Wirkstoff:
450 g/l Glyphosat (37,5 Gew.-%)Formulierung:
Wasserlösliches Konzentrat (SL)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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11000954 | 4 x 5 l Umkarton |
11000955 | 20 l Kanister |
11000957 | 640 l Container |
Piktogramm:
entfälltSignalwort:
entfälltNicht-selektives Herbizid zur Anwendung auf Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, Obst- und Weinbau, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, auf Gleisanlagen und im Zierpflanzenbau.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Glyphosat: G
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Glyphosat: 9
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Ackerbaukulturen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen |
Ackerbaukulturen (ausgenommen: Winterraps) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung) | Gemeine Quecke |
Baumschulgehölzpflanzen (Ab Pflanzjahr) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (Ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ernteerleichterung, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation |
Gleisanlagen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Kernobst (Ab Pflanzjahr) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Nadelholz, Laubholz | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse, Adlerfarn, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse |
Nadelholz, Laubholz (ausgenommen: Lärche, Douglasie) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse |
Nichtkulturland ohne Holzgewächse | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Rasen (Zier- und Sportrasen) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Steinobst (Ab Pflanzjahr) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Stilllegungsflächen (Rekultivierung) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Ab Pflanzjahr) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Weinrebe (Ab 4. Standjahr zur Nutzung als Tafel- und Keltertraube) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde) |
Wiesen, Weiden (Grünlanderneuerung) | Einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ampfer-Arten |
Zierpflanzen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
Sehr gut bis gut bekämpfbar
Ungräser:
Acker-Fuchsschwanz, Ausfallgetreide, Binsen, Bluthirse, Borstenhirse, Fingerhirse, Flughafer, Glanzgras, Hühnerhirse, Knaulgras, Quecke, Rasenschmiele, Rispengras, Rothafer, Rotschwingel, Saathafer, Schilfrohr, Trespe, Weidelgras, Gemeiner Windhalm
Unkräuter:
Acker-Kratzdistel, Acker-Senf, Amarant, Ampfer, Beifuß, Berufkraut, Bingelkraut, Birke, Große Brennnessel, Brombeere (Nichtkulturland), Ehrenpreis, Erdrauch, Esche, Floh-Knöterich, Gänsedistel, Gänsefuß, Ginster, Hahnenfuß, Hederich, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn, Holunder, Huflattich, Kamille, Klatsch-Mohn, Kletten-Labkraut, Kornblume, Kreuzkraut, Land-Wasser-Knöterich, Löwenzahn, Malve, Melde, Möhre, Nachtschatten, Ölrettich, Pfeilkresse, Phacelia, Platterbse, Portulak, Raps, Saatwucherblume, Sauerklee, Schafgarbe, Stechapfel, Stiefmütterchen, Taubnessel, Vergissmeinnicht, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weide, Weinbergslauch, Wicke, Winden-Knöterich, Wolfsmilch, Wucherblume, Zweizahn
Weniger gut bekämpfbar
Acker-Winde, Kleine Brennnessel, Giersch, Rotklee, Weidenröschenarten, Zaunwinde
Nicht ausreichend bekämpfbar
Weißer Mauerpfeffer, Salbeigamander, Acker-Schachtelhalm, Sumpfschachtelhalm
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Stilllegungsflächen (Rekultivierung) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Vor der Saat von Folgekulturen; vor der Bodenbearbeitung |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Sonstige Hinweise: | Bei sehr starker Verqueckung bzw. zu wenig grüner, aufnahmefähiger Blattmasse zum Spritzzeitpunkt ist ggf. eine Nachbehandlung nach der folgenden Kultur erforderlich. Bei sehr hohem Aufwuchs einen Schröpfschnitt einplanen und so durchführen, dass zum Behandlungszeitpunkt wieder genügend Blattmasse vorhanden ist. Eine den Austrieb unterdrückende Schwadablage unbedingt vermeiden. Mit den Bestellarbeiten kann begonnen werden, wenn die Leitunkräuter nach dem Einsatz von Glyfos® SUPREME zu vergilben beginnen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bis 2 Tage vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen (ausgenommen: Winterraps) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Bis Ende der Samenquellung; Ende des Knospenschwellens |
Anwendungszeitpunkt: | Vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (Ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ernteerleichterung |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab Vollreife |
Anwendungszeitpunkt: | Zur Spätbehandlung |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
VV835 Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeine Quecke |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Herbst, nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (Ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab BBCH 89 |
Anwendungszeitpunkt: | Zur Spätbehandlung |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
VV835 Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Nach der Ernte ODER nach dem Wiederergrünen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
FORST
Pflanzenerzeugnisse: | Nadelholz, Laubholz |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse |
Anwendungsbereich: | Auf Jungwuchsflächen |
Anwendungszeitpunkt: | Mai bis Juni UND ab einer Unkrauthöhe von mindestens 15 cm |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen (Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung) |
Aufwandmenge: | 2,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Nadelholz, Laubholz (ausgenommen: Lärche, Douglasie) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse |
Anwendungsbereich: | Auf Jungwuchsflächen |
Anwendungszeitpunkt: | September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen (nur mit Bodengeräten) |
Aufwandmenge: | 2,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Nadelholz, Laubholz |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Adlerfarn |
Anwendungsbereich: | Auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs |
Anwendungszeitpunkt: | August bis September, nach Abschluss des Hauptwachstums des Farns |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen (mit Bodengeräten) |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
VA216 Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Nadelholz, Laubholz |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse |
Anwendungsbereich: | Auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs |
Anwendungszeitpunkt: | August bis September |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen (nur mit Bodengeräten) |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Sonstige Hinweise: | Hinweise für Anwendungen im Forst: Bei der Gräserbekämpfung im Herbst ist darauf zu achten, dass diese noch grün und in vollem Wachstum sind. Eine nachhaltige Bekämpfung von Strauchholz im Frühjahr ist nur bei ausreichender Blattmasse zur Zeit der Behandlung gewährleistet. Der zu behandelnde Adlerfarn muss grün und voll entwickelt sein (alle Farnwedel entfaltet sowie beginnende Verbräunung der Fiederspitzen). Alle Farnwedel müssen gut benetzt werden. Behandlungen vor Frosteinbruch haben sich bewährt. |
VA216 Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.
GRÜNLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden (Grünlanderneuerung) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ampfer-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode, vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen (mit nachfolgendem Umbruch) |
Aufwandmenge: | 3,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Sonstige Hinweise: | Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist für das Gelingen der Neuansaat entscheidend. Bewährt haben sich Behandlungen und Ansaaten im Juli/August. Wichtig ist ein ebenes, abgesetztes Saatbett, um eine flache Ablage des Saatgutes (1 - 2 cm) zu ermöglichen. Nach der Einsaat ist durch Anwalzen für einen guten Bodenschluss zu sorgen. |
NICHTKULTURLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Ab Pflanzjahr) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen (mit Abschirmung) |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Pflanzenerzeugnisse: | Nichtkulturland ohne Holzgewächse |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Sonstige Hinweise: | Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 8 l/ha |
Pflanzenerzeugnisse: | Gleisanlagen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 8 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Pflanzenerzeugnisse: | Gleisanlagen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst (Ab Pflanzjahr) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr ODER Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | 42 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst (Ab Pflanzjahr) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr bis Ende Mai |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | 42 Tage |
Sonstige Hinweise: | Hinweise für den Einsatz im Obstbau: Glyfos® SUPREME darf nicht in einjährigen Anlagen (1. Standjahr) eingesetzt werden, die stark zurück geschnitten wurden. Mit Glyfos® SUPREME benetzte Seitentriebe, Schosstriebe oder Wildlinge usw. unbedingt sofort entfernen. Junge Bäume können unter Umständen über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher bei der Behandlung auszusparen. Dies ist besonders bei Neupflanzungen zu beachten. Grüne Teile von Obstbäumen dürfen weder direkt noch indirekt (Abdrift!) von der Spritzbrühe getroffen werden. |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Ab 4. Standjahr zur Nutzung als Tafel- und Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr UND Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: mindestens 3 Monate |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | 30 Tage |
Sonstige Hinweise: | Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 8 l/ha Hinweise für den Einsatz im Weinbau: Grüne Pflanzenteile dürfen nicht getroffen werden. Stocktriebe können bis Ende Juni mitbehandelt werden. Sie sind aber spätestens 2 Wochen nach der Spritzung zu entfernen (Frühjahrsanwendung). Bei Sommeranwendung behandelte Stocktriebe sofort entfernen. Glyfos® SUPREME kann während der Rebblüte und auch bei höheren Temperaturen eingesetzt werden. Glyfos® SUPREME ist in allen geprüften Rebsorten verträglich. |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode; vor Kulturbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Pflanzenerzeugnisse: | Rasen (Zier- und Sportrasen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode; vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen (mit nachfolgendem Umbruch) |
Aufwandmenge: | 3,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Baumschulgehölzpflanzen (Ab Pflanzjahr) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Sonstige Hinweise: | Hinweise für den Einsatz im Zierpflanzenbau: Bodenbearbeitung und Nachbau 3 - 4 Wochen nach der Behandlung, frühestens nach Eintritt von sichtbaren Wirkungssymptomen. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich sind. |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Beimischungen von anderen Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung von Glyfos® SUPREME u.U. einschränken.Ansetzen der Spritzflüssigkeit
Tank bzw. Behälter mit 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen, dann Glyfos® SUPREME zugeben und anschließend den Tank mit restlichem Wasser auffüllen. Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Entleerte Behälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.Technik
Die zu bekämpfenden Unkrautarten müssen genug Blattmasse aufweisen, um ausreichend benetzt werden zu können. Der beste Bekämpfungserfolg wird erzielt, wenn die Mittelanwendung im Blühstadium erfolgt. Die Wirksamkeit kann bei anhaltender Trockenheit, bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit beeinträchtigt sein. Anwendung nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich. Regenbeständigkeit: nach ca. 1 - 3 Stunden. Glyfos® SUPREME kann das ganze Jahr über eingesetzt werden; auch durch kurze Nachtfröste bis -3 °C wird die Wirkung nicht beeinträchtigt.Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Spritztanks, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.Nachbau
Alle Kulturen können 3-4 Wochen nach der Anwendung nachgebaut werden. Vor Bodenbearbeitung für die Folgekultur aber in jedem Fall den Eintritt deutlicher Wirkungssymptome (Vergilbung) abwarten.Verträglichkeit
Glyfos® SUPREME wirkt nichtselektiv und schädigt bei direktem Kontakt mit grünen Pflanzenteilen die Kulturpflanze.Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.Gewässerschutz
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NG352) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.
(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für die Anwendung in Ackerbaukulturen (Anwendungszeitpunkt bis 2 Tage vor der Saat), Ackerbaukulturen (ausgenommen Winterraps) und Nadelholz und Laubholz (ausgenommen Lärche, Douglasie) gilt zusätzlich:
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung in Getreide, Ackerbaukulturen (Anwendungszeitpunkt nach der Ernte oder dem Wiederergrünen), Nadelholz und Laubholz (Anwendungszeitpunkt August bis September), Kern- und Steinobst, Weinreben, Zierpflanzen, Rasen, Wiesen, Weiden und Stilllegungsflächen gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung in Nichtkulturland ohne Holzgewächse gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung in Gleisanlagen, Wege und Plätze mit Holzgewächsen und Nichtkulturland ohne Holzgewächse gilt zusätzlich:
(NS660) Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für die Anwendung in Getreide ( Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (Ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken gilt zusätzlich: (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.
Nach Verschlucken:
Mund mit reichlich Wasser ausspülen; nicht verschlucken. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe hinzuziehen und dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
Hinweise für den Arzt:
Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Anforderung an Lagerräume und Behälter:Nur im Originalgebinde aufbewahren. Gebinde fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern. Behälter aus rostfreiem Stahl, Aluminium, Fiberglas, Kunststoff oder kunststoffbeschichtetem Material verwenden. Das Produkt oder Mischungen des Produktes dürfen nicht in verzinkten oder unausgekleideten Stahlbehältern oder Spritztanks gemischt, gelagert oder ausgebracht werden.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vor Frost schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008(CLP).Piktogramm:
entfälltSignalwort:
entfälltGefahrenhinweise:
entfallenSicherheitshinweise:
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Haftung
Haftung
Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.
Registrierte Marke
Glyfos®: reg. WZ Cheminova A/S, DänemarkPAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova A/S P.O. Box 9 DK 7620 Lemvig
Hersteller: Cheminova A/S P.O. Box 9 DK 7620 Lemvig
Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0