BATTLE® DELTA

Herbizid

Wirkstoff:

200 g/l Diflufenican (16,1 Gew.-%) ,
400 g/l Flufenacet (32,1 Gew.-%)

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110029444 x 5 l Umkarton
1100565112 x 1 l Umkarton

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

BATTLE® DELTA bekämpft mit den Wirkstoffen Flufenacet und Diflufenican als Bodenherbizid Gemeinen Windhalm und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Wintergetreide.
Beide Wirkstoffe werden zum größten Teil über die Wurzeln und den Keimling aufgenommen. Bei Einsatz im Nachauflauf erfolgt die Aufnahme auch über das Blatt. BATTLE® DELTA bleibt über mehrere Wochen wirksam, dadurch können auch später keimende Ungräser und Unkräuter gut erfasst werden.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Diflufenican: 12 , Flufenacet: 15

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste, WinterroggenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar

Ackerfuchsschwanz*, Acker-Hellerkraut, Acker-Hohlzahn, Acker-Senf, Acker-Spörgel, Acker-Stiefmütterchen, Acker-Vergissmeinnicht, Ausfallraps (bis Keimblatt), Ehrenpreis-Arten, Einjährige Rispe, Ackerfrauenmantel, Gemeiner Erdrauch, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten (bis Keimblatt), Klatsch-Mohn, Kletten-Labkraut (kleine Stadien 1. Quirl), Knöterich-Arten, Kreuzkraut, Melde-Arten, Rainkohl, Saatwucherblume, Storchschnabel-Arten, Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Gemeiner Windhalm

* nach eigenen Erfahrungen und in den Auflauf des Ackerfuchsschwanzes, sensitive Biotypen


weniger gut bekämpfbar

Distel-Arten, Flughafer, Kornblume, Quecke

Auf schlecht abgesetzten, grobscholligen Böden, auf Böden mit sehr hohem Humusgehalt und auf Böden mit hohen Tongehalten kann die Wirkung vermindert werden.

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste, Winterroggen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Trockener Samen bis Auflaufen: Keimscheide durchbricht Bodenoberfläche; Blatt an der Spitze der Koleptile gerade sichtbar.
Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 300 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP778 Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste, Winterroggen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 4 Bestockungstriebe sichtbar
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 300 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Der beste Bekämpfungserfolg im Nachauflauf wird erzielt, wenn sich die Leitungräser zum Zeitpunkt der Behandlung in der Auflaufphase (Ackerfuchsschwanz) bzw. im Keimblattstadium - max. 1-Blattstadium (Gemeiner Windhalm) befinden.
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP778 Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste, Winterroggen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Trockener Samen bis Auflaufen: Keimscheide durchbricht Bodenoberfläche; Blatt an der Spitze der Koleptile gerade sichtbar
Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,425 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 300 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP778 Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste, Winterroggen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 4 Bestockungstriebe sichtbar
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,425 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 300 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP778 Bei Roggen Ertragsminderung möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

BATTLE® DELTA ist mit anderen Getreideherbiziden oder mit AHL (Markenprodukt) mischbar.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Spritztank mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Produktbehälter kräftig schütteln, Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen.
Die Spritzflüssigkeit ist unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung auszubringen. Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Entleerte Produktbehälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächendes Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen.
Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und -gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Nachbau

An nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps sind Schäden möglich. Vor dem Anbau von Winterraps wird eine wendende Bodenbearbeitung angeraten. Bei Umbruch der Kultur im Herbst kann Winterweizen direkt neu bestellt werden. Bei Umbruch im Frühjahr sollte zwischen der Behandlung und der Neuansaat von Sommerkulturen ein Zeitraum von 12 Wochen liegen. Nach üblicher Bodenbearbeitung können dann folgende Kulturen angebaut werden: Sommerweizen, Sommergerste, Kartoffeln, Erbsen und Bohnen. Nach einer erfolgten Pflugfurche sind zusätzlich noch Mais, Hafer, Rüben, Sommerraps und Sonnenblumen möglich.

Verträglichkeit

Kulturverträglichkeit: nach bisherigen Erfahrungen wird BATTLE® DELTA in Wintergetreide gut vertragen. Vorraussetzung hierfür sind ein abgesetztes Saatbett, gleichmäßige Saattiefen von 2 bis 3 cm und eine ausreichende Erdbedeckung.
Um Schäden an der Kulturpflanze zu vermeiden bitte Auflagen beachten. Ungünstige Witterungs- oder ackerbauliche Bedingungen können ebenfalls zu Schäden führen. Spätanwendungen kurz vor oder nach Vegetationsende sollten vermieden werden. Der Einsatz von BATTLE® DELTA in der Hybrid-Saatgut-Produktion ist nicht zu empfehlen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SF264 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Aufwandmenge 0,425 l/ha: 90 %: 10 m
Aufwandmenge 0,6 l/ha: 90 %: 15 m


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
Nach Einatmen von Dämpfen oder Zersetzungsprodukten im Unglücksfall an die frische Luft gehen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Atemwege freihalten. Mund mit Wasser ausspülen. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen. Arzt aufsuchen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Nur im Originalgebinde aufbewahren. Gebinde fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.
Vor Frost schützen. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Flufenacet (ISO)

Gefahrenhinweise:

(H373) Kann die Organe schädigen _alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt_ bei längerer oder wiederholter Exposition _Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht_.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P260) Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
(P273) Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
(P314) Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 208_1) Enthält Flufenacet (ISO), 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
BATTLE®: reg. WZ Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG, Stade
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Hersteller: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
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