Successor® T

Herbizid

Wirkstoff:

300 g/l Pethoxamid (28,0 Gew.-%) ,
187,5 g/l Terbuthylazin (17,5 Gew.-%)

Formulierung:

Suspoemulsion (SE)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110021002 x 10 l Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Successor® T ist eine Kombination aus den sich ideal ergänzenden Wirkstoffen Pethoxamid und Terbuthylazin. Beide Wirkstoffe besitzen vorwiegend bodenaktiven Charakter und zeichnen sich durch eine lang anhaltende Wirkung aus, so dass auch in Wellen auflaufende Unkräuter und Ungräser wie z.B. Hirse-Arten sicher erfasst werden. Der Wirkstoff Pethoxamid gehört zur Gruppe der Chloracetamide (HRAC 15). Bei Ungräsern erfolgt die Wirkstoffaufnahme überwiegend über den Keimling, bei dikotylen Unkräutern über die Wurzel. Die Aufnahme über die Blätter ist ebenfalls in geringem Umfang möglich.
Terbuthylazin aus der Wirkstoffgruppe der Triazine (HRAC 5) wird über die Wurzeln aufgenommen. Höhere Temperaturen und eine geringe Luftfeuchtigkeit beschleunigen die Aufnahme. Der Transport erfolgt über das Xylem in alle oberirdischen Pflanzenteile. Bei Aufnahme von Terbuthylazin wird der Wirkstoff nur in begrenztem Umfang in ander Pflanzenteile verlagert.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Pethoxamid: 15 , Terbuthylazin: 5

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
MaisHühnerhirse, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
Gräser:
Sehr gut bis gut bekämpfbar:
Hühnerhirse, Borstenhirsearten (vor dem Auflaufen), Einjähriges Rispengras* (vor dem Auflaufen)
Weniger gut bekämpfbar:
Fingerhirsearten, Borstenhirsearten (nach dem Auflaufen), Einjähriges Rispengras (nach dem Auflaufen)
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Flughafer, Ackerfuchsschwanz, Weidelgrasarten, mehrjährige Ungräser

Breitblättrige Unkräuter:
Sehr gut bis gut bekämpfbar :
Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ackerstiefmütterchen, Ackervergissmeinnicht, Amarantarten*, Ausfallraps, Franzosenkraut*, Gänsefußarten*, Gemeine Melde*, Hirtentäschelkraut, Klettenlabkraut, Kamillearten, Knötericharten*, Taubnesselarten, Vogelsternmiere, Schwarzer Nachtschatten*, Storchschnabelarten*
Nicht ausreichend bekämpfbar:
mehrjährige Unkräuter

* Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf Flächen mit mehrjährigem Einsatz von Triazin-haltigen Präparaten, zu denen auch Terbuthylazin gehört, der Bekämpfungserfolg bei einigen Unkrautarten (mit * gekennzeichnet) nachlassen kann (Resistenzbildung). Werden solche unerwarteten Minderwirkungen in der Praxis auf Einzelflächen beobachtet, empfiehlt es sich, rechtzeitig die Behandlung mit Präparaten anderer Wirkstoffgruppen fortzusetzen.

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Mais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Hühnerhirse, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 1. Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 4. Laubblatt entfaltet
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: Hinweis: in Kombination mit einem blattaktiven Maisherbizid wie Mesotrione richtet sich der Einsatzzeitpunkt nach dem Entwicklungsstadium der Hirse-Arten.
Bei Fingerhirse-Arten im 1-Blattstadium der Fingerhirse.
Bei Hühnerhirse-Arten im 3-Blattstadium der Hühnerhirse. Nach eigenen Erfahrungen kann die Aufwandmenge bei Hühnerhirse auf 3,0 l/ha Successor® T gesenkt werden.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP775 Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Successor® T ist mischbar mit anderen üblichen Maisherbiziden wie z.B. Harmony® SX®, Diniro®, Mesotrione oder Sulfonylharnstoffen.
Tankmischungen nach dem Ansetzen unmittelbar und restlos ausbringen. Standzeiten fertiger Tankmischungen in der Pflanzenschutzspritze vermeiden!
Successor® T ist nicht mischbar mit Ammoniumnitrat-Harnstofflösung (AHL).
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten.
Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis.
Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Bei Mischungen mit mehreren Mischpartnern bitte Beratung anfordern.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Spritzbehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Produktbehälter kräftig schütteln, Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Die Spritzflüssigkeit ist unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung auszubringen. Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restflüssigkeit im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Entleerte Produktbehälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. Beim Ansetzen von Tankmischungen bitte diese Reihenfolge einhalten: Wasser vorlegen, Successor® T zugeben, Mischpartner (z.B. Diniro®) zugeben, Restwassermenge auffüllen.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung bzw. vor Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen, muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden.

1. Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen
2. Sofern technisch unvermeidbare Restmenge vorhanden ist, sollte diese mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnt und unter eingeschaltetem Rührwerk auf der bereits behandelten Fläche ausgebracht werden.
3. Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
4. Reinigen Sie Filter und Düsen separat.
5. Im ersten Reinigungsdurchgang den Tank zur Hälfte mit sauberem Wasser füllen und ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Rührwerk einschalten, dann Spritzgestänge und Schläuche mit der Reinigungslösung durchspülen. Füllen Sie Wasser nach und achten Sie darauf, dass der Tank vollständig gefüllt ist. Rührwerk für 15 Minuten einschalten. Spritzgestänge und Schläuche erneut durchspülen und den Tank vollständig entleeren.
6. Den Tank mit sauberem Wasser nachspülen und Gestänge und Schläuche mit mindestens einem Zehntel des Spritzvolumens durchspülen.
7. Reste von Reinigungswasser nicht über den Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Geeignete Reinigungsmittel: Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von All Clear® Extra (0,5 l/100 l Wasser). Bitte All Clear® Extra vor Gebrauch GUT AUFSCHÜTTELN!

Nachbau

Nach der Anwendung von Successor® T können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle Kulturen nachgebaut werden.
Treten längere Trockenperioden nach der Anwendung auf, muss eine wendende, ca. 20 cm tiefe Bodenbearbeitung vor der Neuaussaat erfolgen.
Auf Maisflächen, die mit Successor® T behandlet wurden und frühzeitig umgebrochen werden müssen, kann Mais nachgebaut werden. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich (WP775).
Bei Umbruch ca. 6 Wochen nach der Anwendung von Successor® T können folgende Zwischenfrüchte unter Beachtung folgender Hinweise nachgebaut werden:
Gras* (Pflug mit Vorschäler, Aussaatstärke um ca. 15 % erhöhen), Kleegras* (Pflug mit Vorschäler, Aussaatstärke um ca. 15 % erhöhen), Sonnenblumen* (Pflug mit Vorschäler), Sorghum- Hirse kann schon nach 4 Wochen (Pflug mit Vorschäler) nachgebaut werden.
* Beim Nachbau der o. g. Kulturen sind aber dennoch Schäden möglich.

Verträglichkeit

Nach bisherigen Erfahrungen wird Successor® T von allen Silo- und Körnermaissorten gut vertragen.
Ist der Mais zum Zeitpunkt der Anwendung gestresst, die Wachsschicht geschwächt, bei schlechter Bodenstruktur (z.B. Verdichtungen) sowie bei ungünstigen Witterungsverläufen nach der Anwendung (z.B. kühle und feuchte Witterung), können Blattaufhellungen auftreten. In der Regel kommt es zu einer raschen Verwachsung der Blattaufhellungen. Die Anwendung in Tankmischungen mit blattaktiven Wirkstoffen sollte nicht bei extremen Witterungsbedingungen durchgeführt werden.
Unverträglichkeiten bei der Hybrid-Saatgut-Produktion können nicht ausgeschlossen werden, da die einzelnen Mutter- und Vaterlinien erhöhte Sensitivität aufweisen können.
Den Einsatz von Successor® T in der Hybrid-Saatgut-Produktion empfehlen wir daher nicht.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NG362) Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden.


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Schutz der Ersthelfer:
Inhalation, Verschlucken und Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Nach Einatmen:
Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen.
Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
KEIN Erbrechen herbeiführen. Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Risiken:
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung: Symptomatische Behandlung.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vor Frost schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Pethoxamid (ISO), Terbuthylazin (ISO), Ethan-1,2-diol, Calciumdodecylbenzolsulfonat

Gefahrenhinweise:

(H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
(H315) Verursacht Hautreizungen.
(H319) Verursacht schwere Augenreizung.
(H373) Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Verschlucken.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P260) Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
(P264) Nach Gebrauch gründlich waschen.
(P280) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P314) Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH066) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
(EUH208) Enthält Pethoxamid (ISO), 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Diniro®: reg. WZ Cheminova A/S, Dänemark
HARMONY® SX®: Marke FMC Corporation oder einer Tochtergesellschaft
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer
Hersteller: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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