POINTER® Plus

Herbizid

Wirkstoff:

83 g/kg Tribenuron-methyl (8,3 Gew.-%) ,
83 g/kg Metsulfuron-methyl (8,3 Gew.-%) ,
105 g/kg Florasulam (10,5 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserdispergierbares Granulat (WG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1100627510 x 250 g Umkarton
1100665410 x 1 kg Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Pointer® Plus ist ein wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern und der Acker-Kratzdistel in Winterweichweizen, Winterroggen, Wintertriticale, Wintergerste, Sommerweichweizen, Sommergerste und Sommerhafer.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

Pointer® Plus ist ein Herbizid mit den Wirkstoffen Florasulam aus der Wirkstoffgruppe der Triazolopyrimidine, Metsulfuron-methyl und Tribenuron-methyl aus der Wirkstoffgruppe der Sulfonylharnstoffe. Pointer® Plus ist ein systemisches Herbizid. Die Wirkstoffe werden hauptsächlich über die Blätter aufgenommen und schnell in der Pflanze verteilt. In empfindlichen Pflanzen hemmt Pointer® Plus das Enzym Acetolactat-Synthase (ALS), das für die Bildung wichtiger Aminosäuren notwendig ist. In weniger als 6 Stunden nach der Behandlung mit Pointer® Plus tritt ein Wachstumsstillstand in den Vegetationspunkten an Wurzeln sowie Sproß ein. Es beginnt ein Absterbeprozeß, der sich über mehrere Wochen erstrecken kann. Die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz der empfindlichen Unkräuter zur Kulturpflanze endet ab dem Zeitpunkt der Behandlung. Die beste und schnellste Wirkung erzielt Pointer® Plus gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter. In der Getreidepflanze werden die Wirkstoffe schnell abgebaut.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Tribenuron-methyl: 2 , Metsulfuron-methyl: 2 , Florasulam: 2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Sommerweichweizen, Sommergerste, SommerhaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Kratzdistel
Winterweichweizen, Winterroggen, Wintertriticale, WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Kratzdistel

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

Ackerfrauenmantel, Acker-Gänsedistel*, Acker-Hellerkraut, Acker-Hundskamille, Acker-Klettenkerbel, Acker-Kratzdistel*, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen* Acker-Vergißmeinnicht, Ausfall-Raps+1, Besenrauke, Bingelkraut*, Floh-Knöterich, Gefleckter Schierling, Gemeines Kreuzkraut, Hederich, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Hunds-Kerbel, Hundspetersilie, Kamille-Arten, Klatsch-Mohn, Kleine Brennessel, Kletten-Labkraut, Kornblume*, Persischer Ehrenpreis*, Raue Gänsedistel, Schwarzer Nachtschatten, Storchschnabel-Arten*, Taubnessel-Arten, Vogel-Knöterich*, Vogelmiere, Weißer
Gänsefuß*, Wendich, Wilde Möhre, Winden-Knöterich

* Gute Wirkung bei kleinen Unkräutern (bis 5 cm).
+1 Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®-Sorten

weniger gut bekämpfbar

Germeiner Erdrauch

nicht ausreichend bekämpfbar

Efeublättriger Ehrenpreis, Melde-Arten

Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

• Die beste und schnellste Wirkung wird gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter erzielt. Die Unkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Behandlung im 2-6-Blattstadium befinden.
• Pointer® Plus ist in allen Winterweichweizen-, Winterroggen-, Wintertriticale-, Wintergerste-, Sommerweichweizen-, Sommergerste- und Sommerhafersorten verträglich.
• Die Wirkung von Pointer® Plus ist von der Witterung weitgehend unabhängig; die Anwendung ist auch bei kühlen Temperaturen möglich.
• Nicht auf regen- oder taunasse Pflanzen spritzen.
• Zur Ausnutzung der vollen Blattaktivität sollte 2 Stunden nach der Behandlung kein Niederschlag fallen.
• Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
• Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.

Die Anwendung wird nicht empfohlen, wenn
• der Bestand durch Frost, Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel, oder andere Umstände geschwächt ist,
• Frost- oder Nachtfrostgefahr besteht,
• Zur Zeit der Behandlung extreme Temperaturschwankungen (mehr als 15 °C) zwischen Tag und Nacht bestehen,
• der Einsatz auf extrem leichten Sandboden erfolgen soll.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen können Schäden am Getreide auftreten.

Untersaaten
Getreidebestände mit Untersaaten (Leguminosen oder Gräser) dürfen nicht mit Pointer® Plus behandelt werden.

Wirkung auf breitblättrige Kulturpflanzen
Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse, Zierpflanzen, Gehölze) sind gegenüber Pointer® Plus sehr empfindlich. Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind.
Vor dem nachfolgenden Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide müssen Sie das Gerät sorgfältig reinigen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Angaben zur Spritzenreinigung.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Winterroggen, Wintertriticale, Wintergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Kratzdistel
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 50 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungs
WP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP740 Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
WW742 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Pflanzenerzeugnisse:Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Kratzdistel
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 50 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungs
WP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP740 Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
WW742 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

HERBIZIDE: keine Einschränkungen
FUNGIZIDE: keine Einschränkungen
INSEKTIZIDE: keine Einschränkungen
WACHSTUMSREGLER: Solo o. Tankmischung: CCC (Cycocel), Trinexapac-ethyl (z.B. Countdown® NT)
BLATTDÜNGER: diverse Mikronährstoffdünger (z.B. FMC Markenprodukte), AHL

Bei einer Tankmischung mit AHL (pur) wird Pointer® Plus in einer geringen Menge Wasser vorgelöst und erst dann der AHL beigegeben.

Keine Mischung mit: Ethephon-haltigen Wachstumsreglern.
Mögliche Dreiermischung:
Pointer® Plus + Wachstumsregler (AWM -25 %) + Fungizid oder Herbizid
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.
• Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
• Geben Sie die benötigte Menge Pointer® Plus in den zu 1/4 bis 1/2 gefüllten Spritztank.
• Pointer® Plus vollständig auflösen lassen. Dies geschieht innerhalb von wenigen Minuten.
• Falls Sie Pointer® Plus in Tankmischung einsetzen, den Tankmischpartner erst nach dem vollständigen Auflösen von Pointer® Plus zugeben.
• Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
• Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen. Wird Pointer® Plus in Mischung mit AHL eingesetzt, ist das Granulat vor dem Einfüllen in die Spritze in Wasser anzuteigen.

Reinigung

Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden:
• Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen.
• Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
• Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens
• Im ersten Reinigungsdurchgang eines der nachfolgend aufgeführten Reinigungsmittel zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
• Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
• Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat. Geeignete Reinigungsmittel: All Clear® Extra

Nachbau

Auf Flächen mit einem pH-Wert = 7
Im Rahmen eines normalen Fruchtwechsels können nach der Ernte des mit Pointer® Plus behandelten Getreides ohne Einschränkung Winterraps, Wintergetreide, Gräser, Ackerbohnen, Ackerwicken und Wintererbsen angebaut werden.

Auf Flächen mit einem pH-Wert = 7 und/oder bei sehr trockener Witterung und/ oder bei Ausbringung von mehr als 4 g/ha Metsulfuron-methyl:
Im Rahmen eines normalen Fruchtwechsels können nach der Ernte des mit Pointer® Plus behandelten Getreides Winterraps, Wintergetreide, Gräser, Ackerbohnen, Ackerwicken und Wintererbsen angebaut werden, sofern 4 Monate zwischen der Applikation von Pointer® Plus und der Aussaat der Folgekulturen liegen.
Im folgenden Frühjahr können alle Sommergetreidearten, Rüben, Kartoffeln, Mais, Sommerraps, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Erbsen, Lein, Luzerne,Zwiebeln,Kopfsalat und Blumenkohl nachgebaut werden.
Alle anderen Gemüsearten, Zierpflanzen, Ziersträuchern und -gehölzen empfehlen wir nicht bzw. frühestens 16 Monate nach der Anwendung von Pointer® Plus.
Sollte ein vorzeitiger Umbruch erforderlich werden, kann innerhalb von 3 Monaten nach der Anwendung von Pointer® Plus nur Sommergetreide nachgebaut werden.

Resistenzmanagement


Pointer Plus enthält den Wirkstoff Florasulam aus der Wirkstoffgruppe der Triazolpyrimidine (HRAC: 2) und die Wirkstoffe Tribenuron-methyl und Metsulfuron-methyl aus der Wirkstoffgruppe der Sulfonylharnstoffe (HRAC: 2). Weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn Herbizide mit demselben Wirkmechanismus über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B. Fruchtfolgegestaltung, Bodenbearbeitung , Saattermin, Wechsel von Herbiziden, die unterschiedliche Wirkungsmechanismen besitzen bzw. Spritzfolgen/Tankmischungen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5,75 % *,90 % *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt:
Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen.
Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken: Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Weitere Informationen zur Lagerbeständigkeit:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Tribenuron-methyl

Gefahrenhinweise:

(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H319) Verursacht schwere Augenreizung.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P261) Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P302+P352) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH208) Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen.
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
POINTER® Plus: Marke FMC Corporation oder einer Tochtergesellschaft
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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