QUANTUM®

Herbizid

Wirkstoff:

600 g/l Pethoxamid (56,6 Gew.-%)

Formulierung:

Emulsionskonzentrat (EC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110012572 x 10 l Umkarton

Piktogramm:

GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

QUANTUM® ist ein bodenaktives Vorauflaufherbizid gegen Schadgräser und breitblättrige Unkräuter in Raps, Mais und Sojabohne. Der Wirkstoff Pethoxamid gehört zur Gruppe der Chloracetamide (HRAC 15). Die Aufnahme erfolgt über die Wurzeln, das Hypokotyl und Keimblätter der jungen Pflanzen. QUANTUM® ist teilsystemisch und hemmt die Lipidbiosynthese. Schon aufgelaufene Unkräuter werden so bis zum Keimblattstadium (max. 2-Blattstadium) erfasst, später keimende Ungräser und Unkräuter werden durch die über mehrere Wochen andauernde Bodenwirkung niedergehalten. Ausreichende Bodenfeuchte ist hilfreich für eine schnelle Wirkstoffaufnahme durch die Schadpflanzen. Die Anwendung im Vorauflaufverfahren entzerrt Arbeitsspitzen und ermöglicht Raps, Mais und Sojabohne bis zur Entwicklung der eigenen Konkurrenzkraft eine ungestörte Jugendentwicklung.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Pethoxamid: 15

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
MaisHühnerhirse, Echte Kamille, Einjähriges Rispengras
WinterrapsGemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
SchnittblumenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras
SojabohneEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras

Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar

Acker-Hahnenfuß, Raue Gänsedistel, Ehrenpreis-Arten, Einjährige Rispe, Gemeiner Erdrauch, Gemeiner Windhalm, Gemeines Hirtentäschelkraut, Gemeines Kreuzkraut, Kamille-Arten, Kleine Brennnessel, Kompass-Lattich, Besenrauke, Storchschnabel, Taubnessel-Arten, Acker-Vergissmeinnicht, Weidelgras, Weißer Gänsefuß


weniger gut bekämpfbar

Acker-Hellerkraut, Klatsch-Mohn, Vogelmiere, Wegrauke


nicht ausreichend bekämpfbar

Ausfallgetreide, Acker-Fuchsschwanz, Acker-Stiefmütterchen, Kletten-Labkraut, Kornblume, Quecke

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Mais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Hühnerhirse, Echte Kamille, Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Trockener Samen bis Auflaufen: Koleoptile durchbricht Bodenoberfläche
Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: Kulturverträglichkeit:
Nach der Vorauflaufanwendung in Mais kann es bei extrem feuchten Bedingungen (hohe Niederschläge nach Anwendung) in Verbindung mit einer längeren Kältephase (verzögerter Auflauf) zu Auflaufschäden, Wachstumsdepressionen und Blattdeformationen kommen.
Ein erhöhtes Schadrisiko besteht bei: Anwendungen kurz vor Auflauf der Kultur, Tankmischungen mit Pendimethalin, Sandböden sowie Standorte mit einem geringen Humusgehalt.

Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Trockener Samen bis Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche
Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: Nach bisherigen Erfahrungen ist QUANTUM® in handelsüblichen Rapssorten im Allgemeinen gut verträglich.

Auf Standorten mit niedrigen Gehalten an organischer Substanz können - vor allem nach starken Niederschlägen - Aufhellungen (gelegentlich auch Ausdünnungen) nicht ausgeschlossen werden. Diese Effekte sind in der Regel nicht ertragswirksam.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen



ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Schnittblumen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: 10 bis 14 Tage nach dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Sojabohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Trockener Samen bis Hypokotyl mit Keimblätter mit Keimblätter bzw. Spross wächst zur Bodenoberfläche (BBCH 00 - BBCH 08)
Stadium Schadorganismus: Bis Hypokotyl mit Keimblätter bzw. Spross wächst zur Bodenoberfläche (bis BBCH 08)
Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l Wasser/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Quantum® ist mit vielen gängigen Herbiziden im Vorauflauf des Rapses mischbar, z.B. mit Gamit® 36 AMT, Centium® 36 CS und Circuit® SyncTec.
Quantum® ist mit vielen gängigen Vorauflaufherbiziden in der Sojabohne mischbar: z.B.: Centium® 36 CS, QUANTUM® ist mit AHL mischbar.
Aus Gründen der homogenen Mischbarkeit sollte maximal die Hälfte der Wassermenge durch AHL ersetzt werden (z.B. 100 l AHL + > 100 l Wasser).
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten.
Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis.
Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Tankmischungen mit Pendimethalin- haltigen Mitteln können zu Schäden am Mais führen. Bei Mischungen mit mehreren Mischpartnern bitte Beratung anfordern.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Produktbehälter vor Gebrauch kräftig schütteln. Spritztank zur Hälfte mit sauberem Wasser füllen, benötigte Menge QUANTUM® zugeben und umrühren, anschließend mit Wasser auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird. Leere Verpackungen gründlich spülen - Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung bzw. vor Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen, muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden.
1. Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen
2. Sofern technisch unvermeidbare Restmenge vorhanden ist, sollte diese mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnt und unter eingeschaltetem Rührwerk auf der bereits behandelten Fläche ausgebracht werden.
3. Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
4. Reinigen Sie Filter und Düsen separat.
5. Im ersten Reinigungsdurchgang den Tank zur Hälfte mit sauberem Wasser füllen und ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Rührwerk einschalten, dann Spritzgestänge und Schläuche mit der Reinigungslösung durchspülen. Füllen Sie Wasser nach und achten Sie darauf, dass der Tank vollständig gefüllt ist. Rührwerk für 15 Minuten einschalten. Spritzgestänge und Schläuche erneut durchspülen und den Tank vollständig entleeren.
6. Den Tank mit sauberem Wasser nachspülen und Gestänge und Schläuche mit mindestens einem Zehntel des Spritzvolumens durchspülen.
7. Reste von Reinigungswasser nicht über Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Geeignete Reinigungsmittel: Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von All Clear® Extra (0,5 l/100 l Wasser). Bitte All Clear® Extra vor Gebrauch GUT AUFSCHÜTTELN!

Nachbau

Im Rahmen der normalen Fruchtfolge ist der Nachbau aller Kulturen nach flacher Bodenbearbeitung möglich. Nach vorzeitigem Umbruch von behandelten Rapsflächen kann im Herbst des Anwendungsjahres Winterraps und Wintergetreide nachgebaut werden. Liegt zwischen der Anwendung und der Aussaat des Wintergetreides ein Zeitraum von 4 Wochen, muss vor der Getreideaussaat eine wendende Bodenbearbeitung durchgeführt werden. Ab einem Zeitraum von 6 Wochen ist eine mischende Bodenbearbeitung ausreichend. Gegebenenfalls die Saatstärke anpassen.
Sollte ein vorzeitiger Umbruch des mit QUANTUM® behandelten Winterrapses im Frühjahr erforderlich sein, können Sommerraps, Mais, Sonnenblumen, Sojabohnen, Kartoffeln, Lupinen oder Luzerne nachgebaut werden. Nach vorheriger mischender Bodenbearbeitung ist auch der Nachbau von Sommergetreide, Zuckerrübe, Ackerbohnen und Erbsen möglich.

Verträglichkeit

Nach bisherigen Erfahrungen ist QUANTUM® in handelsüblichen Raps-, Mais- und Sojabohnen-Sorten im Allgemeinen gut verträglich.

Auf Standorten mit niedrigen Gehalten an organischer Substanz können - vor allem nach starken Niederschlägen - Aufhellungen/Ausdünnungen nicht ausgeschlossen werden. Diese Effekte sind in der Regel nicht ertragswirksam.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN265 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW261 Das Mittel ist fischgiftig.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.


(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.


(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


Für die Anwendung in Mais, Winterraps und Schnittblumen gilt zusätzlich:
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für die Anwendung in Sojabohne gilt zusätzlich:
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(VA269) Die Anwendung des Mittels muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Arzt konsultieren Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Vergiftungssymptome können erst nach mehreren Stunden auftreten. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Kleine Spritzer in die Augen können irreversible Gewebeschäden und Blindheit verursachen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Während des Transportes zum Krankenhaus Augen weiter ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung:
Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Nicht unter 15 °C lagern. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenbestimmende Komponente:

Pethoxamid (ISO), Loesungsmittelnaphtha (Erdoel), schwere aromatische, Calciumdodecylbenzolsulfonat

Gefahrenhinweise:

(H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
(H304) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
(H315) Verursacht Hautreizungen.
(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H318) Verursacht schwere Augenschäden.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P280) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P301+P310+P331) BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kein Erbrechen hervorrufen.
(P305+P351+P338+P310) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
(P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(EUH210) Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

QUANTUM®: reg. WZ Cheminova Deutschland
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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