Para Sommer

Insektizid/Akarizid

Wirkstoff:

654 g/l Paraffinöl (CAS 8042-47-5) (74,4 Gew.-%)

Formulierung:

Emulsion, Öl in Wasser (EW)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1100199920 l Kanister
110022032 x 10 l Umkarton
110022851000 l IBC

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Spritzmittel auf Paraffinölbasis mit ausgezeichneter Wirkung gegen Schildläuse im Zierpflanzenbau, gegen Wintereier von Spinnmilben im Obst- und Weinbau und gegen Blattläuse als Virusvektoren in Pflanzkartoffeln. Die Wirkung von Para Sommer beruht auf der Bildung eines luftundurchlässigen Ölfilms, der die Schädlinge und deren Eier lückenlos umschließt und erstickt. Hartblättrige, immergrüne Zierpflanzen erhalten nach der Anwendung zusätzlich einen dauerhaften Glanz und werden von Staub und Kalkflecken gereinigt.

Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
KernobstSpinnmilben
SteinobstSpinnmilben
WeinrebeSpinnmilben
ZierpflanzenSchildlaus-Arten

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Kartoffel (zur Pflanzguterzeugung)Blattläuse als Virusvektoren
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)Rebstock-Kräuselmilbe (Calepitrimerus vitis), Rebenpockenmilbe (Eriophyes vitis), Schildlaus-Arten

Anwendung

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Spinnmilben
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm; erste Blätter spreizen sich ab bis Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium (BBCH 10-59)
Stadium Schadorganismus: Ab Wintereier
Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 15 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 200 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: Aufgrund eigener Erfahrungen reicht eine Konzentration von 1 % zur Bekämpfung von Wintereiern aus.
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WP746 Schäden an Blüten möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Steinobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Spinnmilben
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm; erste Blätter spreizen sich ab bis Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium (BBCH 10 - 59)
Stadium Schadorganismus: Ab Wintereier
Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 15 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 200 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: Aufgrund eigener Erfahrungen reicht eine Konzentration von 1 % zur Bekämpfung von Wintereiern aus.
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WP746 Schäden an Blüten möglich.

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Spinnmilben
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Vegetationsruhe: Winteraugen spitz bis rundbogenförmig, je nach Rebsorte hell- bis dunkelbraun; Knospenschuppen je nach Rebsorte mehr oder weniger geschlossen bis 3 Laubblätter entfaltet (BBCH 10 - 13)
Stadium Schadorganismus: Ab Wintereier
Anwendungszeitpunkt: Austriebsbehandlung UND nach Erreichen der Schadensschwelle; vor dem Schlüpfen aus den Wintereiern
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 100 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: In Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand:
Max. 1 Anwendung. Behandlung bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle. Mischungen mit Netzschwefel zur Zurückdrängung der Kräuselmilbe können bis zum Wollestadium (Rebstadium 03) ohne Gefahr von Schädigung eingesetzt werden.
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schildlaus-Arten
Anwendungsbereich: Freiland oder Gewächshaus
Stadium Schadorganismus: Ab Imago
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: mindestens 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen (behandeln bis zur sichtbaren Benetzung)
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 12 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 18 l /ha
Pflanzengröße über 125 cm: 24 l/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Sonstige Hinweise: Bei der Anwendung gegen Schildläuse wird Blattglanz erzielt und Kalk- und Spritzflecken werden beseitigt.
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WP746 Schäden an Blüten möglich.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen



WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Rebstock-Kräuselmilbe (Calepitrimerus vitis), Rebenpockenmilbe (Eriophyes vitis)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn des Knospenschwellens: Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern bis 3 Laubblätter entfaltet
Anwendungszeitpunkt: Ab Warndienstaufruf und ab Knospenaufbruch bis ab Entfaltung des 2. bis 3. Blattes (BBCH 01 - 12/13)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 4,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schildlaus-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn des Knospenschwellens: Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern bis 3 Laubblätter entfaltet (BBCH 01 - 12/13)
Anwendungszeitpunkt: Ab Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 4,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (zur Pflanzguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse als Virusvektoren
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 6 bis 8 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Para Sommer ist mit Kupferpräparaten mischbar, darf aber nicht mit schwefelhaltigen Präparaten zusammen auf grüne Pflanzenteile ausgebracht werden. Para Sommer im Obstbau nicht mit anderen Fungiziden mischen. Dithianon- oder Captan-haltige Fungizide mindestens 4 Tage vor und frühestens 4 Tage nach einem Einsatz von Para Sommer spritzen.
Kombinationen mit Herbiziden und Fluazinam-haltigen Mitteln in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung werden nicht empfohlen, da diese zu Verätzungen an den Blättern führen können.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Die benötigte Menge Para Sommer mit etwas Wasser anrühren und anschließend die Restmenge Wasser auffüllen.
Beim Ansetzen von Tankmischungen beachten: zuerst Produkte mit WG-, WP-, SG und SC-Formulierungen in der Spritze auflösen und zuletzt Para Sommer hinzumischen.

Technik

Zur Bildung eines lückenlosen Films sind die Pflanzen tropfnass zu spritzen. Auf eine gleichmäßige Benetzung ist zu achten. Nicht bei Regen, Nachtfrostgefahr oder in durch Frost vorgeschädigten Anlagen spritzen. Im Obstbau die Sorte "Holsteiner Cox" nur bis zum Stadium "Rote Knospe" behandeln.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Verträglichkeit

Immergrüne, hartblättrige Pflanzenarten wie z.B. Citrus, Ficus sowie Philodendron können ohne Einschränkung behandelt werden. Arten wie Aphelandra, Anthurium, Oleander sowie weichblättrige Zierpflanzen können empfindlich reagieren, daher erst nach einer positiven Probespritzung behandeln. Blaufichten können nach der Behandlung ihre sortentypische blaue Nadelfärbung verlieren.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN333 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
NN383 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.

Wasserorganismen

NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für den Einsatz im Zierpflanzenbau (gegen Schildlaus-Arten) und Weinbau (gegen Spinnmilben) gilt:

NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für den Einsatzbereich Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung und im Weinbau (gegen Schildlaus-Arten, Rebstock-Kräuselmilben und Rebenpockenmilben) gilt:

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln empfehlen wir als Arbeitskleidung grundsätzlich den Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und zusätzlich Schutzhandschuhe (Universalschutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Anwendung in Kern- und Steinobst gilt zusätzlich:
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 15 m


(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für die Anwendung in Zierpflanzen gilt zusätzlich:
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Bei einer Pflanzenhöhe über 125 cm gelten reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Arzt konsultieren. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Vergiftungssymptome können erst nach mehreren Stunden auftreten. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, sofort ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
KEIN Erbrechen herbeiführen. Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Verschlucken kann folgende Symptome hervorrufen: Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Dermatitis, Kontaktdermatitis/Follikulitis
Einatmen kann folgende Symptome hervorrufen: Schwindel
Risiken: Das Produkt enthält Erdöldestillate, die eine Aspirationspneumonie hervorrufen können. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vor Frost schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

2-Methyl-2H-isothiazol-3-on

Gefahrenhinweise:

(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H411) Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(P261) Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH208) Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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