempfehlungen der Spritzflüssigkeit in Abhängigkeit von pH-Wert & Temperatur
40°C: Verbrauch der Spritzlösung innerhalb von max. 12 Stunden
~ 8 (pH-Wert), Temperatur Spritzlösung < 30°C: Verbrauch der Spritzlösung innerhalb von max. 12 Stunden
~ 8 (pH-Wert), Temperatur Spritzlösung > 30°C: Verbrauch der Spritzlösung innerhalb von max. 4 Stunden oder Ansäuerung der Spritzlösung auf < pH 7 und innerhalb von 24 Stunden verbrauchen.
~ 9 (pH-Wert), Temperatur Spritzlösung < 30°C: Verbrauch der Spritzlösung innerhalb von max. 4 Stunden oder Ansäuerung der Spritzlösung auf < pH 7 und innerhalb von 24 Stunden verbrauchen.
> 9 (pH-Wert), Ansäuerung der Spritzlösung auf < pH 7 und Verbrauch der Spritzlösung innerhalb von 24 Stunden

Reinigung

Spritze einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden:
• Spritze vollständig auf dem Feld leer spritzen.
• Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
• Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
• Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben.
• Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
• Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche ausbringen.
• Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.

Resistenzmanagement

Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28
Wenn Insektizide mit dem gleichen Wirkungsmechanismus wiederholt oder mehrere Jahre auf dem gleichen Feld eingesetzt werden, können natürlich vorkommende, weniger empfindliche Arten überleben, sich vermehren und in dem Feld dominant werden. Einige Insekten haben Resistenzen gegenüber handelsüblichen Produkten entwickelt. Treten solche Resistenzen auf, reichen die empfohlenen Aufwandmengen der entsprechenden Produkte nicht aus, um die Populationen unter der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu halten. Die Entwicklung von Resistenzen kann vermieden oder verzögert werden, indem andere Mittel mit verschiedenen Wirkungsmechanismen im Wechsel oder in Tankmischung eingesetzt werden.
BENEVIA® enthält den Wirkstoff Cyantraniliprol, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe 28 (Ryanodine-Rezeptor Modulator), Untergruppe Diamide, der IRAC– Klassifizierung eingestuft ist.

Aus Gründen des Resistenzmanagements ist die Anwendung von BENEVIA® auf zwei Anwendungen pro Kultur und Jahr begrenzt. Wiederholte und ausschließliche Anwendung von BENEVIA® oder anderen Insektiziden der Gruppe 28 können zur Bildung resistenter Insektenpopulationen in etlichen Kulturen führen. Es wird daher empfohlen, BENEVIA® als Bestandteil der lokalen Resistenzmanagementstrategien für die entsprechenden Anwendungsbereiche zu etablieren. Dazu gehören auch kulturtechnische und biologische Bekämpfungsverfahren, sowie Wechsel von Insektiziden mit verschiedenen Wirkungsweisen gegen nachfolgende Generationen.

Folgende Maßnahmen werden zur Vermeidung oder Verzögerung einer Resistenzbildung gegenüber BENEVIA® und Insektiziden der IRAC-Gruppe 28 empfohlen:
* Gegen aufeinanderfolgende Schädlingsgenerationen keine Wirkstoffe mit demselben Wirkungsmechanismus verwenden.
* Nicht mehr als 2 Behandlungen mit BENEVIA® oder anderen Insektiziden aus der IRAC-Gruppe 28 pro Schädlingsgeneration und Kultur während eines Behandlungszeitraumes von 30 Tagen. Gegen die darauffolgende Generation müssen wirksame Insektizide mit einem anderen Wirkungsmechanismus eingesetzt werden (andere als IRAC Gruppe 28).
* Keine niedrigeren als die im Etikett von BENEVIA® angegebenen Aufwandmengen verwenden. Dies gilt auch für die Anwendung in Mischungen.
* Wenn möglich, Einsatz von BENEVIA® gegen die empfindlichsten Entwicklungsstadien des Schädlings
* Insektenpopulationen sind in Bezug auf Wirkungsabfall im Feld zu überwachen. Wenn Resistenzen festgestellt werden, ist die Wirksamkeit, auch mit anderen Präparaten der gleichen Wirkungsweise, nicht mehr gewährleistet.
* Wenn unzureichende Wirksamkeit nicht ungünstigen Anwendungs- oder Wetterbedingungen zugeordnet werden können, ist die Bildung resistenter Insektenpopulationen nicht auszuschließen.
Fordern Sie Beratung an, wenn der Verdacht auf Resistenz besteht. Zusätzliche Informationen zu Resistenz, Wirkungsweise und Überwachung sind auf der Webseite des Insecticide Resistance Action Committee (IRAC) unter http://www.irac-online.org zu finden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


Für die Anwendung in Kartoffeln gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 5 m


Für die Anwendung in Erdbeeren, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle, Zwiebelgemüse, Möhren und Pastinaken gilt zusätzlich:
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: 5 m


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


Für die Anwendung in Möhren und Pastinaken gilt zusätzlich: (NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für die Anwendung in Zwiebelgemüse gilt zusätzlich:
(NG365) Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprol.


(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Schutz der Ersthelfer:
Inhalation, Verschlucken und Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, sofort ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Symptome: Bei Kontakt mit der Haut können leichte Symptome wie Juckreiz, Nesselsucht oder Hautausschlag sowie Hautrötungen auftreten. Zu den schwereren Symptomen gehören Niesen, juckende, tränende Augen und Atembeschwerden.
Risiken: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Unbefugte und Kinder dürfen keinen Zugang zu diesem Raum haben. Der Raum darf ausschließlich zum Lagern von Chemikalien verwendet werden. Lebensmittel, Getränke, Futtermittel und Saatgut sind fernzuhalten. Vor Frost schützen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P261) Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P362+P364) Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
BENEVIA®: Marke FMC Corporation oder einer Tochtergesellschaft
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
Zurück zur Übersicht