Aktuan®

Fungizid

Wirkstoff:

100 g/kg Cymoxanil (10,0 Gew.-%) ,
250 g/kg Dithianon (25,0 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserlösliches Pulver (SP)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1100064210 x 1 kg Umkarton
110006434 x 5 kg Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Fungizides, wasserlösliches Spritzpulver zur Bekämpfung von Roter Brenner und Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis) an Reben sowie der Peronospora an Hopfen.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Cymoxanil: 27 , Dithianon: M9

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
HopfenFalscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola), Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)

Anwendung

HOPFENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Hopfen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. bei Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 5
In der Kultur bzw. je Jahr: 5
Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 28 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: bis BBCH 37: 1,8 kg/ha
bis BBCH 55: 2,7 kg/ha
über BBCH 55: 4,0 kg/ha
Wasseraufwandmenge: Im Spritzverfahren: 1000 bis 4000 l/ha
Im Sprühverfahren: 700 bis 2700 l/ha
Wartezeit: 14 Tage
Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 10,6 kg/ha

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bis vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 8
Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 0,5 kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser
ES 61: 1,0 kg/ha
Wasseraufwandmenge: maximal 800 l/ha
Wartezeit: 35 Tage
Allgemeine Konzentration: 0,125 % (125 g/100 l Wasser) = 1-fach

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bis vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 8
Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 0,5 kg/ha
ES 61: 1,0 kg/ha
Wasseraufwandmenge: Basisaufwand: max. 400 l/ha
ES 61: max. 800 l/ha
Wartezeit: 35 Tage
Allgemeine Konzentration: 0,125 % (125 g/100 l Wasser) = 1-fach

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Wir empfehlen einen Wirkstoffwechsel mit anderen Fungiziden. Tankmischungen mit im Wein- und Hopfenbau gebräuchlichen Fungiziden und Akariziden (Kiron®, Kanemite® SC) sind möglich. Für von uns nicht empfohlene/freigegebene Tankmischungen sowie für Mehrfachmischungen haften wir nicht.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Aktuan® bei eingeschaltetem Rührwerk in den mit Wasser gefüllten Tank geben. Spritzflüssigkeit am Tage des Ansetzens ausbringen. Aktuan® ist mit allen in der Praxis üblichen Spritz- und Sprühgeräten auszubringen. Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnt auf der behandelten Fläche ausbringen.

Hinweis zur Volumendosierung:
1 kg Aktuan® entsprechen etwa 3,9 l Volumen (Schüttdichte)

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Spritztanks, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS520 Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Anwendung im Hopfenbau gilt zusätzlich:
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierter Abstand : 90 %: 20 m


Für die Anwendung im Weinbau gilt zusätzlich:
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände : 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Anhalten der Anzeichen/Symptome, ärztliche Betreuung hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung
aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Behandlung: Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren. Gebinde fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern. Behälter aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Dithianon (ISO)
Cymoxanil (ISO)

Gefahrenhinweise:

(H302+H332) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen.
(H319) Verursacht schwere Augenreizung.
(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H351) Kann vermutlich Krebs erzeugen.
(H361fd) Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
(H373) Kann die Organe schädigen _alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt_ bei längerer oder wiederholter Exposition _Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht_.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P201) Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
(P260) Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
(P264) Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Aktuan®: reg. WZ BASF AG
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
Zurück zur Übersicht