Glyfos® SUPREME

Herbizid

Wirkstoff:

450 g/l Glyphosat (37,5 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserlösliches Konzentrat (SL)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110009544 x 5 l Umkarton
1100095520 l Kanister
11000957640 l Container

Piktogramm:

entfällt

Signalwort:

entfällt

Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung auf Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, Obst- und Weinbau, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, auf Gleisanlagen und im Zierpflanzenbau.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Glyphosat: G


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Glyphosat: 9

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
AckerbaukulturenEinkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen
Ackerbaukulturen (ausgenommen: Winterraps)Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung)Gemeine Quecke
Baumschulgehölzpflanzen (Ab Pflanzjahr)Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (Ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken)Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ernteerleichterung, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation
GleisanlagenEinkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Kernobst (Ab Pflanzjahr)Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Nadelholz, LaubholzEinkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse, Adlerfarn, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse
Nadelholz, Laubholz (ausgenommen: Lärche, Douglasie)Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse
Nichtkulturland ohne HolzgewächseEinkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Rasen (Zier- und Sportrasen)Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Steinobst (Ab Pflanzjahr)Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Stilllegungsflächen (Rekultivierung)Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Ab Pflanzjahr)Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Weinrebe (Ab 4. Standjahr zur Nutzung als Tafel- und Keltertraube)Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde)
Wiesen, Weiden (Grünlanderneuerung)Einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ampfer-Arten
ZierpflanzenEinkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
Sehr gut bis gut bekämpfbar

Ungräser:
Acker-Fuchsschwanz, Ausfallgetreide, Binsen, Bluthirse, Borstenhirse, Fingerhirse, Flughafer, Glanzgras, Hühnerhirse, Knaulgras, Quecke, Rasenschmiele, Rispengras, Rothafer, Rotschwingel, Saathafer, Schilfrohr, Trespe, Weidelgras, Gemeiner Windhalm
Unkräuter:
Acker-Kratzdistel, Acker-Senf, Amarant, Ampfer, Beifuß, Berufkraut, Bingelkraut, Birke, Große Brennnessel, Brombeere (Nichtkulturland), Ehrenpreis, Erdrauch, Esche, Floh-Knöterich, Gänsedistel, Gänsefuß, Ginster, Hahnenfuß, Hederich, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn, Holunder, Huflattich, Kamille, Klatsch-Mohn, Kletten-Labkraut, Kornblume, Kreuzkraut, Land-Wasser-Knöterich, Löwenzahn, Malve, Melde, Möhre, Nachtschatten, Ölrettich, Pfeilkresse, Phacelia, Platterbse, Portulak, Raps, Saatwucherblume, Sauerklee, Schafgarbe, Stechapfel, Stiefmütterchen, Taubnessel, Vergissmeinnicht, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weide, Weinbergslauch, Wicke, Winden-Knöterich, Wolfsmilch, Wucherblume, Zweizahn



Weniger gut bekämpfbar

Acker-Winde, Kleine Brennnessel, Giersch, Rotklee, Weidenröschenarten, Zaunwinde

Nicht ausreichend bekämpfbar

Weißer Mauerpfeffer, Salbeigamander, Acker-Schachtelhalm, Sumpfschachtelhalm

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Stilllegungsflächen (Rekultivierung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat von Folgekulturen; vor der Bodenbearbeitung
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: Bei sehr starker Verqueckung bzw. zu wenig grüner, aufnahmefähiger Blattmasse zum Spritzzeitpunkt ist ggf. eine Nachbehandlung nach der folgenden Kultur erforderlich. Bei sehr hohem Aufwuchs einen Schröpfschnitt einplanen und so durchführen, dass zum Behandlungszeitpunkt wieder genügend Blattmasse vorhanden ist. Eine den Austrieb unterdrückende Schwadablage unbedingt vermeiden.
Mit den Bestellarbeiten kann begonnen werden, wenn die Leitunkräuter nach dem Einsatz von Glyfos® SUPREME zu vergilben beginnen.
VV549 Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
Pflanzenerzeugnisse:Ackerbaukulturen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bis 2 Tage vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2,4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Ackerbaukulturen (ausgenommen: Winterraps)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Ende der Samenquellung; Ende des Knospenschwellens
Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2,4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (Ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ernteerleichterung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Vollreife
Anwendungszeitpunkt: Zur Spätbehandlung
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
WA701 Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist.
VV835 Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
Pflanzenerzeugnisse:Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Herbst, nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (Ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab BBCH 89
Anwendungszeitpunkt: Zur Spätbehandlung
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
WA700 Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist.
VV835 Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
Pflanzenerzeugnisse:Ackerbaukulturen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte ODER nach dem Wiederergrünen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

FORST

Pflanzenerzeugnisse:Nadelholz, Laubholz
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse
Anwendungsbereich: Auf Jungwuchsflächen
Anwendungszeitpunkt: Mai bis Juni UND ab einer Unkrauthöhe von mindestens 15 cm
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen (Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung)
Aufwandmenge: 2,4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
VA215 Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
Pflanzenerzeugnisse:Nadelholz, Laubholz (ausgenommen: Lärche, Douglasie)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse
Anwendungsbereich: Auf Jungwuchsflächen
Anwendungszeitpunkt: September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen (nur mit Bodengeräten)
Aufwandmenge: 2,4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
VA215 Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
Pflanzenerzeugnisse:Nadelholz, Laubholz
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Adlerfarn
Anwendungsbereich: Auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs
Anwendungszeitpunkt: August bis September, nach Abschluss des Hauptwachstums des Farns
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen (mit Bodengeräten)
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
VA215 Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
VA216 Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.
Pflanzenerzeugnisse:Nadelholz, Laubholz
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse
Anwendungsbereich: Auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs
Anwendungszeitpunkt: August bis September
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen (nur mit Bodengeräten)
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: Hinweise für Anwendungen im Forst:
Bei der Gräserbekämpfung im Herbst ist darauf zu achten, dass diese noch grün und in vollem Wachstum sind. Eine nachhaltige Bekämpfung von Strauchholz im Frühjahr ist nur bei ausreichender Blattmasse zur Zeit der Behandlung gewährleistet. Der zu behandelnde Adlerfarn muss grün und voll entwickelt sein (alle Farnwedel entfaltet sowie beginnende Verbräunung der Fiederspitzen). Alle Farnwedel müssen gut benetzt werden. Behandlungen vor Frosteinbruch haben sich bewährt.
VA215 Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
VA216 Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.

GRÜNLAND

Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden (Grünlanderneuerung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ampfer-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen (mit nachfolgendem Umbruch)
Aufwandmenge: 3,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist für das Gelingen der Neuansaat entscheidend. Bewährt haben sich Behandlungen und Ansaaten im Juli/August. Wichtig ist ein ebenes, abgesetztes Saatbett, um eine flache Ablage des Saatgutes (1 - 2 cm) zu ermöglichen. Nach der Einsaat ist durch Anwalzen für einen guten Bodenschluss zu sorgen.
VV549 Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.

NICHTKULTURLAND

Pflanzenerzeugnisse:Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Ab Pflanzjahr)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen (mit Abschirmung)
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Nichtkulturland ohne Holzgewächse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Sonstige Hinweise: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 8 l/ha

Pflanzenerzeugnisse:Gleisanlagen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 8 l/ha
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1000 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Gleisanlagen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1000 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (Ab Pflanzjahr)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr ODER Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 42 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Steinobst (Ab Pflanzjahr)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Ende Mai
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 42 Tage
Sonstige Hinweise: Hinweise für den Einsatz im Obstbau:
Glyfos® SUPREME darf nicht in einjährigen Anlagen (1. Standjahr) eingesetzt werden, die stark zurück geschnitten wurden. Mit Glyfos® SUPREME benetzte Seitentriebe, Schosstriebe oder Wildlinge usw. unbedingt sofort entfernen. Junge Bäume können unter Umständen über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher bei der Behandlung auszusparen. Dies ist besonders bei Neupflanzungen zu beachten. Grüne Teile von Obstbäumen dürfen weder direkt noch indirekt (Abdrift!) von der Spritzbrühe getroffen werden.

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Ab 4. Standjahr zur Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr UND Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: mindestens 3 Monate
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 30 Tage
Sonstige Hinweise: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 8 l/ha
Hinweise für den Einsatz im Weinbau:
Grüne Pflanzenteile dürfen nicht getroffen werden. Stocktriebe können bis Ende Juni mitbehandelt werden. Sie sind aber spätestens 2 Wochen nach der Spritzung zu entfernen (Frühjahrsanwendung). Bei Sommeranwendung behandelte Stocktriebe sofort entfernen. Glyfos® SUPREME kann während der Rebblüte und auch bei höheren Temperaturen eingesetzt werden. Glyfos® SUPREME ist in allen geprüften Rebsorten verträglich.

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode; vor Kulturbeginn
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
VV551 Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Pflanzenerzeugnisse:Rasen (Zier- und Sportrasen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode; vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen (mit nachfolgendem Umbruch)
Aufwandmenge: 3,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
VV551 Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Pflanzenerzeugnisse:Baumschulgehölzpflanzen (Ab Pflanzjahr)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Sonstige Hinweise: Hinweise für den Einsatz im Zierpflanzenbau:
Bodenbearbeitung und Nachbau 3 - 4 Wochen nach der Behandlung, frühestens nach Eintritt von sichtbaren Wirkungssymptomen. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich sind.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Beimischungen von anderen Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung von Glyfos® SUPREME u.U. einschränken.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Tank bzw. Behälter mit 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen, dann Glyfos® SUPREME zugeben und anschließend den Tank mit restlichem Wasser auffüllen. Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Entleerte Behälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.

Technik

Die zu bekämpfenden Unkrautarten müssen genug Blattmasse aufweisen, um ausreichend benetzt werden zu können. Der beste Bekämpfungserfolg wird erzielt, wenn die Mittelanwendung im Blühstadium erfolgt. Die Wirksamkeit kann bei anhaltender Trockenheit, bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit beeinträchtigt sein. Anwendung nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich. Regenbeständigkeit: nach ca. 1 - 3 Stunden. Glyfos® SUPREME kann das ganze Jahr über eingesetzt werden; auch durch kurze Nachtfröste bis -3 °C wird die Wirkung nicht beeinträchtigt.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Spritztanks, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Nachbau

Alle Kulturen können 3-4 Wochen nach der Anwendung nachgebaut werden. Vor Bodenbearbeitung für die Folgekultur aber in jedem Fall den Eintritt deutlicher Wirkungssymptome (Vergilbung) abwarten.

Verträglichkeit

Glyfos® SUPREME wirkt nichtselektiv und schädigt bei direktem Kontakt mit grünen Pflanzenteilen die Kulturpflanze.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NG352) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.


(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Für die Anwendung in Ackerbaukulturen (Anwendungszeitpunkt bis 2 Tage vor der Saat), Ackerbaukulturen (ausgenommen Winterraps) und Nadelholz und Laubholz (ausgenommen Lärche, Douglasie) gilt zusätzlich:
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung in Getreide, Ackerbaukulturen (Anwendungszeitpunkt nach der Ernte oder dem Wiederergrünen), Nadelholz und Laubholz (Anwendungszeitpunkt August bis September), Kern- und Steinobst, Weinreben, Zierpflanzen, Rasen, Wiesen, Weiden und Stilllegungsflächen gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung in Nichtkulturland ohne Holzgewächse gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung in Gleisanlagen, Wege und Plätze mit Holzgewächsen und Nichtkulturland ohne Holzgewächse gilt zusätzlich:
(NS660) Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Für die Anwendung in Getreide ( Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (Ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken gilt zusätzlich: (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen.
Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.
Nach Verschlucken:
Mund mit reichlich Wasser ausspülen; nicht verschlucken. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe hinzuziehen und dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Hinweise für den Arzt:

Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren. Gebinde fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern. Behälter aus rostfreiem Stahl, Aluminium, Fiberglas, Kunststoff oder kunststoffbeschichtetem Material verwenden. Das Produkt oder Mischungen des Produktes dürfen nicht in verzinkten oder unausgekleideten Stahlbehältern oder Spritztanks gemischt, gelagert oder ausgebracht werden.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vor Frost schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008(CLP).

Piktogramm:

entfällt

Signalwort:

entfällt

Gefahrenhinweise:

entfallen

Sicherheitshinweise:

(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Glyfos®: reg. WZ Cheminova A/S, Dänemark
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova A/S P.O. Box 9 DK 7620 Lemvig
Hersteller: Cheminova A/S P.O. Box 9 DK 7620 Lemvig
Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
Zurück zur Übersicht